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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 44doch erforderlich zur Berücksichtigung der baulichen Anlagen, die im Rahmen der Kleingarten- undFreizeitnutzung zulässig sein sollen, eine Sonderbaufläche darzustellen.Da bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt die Planinhalte des Flächennutzungsplans an die tatsächliche Nutzungund einen Bebauungsplan angepasst werden, sind weitere Ausführungen zur Landschaftsplanungnicht erforderlich.Abb: Darstellung einer Sonderbaufläche für „Freizeit und Erholung“ am nördlichen Ortsrand3.8 Ortsgemeinde ImmerathDie Ortsgemeinde Immerath hat drei <strong>Änderung</strong>spunkte für das Planverfahren der 8. <strong>Änderung</strong> desFlächennutzungsplans beantragt. Die <strong>Änderung</strong>spunkte sind zwei redaktionelle <strong>Änderung</strong>en undeine nachrichtliche Anpassung an den Bestand.3.8.1 Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich in Anpassung an ein genehmigteslandwirtschaftliches Bauvorhaben („Scholzenhof“) (ca. 0,4 ha)Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt erfolgt eine nachrichtliche Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich.Die Siedlungsfläche im Außenbereich in der Größe von ca. 0,4 ha wird im Osten derOrtslage von Immerath (v. a. Flurstück 160/ 2 tlw. in der Flur 4) abgebildet. Im wirksamen Fläche-06.01.2014

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