Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...
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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 55Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Aufgrund der Nutzung der Planfläche als Nutzrasen mit wenig Strukturreichtum stellt d as Plangebietkeinen hochwertigen Biotoptypen dar. Einzig die im südlichen Bereich hin zur K 16 gelegenen Einze l-bäume wie Fichte, Birke, Lärche und Hasel sind als höherwertig einzustufen. Hochwertige Biotopebzw. Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahmenur in einem sehr geringen Anteil verloren gehen. Durch geeignete Kompensationsmaßna h-men ist der Eingriff grundsätzlich ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:• Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ zur Berücksichtigung einer geplantenInvestition und zur Entwicklung des Tourismus in der Region.• die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind grundsätzlich ausgleichsfähig.3.13 Ortsgemeinde Steiningen3.13.1 Redaktionelle <strong>Änderung</strong> und Anpassung an den Bestand: geänderte Darstellungenbezüglich Feuerwehr und Gemeindehaus, ergänzende Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche(ca. 0,1 ha)Einige redaktionelle <strong>Änderung</strong>en werden bei den Darstellungen in Bezug auf die Feuerwehr unddas Gemeindehaus vorgenommen (siehe Abbildung). Zudem wird eine ergänzende Darstellung einerGemeinbedarfsfläche in der Größe von ca. 0,1 ha vorgenommen; im wirksamen Flächennutzungsplansind an dieser Stelle Mischbauflächen ausgewiesen. Die Inhalte des Flächennutzungsplanwerden insgesamt an den örtlichen Bestand angepasst.06.01.2014