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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 74Die Planfläche ist im Bestand eine groß angelegte Rasenfläche bzw. in nördlichen Teilbereich eineParkplatzfläche. Das Gelände fällt insgesamt Richtung Südosten hin ab. Die Höhenangabe ist zwischenca. 505 m bis ca. 516 m ü. NN.Die Grünfläche/ Fettwiese im Plangebiet wird für Mahd-Zwecke (landwirtschaftliche Nutzung) genutzt.Der Boden wird für die Mahd in regelmäßigen Abständen mit Maschinen befahren. Spurrinnenvon schweren Fahrzeugen sind auf den Flächen zu erkennen. Es besteht jedoch keine Versiegelungim Plangebiet.In der näheren Umgebung ist als einziges Gebäude die Fachklinik vorhanden. Der große Gebäudekomplexder Fachklinik ist dominierend, während das Umfeld eher ländlich geprägt ist. Trotz der alleinstehenden Lage ist der große Gebäudekomplex dennoch sehr gut durch die bestehenden Wäldervon allen Seiten her eingegrünt und eher wenig einsehbar.Die Ausweisung dieser Sonderbaufläche ist vorgesehen, um eine bauliche Erweiterung der Fachklinik„Thommener Höhe“ zukünftig zu ermöglichen (in unmittelbarem Anschluss östlich des bestehendendes Komplexes/ Klinikgebäude).Die geplante Sonderbaufläche liegt unmittelbar westlich an der Landesstraße L 91 (zwischen denOrtslagen von Darscheid und Utzerath).Die verkehrliche Erschließung erfolgt derzeit über die vorhandene Zufahrt zur Fachklinik (Einfahrtsbereich)und weiter über einen unbefestigten Wirtschaftsweg, der vom nördlich gelegenen Parkplatzder Klinik aus am Waldrand entlang in Richtung Süden führt. Der sich nördlich anschließende Bereich,welcher als Parkplatz für die Klinik dient, ist geschottert bzw. auch gepflastert, es ist jedochkeine Asphaltierung vorhanden.Der Standort ist insgesamt als verkehrsgünstig zu beurteilen, und aufgrund der unmittelbaren Nähezur Landesstraße L 91 bestehen gute Voraussetzungen für eine weitere verkehrliche Erschließung.Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz ist über die Landesstraße L 91 gewährleistet. Einegute verkehrliche Erreichbarkeit ist zudem durch die Nähe zur Autobahn A 1/ E 44 gegeben. EineAutobahnanschlussstelle der Autobahn A 1/ E 44 ist in geringer Entfernung über die LandesstraßeL 91 erreichbar.Im Hinblick auf die technische Erschließung (Ver- und Entsorgung) ist auszuführen, dass die Anschlüssean das örtliche Ver- und Entsorgungsnetz (vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen derFachklinik) herzustellen sind.Grundsätzlich wird der Hinweis gegeben, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung dieBauverbotszone von 20 m zur Landesstraße L 91 nach Landesstraßengesetz (§ 22 (1) LStrG RLP)einzuhalten sind.Die geplante Erweiterung ist im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch vorgesehen. Für die Realisierungder baulichen Erweiterung (auf den Sonderbauflächen) ist demnach eine verbindliche Bauleitplanungerforderlich.Landschaftsbildbedeutende Strukturen sind auf der gesamten Fläche nicht zu finden. GroßräumigeWald- bzw. Forstflächen sowie landwirtschaftliche Flächen befinden sich in der Umgebung derPlanflächen. Südwestlich (hin zur L 16) befinden sich Baum- und Strauchhecken, angrenzend andie Fläche sind Laub- sowie Nadelwälder.Der derzeitige Bestand ist als wenig bis mittelmäßig strukturreiche Rasenfläche / Fettwiese einzustufen.Im Bereich der Planflächen ist eine geringe Strukturvielfalt zu verzeichnen, d. h. die Bedeutungfür die Biodiversität ist eher gering; einzig die im Südosten bestehenden Einzelbäume stellen06.01.2014

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