Arbeitssuche | Arbeitsbewilligung | Berufsabschlüsse | Arbeitsrecht
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6 0 I . Vo n d e r A r b e i t s s u c h e z u m A r b e i t s z e u g n i s<br />
Österreich<br />
Liechtenstein<br />
Schweiz<br />
Deutschland<br />
<strong>Arbeitssuche</strong> | <strong>Arbeitsbewilligung</strong> | <strong>Berufsabschlüsse</strong> | <strong>Arbeitsrecht</strong><br />
Eine einzelne Pause muss mindestens 15 Minuten dauern. Sie dürfen<br />
nicht länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause beschäftigt werden.<br />
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss Ihnen eine Ruhezeit<br />
von mindestens 11 Stunden gewährt werden. Für Beschäftigte im Gastgewerbe,<br />
in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen u.a. gelten Sonderregeln.<br />
Hier kann die Ruhezeit auf 9 Stunden, bei Bereitschaftsdienst<br />
sogar auf noch weniger, verkürzt werden, wenn ein entsprechender Ausgleich<br />
stattfindet.<br />
Welchen Urlaubsanspruch habe ich?<br />
Sie haben Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Jahr. Üblich<br />
sind ca. 6 Wochen, wobei die Zahl der Urlaubstage in vielen Tarifverträgen<br />
je nach Alter variiert.<br />
Gibt es ein 13. Monatsgehalt?<br />
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein 13. Monatsgehalt nicht, aber in vielen<br />
Tarifverträgen findet sich eine entsprechende Regelung. In wenigen<br />
Branchen wie beispielsweise im Bankwesen gibt es manchmal sogar<br />
ein 14. Monatsgehalt. Achten Sie beim Abschluss des Arbeitsvertrags<br />
darauf.<br />
Wie lange wird mir bei Krankheit vom Arbeitgeber Lohn gezahlt?<br />
Bei Krankheit erhalten Sie bis zu 6 Wochen Ihren vollen Lohn vom<br />
Arbeitgeber, vorausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis mindestens 4<br />
Wochen ununterbrochen bestanden hat.<br />
Nach 6 Wochen zahlt die Krankenversicherung Krankengeld in<br />
Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 % des<br />
Nettoentgeltes.<br />
Während der Mutterschutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld von<br />
der Krankenkasse in Höhe von maximal 13 � pro Tag. Zusätzlich muss<br />
Ihnen Ihr Arbeitgeber die Differenz zwischen den 13 � und dem vorherigen<br />
Nettolohn auszahlen.<br />
Krankengeld wird auch bei ärztlich angeordneter Pflege eines erkrankten<br />
und versicherten Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bezahlt.<br />
Welche Kündigungsfristen gelten?<br />
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten ab einer Beschäftigungsdauer<br />
von 2 Jahren unterschiedliche Kündigungsfristen. Sie sind der nachfolgenden<br />
Tabelle zu entnehmen. Die Kündigungsfrist während einer<br />
vereinbarten Probezeit beträgt für beide Seiten 2 Wochen.