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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 69Die überplanten Flächen werden derzeit als Ackerfläche und Grünland (Fettwiese) genutzt (ertragsschwacheAckerflächen). Aufgrund dieser intensiven ackerbaulichen und Grünlandnutzung stellendie überplanten Flächen keinen hochwertigen Biotoptypen dar.Im nördlichen Bereich ist in unmittelbarer Nähe zur Landesstraße L 46 eine Erhebung (natürlicheoder anthropogene Erdaufschüttung) und ein Gehölztrupp vorhanden (Flurstück 13 in der Flur 49).Dieser Gehölztrupp und der linienförmige Strauchsaum entlang der L 46 sind als höherwertige Biotoptypeneinzustufen.Im bestehenden Gewerbegebiet der Gemeinde nordöstlich des in Rede stehenden Planbereichssind einige gewerbliche Betriebsgebäude vorhanden (u. a. sind die Firmen „ABS Weiler Sicherheitstechnik“,„Metallbau-Krämer“, der „Autoservice Lanzloth“ etc. ansässig). Dieser Bereich in der Straße„Im Gewerbegebiet“ ist als gewerbliche Baufläche mit eingeschränkter Nutzung im <strong>FNP</strong> ausgewiesen.Im Südosten des Plangebietes sind weitere Ackerflächen (Getreideanbau) angrenzend.Die gewerblichen Bauflächen im südlichen Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet sollen zukünftignicht in der bisher vorhergesehenen Art genutzt werden.Eine 20-kV-Freileitung verläuft inmitten des Plangebietes von Südwest in Richtung Nordost. Als innereErschließungsstraße fungiert derzeit ein asphaltierter Wirtschaftsweg, welcher von der LandesstraßeL 46 abzweigt und das Plangebiet durchquert. Die Route des Wanderweges„Hinterbüsch-Pfad“ (Vulkaneifel Pfade) führt entlang dieses Wirtschaftsweges.Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Erschließungsstraße des Gewerbegebietes,die wiederum an die Landesstraße L 46 anschließt. Aufgrund der nördlich vorbeiführendenLandesstraße ist auf die Bauverbotszone von 20 m nach § 22 (1) LStrG RLP hinzuweisen. Die Bauverbotszoneist bei den nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen.Bei den nachfolgenden Planungsverfahren sind Abstimmungen mit dem Landesbetrieb für MobilitätGerolstein bezüglich der Abstandsflächen zur Landesstraße L 46 und der Zufahrten erforderlich.Bezüglich derartiger Freiflächen-Photovoltaikanlage bestehen einige Fördermöglichkeiten nach demEEG (Erneuerbare Energien Gesetz).Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine Untersuchung und Bewertung der landschaftsplanerischenBelange im Detail (Erstellung eines Umweltberichtes, Bilanzierung des naturschutzrechtlichenAusgleichs etc.). Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind zudem Festsetzungenbezüglich einer randlichen Eingrünung des Plangebietes von Bedeutung.Grundsätzlich ist aus landschaftsplanerischer Sicht festzustellen, dass im Allgemeinen bei einemSolarpark die zu erwartenden Eingriffe in die Landschaft und Natur als geringer im Vergleich zu einerandersweitigen gewerblichen Nutzung zu bewerten sind, wie Sie sich aus den bisherigen Darstellungendes <strong>FNP</strong> ergeben.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/06.01.2014Bestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt südlich derOrtsgemeinde Üdersdorf. Das Plangebietliegt im direkten Anschluss südlichEmpfindlichkeit/BewertungGeringPlanerische EmpfehlungErhalt und Schaffung einer randlichenEingrünung des Plangebietessoweit es für das geplante Vorhaben

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