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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 60Im Hinblick auf eine Realisierung des Neubaugebietes/ der Wohnbauflächen ist grundsätzlich einebauabschnittsweise, bedarfsorientierte Umsetzung zu empfehlen. Diese Vorgaben sind im Rahmender verbindlichen Bauleitplanung zu beachten.Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> sind landwirtschaftliche Flächendargestellt. Im Regionalen Raumordnungsplan Trier sind für die betrachteten Planflächen keineAusweisungen dokumentiert. Für die östlich angrenzenden Flächen ist ein Vorbehaltsgebiet „Arten-/Biotopschutz“ und für die südlich angrenzenden Flächen ist ein Vorbehaltsgebiet „RessourcenschutzSchwerpunkt: Boden“ ausgewiesen.Abb: Ausweisung von Wohnbauflächen im Gemarkungsbereich „Aufm Kessel“ (Flurstücke 2/1,3/1, 4/1 und 96/1 tlw. in der Flur 16)Das Plangebiet ist auf dem „Strohnerberg“ lokalisiert. Der höchste Punkt liegt auf ca. 418 m ü.NN.Bei den überplanten Flächen sind Unebenheiten zu verzeichnen. Das Gelände fällt im allgemeinenkontinuierlich nach Nordosten hin bis auf das Niveau des Wirtschaftsweges ab (z. T. liegen höhereNeigungsraten vor).Die überplanten Flächen werden derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt. Bei diesen Ackerflächenhandelt es sich nicht um ökologisch hochwertige Flächen; einzig der kleinflächige Gehölzbestand imNorden stellt einen höherwertigen Biotoptypen dar.Die äußere verkehrliche Erschließung erfolgt derzeit u. a. über einen vorhandenen Wirtschaftsweg,der das Plangebiet am nördlichen und östlichen Rand begrenzt. Im Zuge der Realisierung des neuenWohngebietes sind die angelegten Straßen des Neubaugebietes „Auf dem Berg“ Anknüpfungspunktefür die innere verkehrliche Erschließung.06.01.2014

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