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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 49Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Naturpark Vulkaneifel Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: ohne Darstellung Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Das Plangebiet ist relativ kleinräumig, dafür besticht es durch eine Vielzahl von unterschiedlichenNutzungen. Im Plangebiet befinden sich eine Holzlagerstätte, ein kleiner Fichtentrupp aus Blaufichten(ca. 15 Stück) sowie eine Grünlandbrache mit Ruderalvegetation, teilweise liegen kleinere Abgrabu n-gen und Ansammlungen von Geröll und Schutt vor. Die Flächen grenzen unmittelbar an private Gä r-ten an. Die Ortsbebauung schließt sich im Osten der Plangebietsflächen an. Hochwertige Biotope sindnicht betroffen, dennoch bietet der Bereich einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen . Lebensräumeder Tier- und Pflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahme verloren gehen.Die Eingriffe sind aus landespflegerischer Sicht als gering zu bewerten und sind durch g eeigneteKompensationsmaßnahmen ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:• Kleinflächige Abrundung des westlichen Ortsrands, insbesondere zur Vorbereitung der Errichtungeines Holzschuppens.• Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind ausgleichsfähig.06.01.2014

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