23.11.2012 Aufrufe

Leasing

Leasing

Leasing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

hang erweiterten Haftungsansprüchen aus: Seit<br />

Januar 2002 kann die Haftung für Sachmängel beim<br />

Verkauf gegenüber Verbrauchern grundsätzlich nicht<br />

mehr ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird<br />

zu Gunsten des Käufers vermutet, dass ein innerhalb<br />

von sechs Monaten aufgetretener Objektmangel<br />

schon bei der Übergabe des Objektes vorhanden<br />

gewesen ist und damit Nacherfüllungspflichten des<br />

Verkäufers auslösen kann. Erste Gerichtsentscheidungen<br />

aus diesem Umfeld lassen allerdings erwarten,<br />

dass beispielsweise eine detaillierte Dokumentation<br />

von Objekt-Mängeln dazu beitragen kann,<br />

Haftungsansprüche auch nach der Schuldrechtsreform<br />

gering zu halten.<br />

Stetig wachsender Einfluss der EU<br />

Veränderte bzw. fließende rechtliche Rahmenbedingungen<br />

sind indes immer weniger allein durch<br />

den deutschen Gesetzgeber verursacht, sie resultieren<br />

vielmehr aus den Bemühungen der EU, die<br />

einzelstaatlichen Rahmenbedingungen europaeinheitlich<br />

zu harmonisieren. Bereits die dargelegte<br />

Überarbeitung des Schuldrechtes hatte u. a. das<br />

Ziel, drei EU-Richtlinien (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie,<br />

Zahlungsverzugsrichtlinie sowie Richtlinie über<br />

den elektronischen Geschäftsverkehr) in nationales<br />

Recht umzusetzen.<br />

Darüber hinaus treffen insbesondere im Verbraucherschutzsektor<br />

immer mehr Gesetze und Verordnungen<br />

der EU mittelbar auch deutsche <strong>Leasing</strong>-Unternehmen.<br />

Nur exemplarisch sind aus dem vergangenen<br />

Berichtszeitraum die EU-Verbraucherkreditrichtlinie<br />

sowie die Fernabsatzrichtlinie zu nennen. Auch die<br />

Rechtsprechung wird zunehmend durch europa-<br />

rechtliche Aspekte geprägt: So resultiert die gemäß<br />

§ 355 BGB n. F. auch im <strong>Leasing</strong> erforderliche Widerrufsbelehrung<br />

bei Verbraucherverträgen aus einer<br />

für <strong>Leasing</strong> zunächst nicht einschlägigen Entscheidung<br />

des Europäischen Gerichtshofes, welcher sich<br />

auch der BGH angeschlossen hat. In der Entscheidung<br />

wurde der Ausschluss des Widerrufsrechtes in<br />

einer Haustürgeschäftssituation für europarechtswidrig<br />

erklärt, ebenso die generelle Befristung des<br />

Widerrufsrechtes im Haustürwiderrufsgesetz für den<br />

Fall der nicht ordnungsgemäßen Belehrung. Die Entscheidung<br />

machte in der Folge erhebliche Änderungen<br />

auch im <strong>Leasing</strong>-Sektor im Bereich der Verbraucherverträge<br />

erforderlich, da nun auch für diese die<br />

BGB-InfoV gilt.<br />

Die Bedeutung des europäischen Rechts nimmt vom<br />

Umfang und der Regelungsdichte ständig zu. Der<br />

deutsche Gesetzgeber fungiert dabei häufig nur noch<br />

als Umsetzungsorgan für europäisches Recht. EU-<br />

Rechtsverordnungen gelten im gesamten Gemeinschaftsgebiet<br />

der EU. Sie sind in allen Teilen verbindlich,<br />

ohne dass es einer Umsetzung in nationales<br />

Recht bedarf. EU-Richtlinien, wie die exemplarisch<br />

vorgenannten, müssen im Unterschied dazu noch<br />

durch nationales Recht umgesetzt werden. Die Vertretung<br />

der Interessen des <strong>Leasing</strong> im zunehmenden<br />

europäischen Rechtsangleichungsprozess wird<br />

neben der nationalen Betreuung durch den BDL<br />

auch von der Leaseurope, dem europäischen Dachverband<br />

der nationalen <strong>Leasing</strong>-Verbände in Europa,<br />

wahrgenommen. Schwerpunkte in der gegenwärtigen<br />

Tätigkeit dort waren im Berichtszeitraum ebenfalls<br />

die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, Umweltschutzrichtlinien,<br />

die „ROME I - II-Convention“,<br />

Vertragsrechtsanpassungen u. a. a<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!