Arbeitssuche | Arbeitsbewilligung | Berufsabschlüsse | Arbeitsrecht
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2 2 I . Vo n d e r A r b e i t s s u c h e z u m A r b e i t s z e u g n i s<br />
Österreich<br />
Liechtenstein<br />
Schweiz<br />
Deutschland<br />
<strong>Arbeitssuche</strong> | <strong>Arbeitsbewilligung</strong> | <strong>Berufsabschlüsse</strong> | <strong>Arbeitsrecht</strong><br />
Für Grenzgänger mit Staatsangehörigkeit eines EWR-20-Staates<br />
ergaben sich hinsichtlich des Bewilligungsverfahrens u.a. folgende<br />
Erleichterungen:<br />
› Seit dem 1. Juni 2002 ist ein 6-monatiger Voraufenthalt in einer<br />
ausländischen Grenzzone nicht mehr Voraussetzung für die Erteilung<br />
der Bewilligung. Sie können nun für jede Grenzzone in der<br />
Schweiz eine Bewilligung beantragen, es muss nicht unbedingt die<br />
benachbarte Grenzzone sein. Es besteht nur mehr eine wöchentliche<br />
Heimkehrpflicht.<br />
› Zum 1. Juni 2004 wurde der Inländervorrang aufgehoben. Der<br />
Arbeitgeber muss seither nicht mehr nachweisen, dass es für die zu<br />
besetzende Stelle keine geeigneten Bewerber auf dem inländischen<br />
Arbeitsmarkt gibt. Die Kontrolle der Löhne und der Arbeitsbedingungen<br />
entfällt beim Bewilligungsverfahren, ist jedoch Bestandteil<br />
der »flankierenden Maßnahmen«. Das Gesuch auf Erteilung der<br />
Grenzgängerbewilligung kann vom Arbeitnehmer selbst gestellt<br />
werden.<br />
› Zum 1. Juni 2007 wurden die Grenzzonen für Staatesangehörige<br />
der EWR-20-Staaten abgeschafft. Die Grenzgängerbewilligung »EG/<br />
EFTA« wird beibehalten. Gegen Nachweis eines Arbeitsverhältnisses<br />
in der Schweiz besteht auch ein Anspruch auf Wohnsitznahme. Dazu<br />
ist der Grenzgängerausweis beim kantonalen Ausländeramt durch<br />
eine Aufenthaltsbewilligung zu ersetzen.<br />
Bis spätestens 30. April 2011 soll die schrittweise und kontrollierte<br />
Einführung der Personenfreizügigkeit auch für Staatsangehörige der<br />
EU-8 erfolgen. Für Rumänien und Bulgarien sind noch keine Übergangsfristen<br />
bekannt, da derzeit erst über die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens<br />
auf diese beiden Staaten verhandelt wird.