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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 683.15.2 <strong>Änderung</strong> gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche für „Photovoltaik“ am südlichenOrtsrand von Üdersdorf (ca. 3,1 ha)Am südlichen Ortsrand von Üdersdorf, südlich der Landesstraße L 46 befinden sich gewerblicheBauflächen. Im östlichen Bereich, der im <strong>FNP</strong> dargestellten Bauflächen wurde das Gewerbegebietder Gemeinde realisiert. Die Inanspruchnahme weiterer gewerblicher Bauflächen in Erweiterungdes Gebietes nach Westen wurde aber nie erforderlich und die gegebene Nachfrage lässt hieraufnicht schließen. Die Ortsgemeinde möchte daher, die bereits im <strong>FNP</strong> ausgewiesenen gewerblichenBauflächen in eine Sonderbaufläche für „Photovoltaik“ ändern.Das geplante Sondergebiet zur Errichtung einer „Freiflächenphotovoltaikanlage“ hat eine Größe vonca. 3,1 ha und umfasst die Flurstücke 14 bis 16 und 56 (Flur 49) sowie die Flurstücke 46/7, 50/6und 51/ 7 (Flur 50) in den Gemarkungsbereichen „Beim Haagbaum“ und „Hinter der weißen Ley“.Die gebietsbezogenen Darstellungen des Regionalen Raumordnungsplans Trier sind für die <strong>Änderung</strong>splanungnicht weiter entscheidend, weile im wirksamen <strong>FNP</strong> bereits eine Bauflächennutzungerfolgt ist (bestehende G-Fläche). Ansonsten liegt das Gebiet innerhalb einer großflächigen Darstellungeines Vorbehaltsgebiets „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiets „RessourcenschutzSchwerpunkt: Landschaftsbild“. Im Regionalen Raumordnungsplan Trier sind für diesen Bereichkeine Vorrangflächen für Photovoltaik ausgewiesen.Abb: Darstellung einer Sonderbaufläche für „Photovoltaik“ am südlichen Ortsrand von Üdersdorf06.01.2014

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