23.11.2012 Aufrufe

Arbeitssuche | Arbeitsbewilligung | Berufsabschlüsse | Arbeitsrecht

Arbeitssuche | Arbeitsbewilligung | Berufsabschlüsse | Arbeitsrecht

Arbeitssuche | Arbeitsbewilligung | Berufsabschlüsse | Arbeitsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 4 I . Vo n d e r A r b e i t s s u c h e z u m A r b e i t s z e u g n i s<br />

Österreich<br />

Liechtenstein<br />

Schweiz<br />

Deutschland<br />

<strong>Arbeitssuche</strong> | <strong>Arbeitsbewilligung</strong> | <strong>Berufsabschlüsse</strong> | <strong>Arbeitsrecht</strong><br />

2.5 Arbeiten in Deutschland<br />

Welche Formalitäten sind notwendig, wenn ich in Deutschland<br />

arbeiten will?<br />

› Wenn Sie Staatsangehöriger eines EWR-20-Staates sind, haben Sie<br />

freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.<br />

› Wenn Sie Schweizer Bürger sind, können Sie als Grenzgänger ebenfalls<br />

ohne Arbeitsgenehmigung in Deutschland arbeiten. Falls Sie<br />

nicht täglich in die Schweiz zurückkehren, sondern in Deutschland<br />

eine Wohnung oder sonstige Unterkunft haben, müssen Sie sich<br />

bei der Meldebehörde am Wohnort anmelden und dort eine Aufenthaltserlaubnis<br />

vorlegen. Diese erhalten Sie bei den örtlichen<br />

Ausländerämtern.<br />

› Sind Sie Staatsangehöriger der EU-8, Bulgariens oder Rumäniens,<br />

dann gilt in den kommenden Jahren noch die eingeschränkte Freizügigkeit.<br />

Sie benötigen in jedem Fall eine Arbeitserlaubnis. Zuständig<br />

hierfür sind die Agenturen für Arbeit.<br />

› Wenn Sie Drittstaatsangehöriger sind, erhalten Sie nur in Ausnahmefällen<br />

eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Für saisonal<br />

befristete Tätigkeiten können die Arbeitgeber einen Antrag bei der<br />

Agentur für Arbeit stellen. In allen anderen Fällen sind für die Ausstellung<br />

einer Arbeitserlaubnis die Ausländerbehörden zuständig.<br />

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?<br />

Auskünfte erteilen die Agenturen für Arbeit. Einige Adressen finden Sie<br />

in Kapitel I.1.5 <strong>Arbeitssuche</strong> in Deutschland. Die Nummer der allgemeinen<br />

Hotline der Bundesagentur für Arbeit lautet für Arbeitnehmer<br />

+49 (0)1801 555 111.<br />

Unter www.arbeitsagentur.de finden Sie sämtliche Arbeitsagenturen in<br />

Deutschland. Wenn Sie konkrete Informationen zu einer bestimmten<br />

Arbeitsagentur suchen (z.B. Wegbeschreibung oder Öffnungszeiten),<br />

so fügen Sie zu dieser Internetadresse einfach die entsprechende<br />

Stadt hinzu (z.B. www.arbeitsagentur.de/ravensburg).<br />

Fragen zur Arbeitserlaubnis für Nicht-EWR-Bürger und Fragen zum<br />

Aufenthaltsrecht beantworten die Ausländerämter. Zuständig sind<br />

die städtischen Behörden bzw. für kleinere Gemeinden die Ausländerbehörden<br />

der Landratsämter:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!