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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 67WasserhaushaltGehölzbestände im Westen sowie Ostenzu nennen. Eine Erholungseignungist in diesem Gebiet aufgrund der Nutzungnicht gegeben. Das Landschaftsbildist als wenig attraktiv einzustufen.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor. Oberflächengewässersind im Gebiet und deren direkten Umgebungnicht vorhanden.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch die Geländeneigung fließt dieentstandene Kaltluft Richtung Ostenab und hat damit keine Bedeutung fürdie Ortslage.Aufgrund der Nutzung als Abbaugebiethat die Plangebietsfläche nur eine geringeBedeutung für den Arten- und Biotopschutz.Einzig die Bunkeranlagenkönnten als Nistplatz dienen.GeringGering - mittelGeringGeringMinimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer,Einhaltung von Schutzabständender Bebauung zum Graben (nachLandeswassergesetz).Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen da wo es inBezug auf das geplante Projekt möglichist. Beachtung der DIN-Vorschriftenzum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets da womöglich, um den Anteil von Frischluftproduzentenzu erhöhen.Intensive Eingrünung des Plangebietsmit standortgerechten heimischen Artensoweit es das geplante Vorhabenzulässt, zur Schaffung neuer Teillebensräumefür Flora und Fauna.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Randbereich Vorranggebiet „Rohstoffsicherung“, Vorbehaltsgebiet„Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Aufgrund der Nutzung als Abbaugebiet für Vulkangestein weist die Plangebietsfläche keine hochwertigenBiotoptypen auf. Es sind allein die massiven Betonbauten bzw. Bunkeranlagen zu nennen, we l-che möglicherweise als Brutplatz für Vögel dienen. Zum Zeitpunkt der Ortsbegehung im Dezember2012 wurden keine Nester bzw. Vögel gesichtet. Die Eingriffe sind durch geeignete Kompensationsmaßnahmenausgleichbar.Abwägung/ Fazit:• Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Sonderbaufläche für „Lavaverarbeitung“,d. h. als Baufläche dargestellt. Der Flächeneigentümer hat die Umnutzung zur Errichtungeiner Photovoltaikfreiflächenanlage beantragt.• Insgesamt sind bei einer Photovoltaikfreiflächenanlage geringere Eingriffe in Natur und Landschaftals bei einer Nutzung als Sonderbaufläche (mit dem Schwerpunkt Rohstoffabbau und -verarbeitung) zu erwarten. Aufgrund der bisherigen Nutzung als Rohstoffabbaugebiet sind imBestand keine hochwertigen Biotoptypen zu verzeichnen.06.01.2014

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