10.07.2015 Aufrufe

Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 37Im Hinblick auf Bundesstraße B 421 sind die Bauverbotszone, ggf. erforderliche Mindestabständevon baulichen Anlagen zu beachten und weitere Aspekte (bezüglich Einsehbarkeit,Blendwirkungen, z. B. bei einer Photovoltaikanlage, etc.) bei den nachfolgenden Planungen zu berücksichtigen.Auf den nachfolgenden Planungsebenen sind weitere Einzelheiten bezüglich der technischen Erschließung(insbesondere Leitungsverläufe, Einspeisung des erzeugten Stroms etc.) zu klären.Die vorgesehenen Sonderbauflächen werden im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung für dieErrichtung von Anlagen, die dem Klimawandel entgegenwirken, bereit gehalten.Photovoltaikanlagen sind als bauliche Anlagen überwiegend klima- und umweltfreundlich. Vor diesemHintergrund ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Photovoltaik“ grundlegend als positivzu beurteilen.Abb: Ausweisung von Sonderbauflächen „Photovoltaik“ in der Größe von ca. 16,2 ha im GewerbegebietGillenfeld-Ellscheid (im Gemarkungsbereich „Stackenbruch“ in der Flur 2); Darstellungvon Verkehrsfläche (ca. 1,6 ha)Da die überplanten Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind,sind zukünftige bauliche Eingriffe auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung bereits berücksich-06.01.2014

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!