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Arbeitssuche | Arbeitsbewilligung | Berufsabschlüsse | Arbeitsrecht

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2 2 I . Vo n d e r A r b e i t s s u c h e z u m A r b e i t s z e u g n i s<br />

Österreich<br />

Liechtenstein<br />

Schweiz<br />

Deutschland<br />

<strong>Arbeitssuche</strong> | <strong>Arbeitsbewilligung</strong> | <strong>Berufsabschlüsse</strong> | <strong>Arbeitsrecht</strong><br />

Für Grenzgänger mit Staatsangehörigkeit eines EWR-20-Staates<br />

ergaben sich hinsichtlich des Bewilligungsverfahrens u.a. folgende<br />

Erleichterungen:<br />

› Seit dem 1. Juni 2002 ist ein 6-monatiger Voraufenthalt in einer<br />

ausländischen Grenzzone nicht mehr Voraussetzung für die Erteilung<br />

der Bewilligung. Sie können nun für jede Grenzzone in der<br />

Schweiz eine Bewilligung beantragen, es muss nicht unbedingt die<br />

benachbarte Grenzzone sein. Es besteht nur mehr eine wöchentliche<br />

Heimkehrpflicht.<br />

› Zum 1. Juni 2004 wurde der Inländervorrang aufgehoben. Der<br />

Arbeitgeber muss seither nicht mehr nachweisen, dass es für die zu<br />

besetzende Stelle keine geeigneten Bewerber auf dem inländischen<br />

Arbeitsmarkt gibt. Die Kontrolle der Löhne und der Arbeitsbedingungen<br />

entfällt beim Bewilligungsverfahren, ist jedoch Bestandteil<br />

der »flankierenden Maßnahmen«. Das Gesuch auf Erteilung der<br />

Grenzgängerbewilligung kann vom Arbeitnehmer selbst gestellt<br />

werden.<br />

› Zum 1. Juni 2007 wurden die Grenzzonen für Staatesangehörige<br />

der EWR-20-Staaten abgeschafft. Die Grenzgängerbewilligung »EG/<br />

EFTA« wird beibehalten. Gegen Nachweis eines Arbeitsverhältnisses<br />

in der Schweiz besteht auch ein Anspruch auf Wohnsitznahme. Dazu<br />

ist der Grenzgängerausweis beim kantonalen Ausländeramt durch<br />

eine Aufenthaltsbewilligung zu ersetzen.<br />

Bis spätestens 30. April 2011 soll die schrittweise und kontrollierte<br />

Einführung der Personenfreizügigkeit auch für Staatsangehörige der<br />

EU-8 erfolgen. Für Rumänien und Bulgarien sind noch keine Übergangsfristen<br />

bekannt, da derzeit erst über die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens<br />

auf diese beiden Staaten verhandelt wird.

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