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Leasing

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<strong>Leasing</strong>-Unternehmen eine Vielzahl zusätzlicher<br />

Dienst- und Serviceleistungen, die dem Kunden eine<br />

ebenso ganzheitliche wie individuelle Lösung seines<br />

Bedarfsproblems bietet. Nehmen wir das Beispiel<br />

Kfz-Full-Service-<strong>Leasing</strong>: Hier erstrecken sich die<br />

Leistungen der <strong>Leasing</strong>-Geber auch auf Kraftstofflieferungen,<br />

auf Wartungs- und Reparaturleistungen,<br />

auf die Bereitstellung von Versicherungsschutz, auf<br />

die Übernahme der Kfz-Steuern und nicht zuletzt auf<br />

Fuhrparkmanagement und Reportingleistungen. Ein<br />

anderes Beispiel: Immobilien-<strong>Leasing</strong>. Hier reicht<br />

das Leistungsbündel von der Planung über das<br />

Projektcontrolling und die Bauüberwachung bis hin<br />

zum Facility-Management in der Betriebsphase.<br />

Frage: Was versteht man unter<br />

US-Cross-Border-Leases?<br />

Schulz: Mit herkömmlichen Mobilien- oder Immobilien-<br />

<strong>Leasing</strong>-Geschäften, wie sie von Unternehmen und<br />

Privatpersonen jährlich zu Hunderttausenden abgeschlossen<br />

werden, haben US-Cross-Border-Leases so<br />

gut wie nichts gemein; sie gehören nicht zum<br />

Kerngeschäft der BDL-Mitglieder. Die Bezeichnung<br />

„Lease“ ist insofern irreführend, als diese Transaktionen<br />

keine Investitionen zum Gegenstand haben. Es<br />

handelt sich vielmehr um rein steuerinduzierte Gestaltungen,<br />

die es u. a. deutschen Kommunen ermöglichen,<br />

von US-amerikanischen Steuervergünstigungen<br />

zu profitieren. Dabei werden kommunale Infrastruktureinrichtungen<br />

(z. B. Kläranlagen, U-Bahn-Netze,<br />

Verwaltungsgebäude) an amerikanische Investoren<br />

vermietet und sofort wieder zurück gemietet. Die<br />

Kommune ist nach wie vor Eigentümerin des Objekts<br />

und kann es weiterhin nutzen. Der US-amerikanische<br />

Fiskus gewährt den Investoren Steuervorteile, die zu<br />

einem bestimmten Teil durch entsprechende Ausgestaltung<br />

der gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen<br />

an die Kommune weitergeleitet werden. Der infolgedessen<br />

für die Kommune positive Zahlungssaldo<br />

fließt dem Stadtsäckel bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />

zu und steht somit z. B. für kommunale Neuinvestitionen<br />

zur Verfügung. a<br />

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