Arbeitssuche | Arbeitsbewilligung | Berufsabschlüsse | Arbeitsrecht
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2 4 I . Vo n d e r A r b e i t s s u c h e z u m A r b e i t s z e u g n i s<br />
Österreich<br />
Liechtenstein<br />
Schweiz<br />
Deutschland<br />
<strong>Arbeitssuche</strong> | <strong>Arbeitsbewilligung</strong> | <strong>Berufsabschlüsse</strong> | <strong>Arbeitsrecht</strong><br />
2.5 Arbeiten in Deutschland<br />
Welche Formalitäten sind notwendig, wenn ich in Deutschland<br />
arbeiten will?<br />
› Wenn Sie Staatsangehöriger eines EWR-20-Staates sind, haben Sie<br />
freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.<br />
› Wenn Sie Schweizer Bürger sind, können Sie als Grenzgänger ebenfalls<br />
ohne Arbeitsgenehmigung in Deutschland arbeiten. Falls Sie<br />
nicht täglich in die Schweiz zurückkehren, sondern in Deutschland<br />
eine Wohnung oder sonstige Unterkunft haben, müssen Sie sich<br />
bei der Meldebehörde am Wohnort anmelden und dort eine Aufenthaltserlaubnis<br />
vorlegen. Diese erhalten Sie bei den örtlichen<br />
Ausländerämtern.<br />
› Sind Sie Staatsangehöriger der EU-8, Bulgariens oder Rumäniens,<br />
dann gilt in den kommenden Jahren noch die eingeschränkte Freizügigkeit.<br />
Sie benötigen in jedem Fall eine Arbeitserlaubnis. Zuständig<br />
hierfür sind die Agenturen für Arbeit.<br />
› Wenn Sie Drittstaatsangehöriger sind, erhalten Sie nur in Ausnahmefällen<br />
eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Für saisonal<br />
befristete Tätigkeiten können die Arbeitgeber einen Antrag bei der<br />
Agentur für Arbeit stellen. In allen anderen Fällen sind für die Ausstellung<br />
einer Arbeitserlaubnis die Ausländerbehörden zuständig.<br />
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?<br />
Auskünfte erteilen die Agenturen für Arbeit. Einige Adressen finden Sie<br />
in Kapitel I.1.5 <strong>Arbeitssuche</strong> in Deutschland. Die Nummer der allgemeinen<br />
Hotline der Bundesagentur für Arbeit lautet für Arbeitnehmer<br />
+49 (0)1801 555 111.<br />
Unter www.arbeitsagentur.de finden Sie sämtliche Arbeitsagenturen in<br />
Deutschland. Wenn Sie konkrete Informationen zu einer bestimmten<br />
Arbeitsagentur suchen (z.B. Wegbeschreibung oder Öffnungszeiten),<br />
so fügen Sie zu dieser Internetadresse einfach die entsprechende<br />
Stadt hinzu (z.B. www.arbeitsagentur.de/ravensburg).<br />
Fragen zur Arbeitserlaubnis für Nicht-EWR-Bürger und Fragen zum<br />
Aufenthaltsrecht beantworten die Ausländerämter. Zuständig sind<br />
die städtischen Behörden bzw. für kleinere Gemeinden die Ausländerbehörden<br />
der Landratsämter: