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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 23Innerhalb der Region ist das vorhandene Netz der gewerblichen Standorte in seiner Qualität zu verbessernund zu ergänzen, um für alle Bevölkerungsteile ein ausreichend differenziertes Angebot anArbeitsplätzen in zumutbarer Entfernung zum Wohnort zu ermöglichen.Für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> sind als Gewerbe- und Industriestandorte mit regionaler Bedeutungdie Standorte <strong>Daun</strong>, Mehren und Gillenfeld zu nennen. Als neuer, regional bedeutsamer Gewerbe-und Industriestandort gilt der Industrie- und Gewerbepark Nerdlen-Kradenbach sowie daszukünftige Industrie- und Gewerbegebiet Gillenfeld/ Ellscheid.In der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> soll sich die gewerbliche Wirtschaft an diesen Standorten entfalten.An diesen Standorten sind die flächenmäßigen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Stärkungder wirtschaftlichen Funktion vorrangig zu verbessern.Die Funktion einer gewerblichen Entwicklung erfordert an den entsprechenden Standorten die Vorhaltungvon quantitativ, qualitativ und nachfragegerechten, ausreichenden Gewerbeflächen: einerseitsum ansiedlungswilligen Betrieben und Investoren die nötigen Standortvoraussetzungen anzubieten,andererseits um ggf. erforderliche Verlagerungen von vorhandenen Betrieben zu ermöglichen(d. h. eine geeignete Standortalternative anzubieten. Infrastrukturelle Verbesserungen sind imkommunalen Wettbewerb bedeutsam, um Verlagerungs- bzw. Abwanderungsprozesse von Betriebenzu beeinflussen und zu verhindern (Prozesse der unternehmerischen Standortwahl und Einflussvon diversen Standortfaktoren).Da die vorhandenen Flächenpotentiale in den ausgewiesenen Gewerbe- oder Industrieflächen, insbesondeream Standort <strong>Daun</strong> (mit dem Teilgebiet Mehren), weitgehend erschöpft sind, ergibt sichan dieser Stelle ein besonderer Handlungsbedarf. In Schwerpunktkommunen sollten Industrieflächenmit einer zusammenhängenden Mindestgröße von 10 ha ausgewiesen werden, die auch fürUnternehmen ab einer bestimmten Größenordnung von Interesse sind.Bei der Flächenfindung sind insbesondere bestimmte Standortanforderungen an gewerbliche Bauflächenzu beachten. Diese Ansprüche betreffen sowohl die angemessene Berücksichtigung vonNaturhaushalt und Landschaftsbild (Beachtung der landespflegerischen Zielvorstellungen im Rahmender Landschaftsplanung zum Flächennutzungsplan) als auch die Beachtung der einschlägigenpositiven Standortfaktoren wie Verkehrsanbindung, Ver- und Entsorgung, Topografie usw. Die genanntenFaktoren sind in die Flächennutzungsplanung eingegangen. Die Akzeptanz von neu ausgewiesenenGewerbe- und Industrieflächen hängt bei potentiellen Investoren nicht zuletzt von derjeweiligen Standortgunst derartiger Flächen ab.e) Einzelhandel und DaseinsvorsorgeDie Aspekte zum Thema Einzelhandel wurden in der Teilfortschreibung „Einzelhandel“ des RegionalenRaumordnungsplans Trier von 1995 behandelt. Das Landesentwicklungsprogramm IV istzwischenzeitlich am 25. November 2008 in Kraft getreten.Vor diesem Hintergrund sind die Ausführungen aus dem Regionalen Raumordnungsplan überholt,weil die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms IV zu berücksichtigen sind. Die einzelnenZiele und Grundsätze aus dem Landesentwicklungsprogramm werden an dieser Stelle verkürztwiedergegeben.Gemäß dem Grundsatz 56 soll die Sicherung der wohnortnahen und qualitativen Versorgung derBevölkerung mit öffentlichen und privaten Einrichtungen und Dienstleistungen durch die zentralen06.01.2014

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