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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 513.11.2 Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich westlich der Ortslage Saxler(ca. 3,6 ha)Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt erfolgt eine nachrichtliche Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereichin der Größe von ca. 3,7 ha. Die großflächige Darstellung erfolgt in Anpassung an eingenehmigtes landwirtschaftliches Bauvorhaben. Die Biogasanlage „Zillgen GbR/ Waldhof“ gilt alsprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich. Die <strong>Änderung</strong>sfläche liegt im Bereich der abgegrenztenSchutzzone III des geplanten Wasserschutzgebietes Strohn (WSG 395).Im wirksamen Flächennutzungsplan sind landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Die Darstellungeiner Siedlungsfläche im Außenbereich stellt hierbei lediglich eine informatorische Konkretisierungder landwirtschaftlichen Nutzflächen dar.Der Mürmesgraben (Gewässer III. Ordnung) verläuft entlang der Fläche. Im immissionsrechtlichenBescheid für die Biogasanlage „Zillgen GbR/ Waldhof“ (vom 19. Mai 2010) ist für den Bereich zwischender südlichen Begrenzung (Dammschüttung) der Biogasanlage und dem Mürmesgraben eineKompensationsfläche ausgewiesen. Diese Information wurde im Verfahren gemäß § 20 LPlG mitgeteilt,und aufgrund dessen erfolgte eine geringfügige Rücknahme der Darstellung am südlichenRand, in unmittelbarer Nähe zum Bachlauf.3.12 Ortsgemeinde Schalkenmehren3.12.1 Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ im Nordosten der Ortslagevon Schalkenmehren (ca. 0,7 ha)In der Ortsgemeinde Schalkenmehren soll eine Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ nordöstlichder Ortslage von Schalkenmehren dargestellt werden.Der Standort ist direkt westlich an der „Schalkenmehrener Straße“ (Kreisstraße K 16) gelegen, d .h.zwischen der Ortslage von Schalkenmehren und Mehren lokalisiert. Die Ausweisung dieser Sonderbaufläche„Wohnmobilstellplatz“ ist vorgesehen, um zukünftig einige Stellplätze für Wohnmobileund Caravane einrichten zu können. In der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> sind derartige Stellplätze nichtausreichend vorhanden. Ein privater Investor beabsichtigt zudem hier die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzesmit Toilettenanlage.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind „ökologisch bedeutsame Offenlandbereiche als Umsetzungsräumefür Ökokontierungs- und Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Bei der zu änderndenFlächendarstellung im wirksamen Flächennutzungsplan handelt es sich um eine Kompensationssuchraumfläche.Dieser Flächenpool wird bei der Suche und Festlegung konkreter Ausgleichsmaßnahmenin der verbindlichen Bauleitplanung vorrangig in Anspruch genommen. Bei diesen Flächenhandelt es sich somit nicht um verbindlich festgelegte Kompensationsflächen.Für die Realisierung der geplanten Sonderbaufläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen.Die überplanten Flächen (u. a. die Flurstücke 51/ 2 und 52/ 16 der Flur 3 mit einer Größevon ca. 0,7 ha) sind im privaten Eigentum. Für die reine Wohnmobilstellplatzfläche werden voraussichtlichrund 2.000 m² benötigt. Eine genaue Konkretisierung muss jedoch noch erfolgen.Die überplanten Flächen sind im Bestand durch privates Grünland (Nutzrasen) geprägt. Eine Baumreihesäumt alleenartig die „Schalkenmehrener Straße“. Auf dem östlich angrenzenden Grundstück06.01.2014

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