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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 593.14.4 Ausweisung von Wohnbaufläche im Gemarkungsbereich „Aufm Kessel“ (Flurstücke2/1, 3/1, 4/1 und 96/1 tlw. in der Flur 16) (ca. 3,3 ha)Der Ortsgemeinderat Strohn hat beantragt, neue Wohnbauflächen im Gemarkungsbereich „AufmKessel“ auszuweisen. Die Erweiterung des Neubaugebietes „Auf dem Berg“ ist damit in Planung.Die geplanten Wohnbauflächen sind unmittelbar östlich des Neubaugebietes „Auf dem Berg“ in denFlurstücken 2/1, 3/1, 4/1 und 96/1 tlw. in der Flur 16 vorgesehen. Die Größe der geplanten Wohnbauflächendarstellungbeträgt insgesamt ca. 3,3 ha.Das Neubaugebiet „Auf dem Berg“ wurde seit Anfang des vergangenen Jahrzehnts entwickelt undbebaut; sämtliche Bauplätze sind belegt. In der Ortsgemeinde Strohn besteht weiterhin eine Nachfragenach Bauplätzen für Einfamilienhäuser. In Zukunft wird eine positive Entwicklung der Nachfrageerwartet. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Erweiterung des Neubaugebietes „Auf demBerg“, um seitens der Ortsgemeinde weitere Wohnbauflächen anbieten zu können. Aufgrund derEntwicklungs-, Planungs- und Realisierungszeiträume ist es daher jetzt erforderlich, dass im Flächennutzungsplaneine Neudarstellung von Wohnbauflächen erfolgt.Gemäß der Baulückenerhebung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Daun</strong> sind in der gesamtenOrtslage zwar noch rund 16 Baulücken im Innenbereich gemäß § 34 BauGB vorhanden (bei einer50 prozentigen Anrechnung gleichzusetzen mit 8 Baugrundstücken). In beplanten Gebieten (Bebauungsplangebiete)gemäß § 30 BauGB sind derzeit lediglich noch 4 freie Baugrundstücke vorhanden.Es handelt sich hierbei jedoch um private Baulücken. Die Innenbereichsbaulücken stehendem freien Grundstücksmarkt nicht ohne weiteres zur Verfügung.Eine entscheidende Größe ist daher die Information, dass nach aktuellen Angaben der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung(15.10.2013) in Strohn jedoch nur noch 2 gemeindeeigene Baugrundstückeverfügbar sind.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind in Strohn keine unbebauten Wohnbauflächen vorhanden,die noch nicht in Anspruch genommen worden sind, so dass auch nicht die Möglichkeit eines „Flächentausches“besteht (Neudarstellung von Wohnbaufläche bei gleichzeitiger Rücknahme ungenutzterWohnbaufläche an anderer Stelle). Insofern sind die Planungsspielräume in der OrtsgemeindeStrohn, insbesondere aufgrund der sehr geringen Anzahl an gemeindeeigenen Baugrundstücken,sehr eingeschränkt.Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in Zusammenhang mit der Wohnbauflächenneudarstellungin der Ortsgemeinde Gillenfeld auch eine Rücknahme von Wohnbaufläche im Umfang von 4,4 haam südlichen Ortsrand im Bereich „Unterm Leidenberg“ erfolgt. Die Rücknahme von Wohnbauflächeim Bereich „Unterm Leidenberg“ erfolgt in einem größeren Flächenumfang (4,4 ha an Wohnbaufläche)als die Neuausweisung (ca. 1,3 ha) im Bereich „Auf Kortheck“ der OrtsgemeindeGillenfeld.Damit kann dem Grunde nach bilanziell auch eine Kompensation der Wohnbauflächenneudarstellungin der Ortsgemeinde Strohn erfolgen (vorliegend geplante Neudarstellung von ca. 3,3 haWohnbaufläche).Insgesamt ist ein entsprechender Bedarf für die Entwicklung gemeindeeigener Baugrundstücke inder Ortsgemeinde gegeben. In der Folge ist die in Rede stehende Neuausweisung von Wohnbauflächenim Flächennutzungsplan vorgesehen.06.01.2014

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