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Arbeitssuche | Arbeitsbewilligung | Berufsabschlüsse | Arbeitsrecht

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6 0 I . Vo n d e r A r b e i t s s u c h e z u m A r b e i t s z e u g n i s<br />

Österreich<br />

Liechtenstein<br />

Schweiz<br />

Deutschland<br />

<strong>Arbeitssuche</strong> | <strong>Arbeitsbewilligung</strong> | <strong>Berufsabschlüsse</strong> | <strong>Arbeitsrecht</strong><br />

Eine einzelne Pause muss mindestens 15 Minuten dauern. Sie dürfen<br />

nicht länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause beschäftigt werden.<br />

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss Ihnen eine Ruhezeit<br />

von mindestens 11 Stunden gewährt werden. Für Beschäftigte im Gastgewerbe,<br />

in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen u.a. gelten Sonderregeln.<br />

Hier kann die Ruhezeit auf 9 Stunden, bei Bereitschaftsdienst<br />

sogar auf noch weniger, verkürzt werden, wenn ein entsprechender Ausgleich<br />

stattfindet.<br />

Welchen Urlaubsanspruch habe ich?<br />

Sie haben Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Jahr. Üblich<br />

sind ca. 6 Wochen, wobei die Zahl der Urlaubstage in vielen Tarifverträgen<br />

je nach Alter variiert.<br />

Gibt es ein 13. Monatsgehalt?<br />

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein 13. Monatsgehalt nicht, aber in vielen<br />

Tarifverträgen findet sich eine entsprechende Regelung. In wenigen<br />

Branchen wie beispielsweise im Bankwesen gibt es manchmal sogar<br />

ein 14. Monatsgehalt. Achten Sie beim Abschluss des Arbeitsvertrags<br />

darauf.<br />

Wie lange wird mir bei Krankheit vom Arbeitgeber Lohn gezahlt?<br />

Bei Krankheit erhalten Sie bis zu 6 Wochen Ihren vollen Lohn vom<br />

Arbeitgeber, vorausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis mindestens 4<br />

Wochen ununterbrochen bestanden hat.<br />

Nach 6 Wochen zahlt die Krankenversicherung Krankengeld in<br />

Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 % des<br />

Nettoentgeltes.<br />

Während der Mutterschutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld von<br />

der Krankenkasse in Höhe von maximal 13 � pro Tag. Zusätzlich muss<br />

Ihnen Ihr Arbeitgeber die Differenz zwischen den 13 � und dem vorherigen<br />

Nettolohn auszahlen.<br />

Krankengeld wird auch bei ärztlich angeordneter Pflege eines erkrankten<br />

und versicherten Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bezahlt.<br />

Welche Kündigungsfristen gelten?<br />

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten ab einer Beschäftigungsdauer<br />

von 2 Jahren unterschiedliche Kündigungsfristen. Sie sind der nachfolgenden<br />

Tabelle zu entnehmen. Die Kündigungsfrist während einer<br />

vereinbarten Probezeit beträgt für beide Seiten 2 Wochen.

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