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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 77Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Aufgrund der Nutzung der Planfläche als Nutzrasen mit wenig Strukturreichtum stellt das Plangebietkeinen hochwertigen Biotoptypen dar. Einzig die Baumreihe entlang der L 91 im Südosten ist als h ö-herwertig einzustufen. Auch die Waldflächen um das Plangebiet stellen einen höherwertigen Biotopt y-pen dar. Diese Bereiche sind allerdings mit der Planung nicht betroffen. Hochwertige Biotope bzw.Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahmenur in einem sehr geringen Anteil verloren gehen. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist derEingriff grundsätzlich ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:• Darstellung einer Sonderbaufläche „Klinik“ (Erweiterung der ausgewiesenen Sonderbaufläche)• Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind grundsätzlich ausgleichsfähig.• Der vorgesehene Bereich bietet sich insbesondere für die Erweiterung der Fachklinik an, weilsich die überplanten Fläche in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Fachklinik befinden. DiePlanungsabsicht ist standortgebunden.3.17 Stadt <strong>Daun</strong>Der Stadtrat <strong>Daun</strong> hat sechs <strong>Änderung</strong>en für das Planverfahren der 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplansbeantragt.Unter diesen <strong>Änderung</strong>spunkten ist die Neuplanung einer Wohnbaufläche (<strong>Änderung</strong>spunkt Nr. 1)im Stadtteil Pützborn, die Ausweisung einer Wohnbaufläche für das Baugebiet „Lieserpark“ (<strong>Änderung</strong>spunktNr. 2) und die Darstellung von Sonderbauflächen für einen Wohnmobilstellplatz und fürden Einzelhandel. Die weiteren <strong>Änderung</strong>sinhalte sind einige redaktionelle <strong>Änderung</strong>en und Anpassungenan den Bestand.Im Rahmen des Planverfahrens gemäß § 20 LPlG hat die SGD Nord, Regionalstelle WAB aus Trierfolgende Informationen zu Altablagerungen im Stadtgebiet <strong>Daun</strong> mitgeteilt:- 233 01 501-0227 „<strong>Daun</strong>, Remmels“: Diese Altablagerung wurde als nicht altlastverdächtigerStandort eingestuft.- 233 01 501-0233 „<strong>Daun</strong>, Bitburger Str.“: Diese Altablagerung wurde als nicht altlastverdächtigerStandort eingestuft.Die einzelnen <strong>Änderung</strong>spunkte in der Stadt <strong>Daun</strong> werden im Folgenden erläutert.3.17.1 Ausweisung von Wohnbaufläche im Gebiet „Krikelsheid“ (ca. 3,8 ha)Der Stadtrat <strong>Daun</strong> hat den Beschluss gefasst neue Wohnbauflächen im Gebiet „Krikelsheid“ auszuweisen.Die Ausweisung von Wohnbauflächen beträgt insgesamt ca. 3,8 ha und umfasst u. a.das Flurstück 26/ 4 in der Flur 16. Die Stadt <strong>Daun</strong> plant die wohnbauliche Entwicklung in diesemBereich des Stadtteils Pützborn.06.01.2014

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