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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 873.17.5 Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für das Gemeindehaus und die Feuerwehr(ca. 0,2 ha); Entnahme Punktsymbol „Feuerwehr“Im Stadtteil Pützborn wird eine Anpassung an den Bestand und eine redaktionelle <strong>Änderung</strong> vorgenommen.Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt erfolgt die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,2ha) für das Gemeindehaus bzw. das Gebäude der Feuerwehr in der Steinbockstraße 24.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind gewerbliche Bauflächen dargestellt. Im Zuge dessen werdendie entsprechenden Punktsymbole für „Feuerwehr“ und „Dorfgemeinschaftshaus“ dargestellt.Im Gegenzug erfolgt die Entnahme des Punktsymbols „Feuerwehr“ an der bisherigen Stelle.Abb: Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für das Gemeindehaus und die Feuerwehr3.17.6 Darstellung der Umgehungsstraße L 28, Ortsumgehung Steinborn (nachrichtlicheAnpassung an das Planfeststellungsverfahren)Die planfestgestellte Trasse für die Umgehungsstraße der L 28, Ortsumgehung Steinborn, soll imFlächennutzungsplan aktualisiert dargestellt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan sindüberwiegend landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen verzeichnet. Diese flächenhaften Darstellungenwerden in Verkehrsflächen geändert.Die Landesstraße L 28 soll nördlich am Stadtteil Steinborn vorbeiführen und an die KreisstraßeK 11 anknüpfen, die derzeit zur Bundesstraße B 421 hinführt. Das Planfeststellungsverfahren bezüglichder Ortsumgehung ist abgeschlossen und die Straßenbaumaßnahmen sollen zeitnah in denkommenden Jahren ausgeführt werden.Die nachrichtliche Übernahme der Trasse der Landesstraße L 28 in die Plankarte erfolgt im weiterenPlanverfahren (d. h. Fassung für das Verfahren gemäß <strong>§§</strong> 3 (2) und 4 (2) BauGB, die Offenlageder Planunterlagen). Die Darstellungen erfolgen auf Grundlage digitaler Daten und Karten des LandesbetriebesMobilität Gerolstein. Da eine nachrichtliche Anpassung an die planfestgestellte Straßenplanungvorliegt, sind weitere Ausführungen nicht erforderlich.06.01.2014

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