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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 71deutung für den Arten- und Biotopschutz.Einzig der mittig im nördlichenBereich bestehende Gehölztrupp, stellteinen höherwertigeren Biotoptypen dar.(Anmerkung: aufgrund der Witterungsverhältnissebei der Bestandsaufnahme(Schneedecke) war eine flächendeckendeKartierung der Nutzung z. T. nur eingeschränktmöglich).zulässt, zur Schaffung neuer Teillebensräumefür Flora und Fauna.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel; Naturdenkmal„Klosterkammer (Basaltlavastrom)“. Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung: Aufgrund der intensiven ackerbaulichen und intensivenGrünlandnutzung der Fläche stellt das Plangebiet keinen hochwertigen Biotoptypen dar. Einzig dermittig im nördlichen Bereich bestehende Gehölztrupp sowie der linienförmige Strauchsaum entlangder L 46 sind als höherwertig einzustufen. Hochwertige Biotope bzw. Lebensräume der Tier- undPflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahme in einem sehr geringen Anteilverloren gehen. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grundsätzlich au s-gleichbar.Abwägung/ Fazit:• Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche ausgewiesen,d. h. es liegt somit eine Darstellung von Bauflächen vor. Die geplante Nutzungsänderungin eine Sonderbaufläche „Photovoltaik“ ist demzufolge ohne erkennbare Konflikte möglich.• Insgesamt sind geringere Eingriffe in Natur und Landschaft als bei einer Nutzung als Sonderbaufläche(mit dem Schwerpunkt gewerbliche Nutzung) zu erwarten.06.01.2014

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