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<strong>Leasing</strong>-Unternehmen eine Vielzahl zusätzlicher<br />
Dienst- und Serviceleistungen, die dem Kunden eine<br />
ebenso ganzheitliche wie individuelle Lösung seines<br />
Bedarfsproblems bietet. Nehmen wir das Beispiel<br />
Kfz-Full-Service-<strong>Leasing</strong>: Hier erstrecken sich die<br />
Leistungen der <strong>Leasing</strong>-Geber auch auf Kraftstofflieferungen,<br />
auf Wartungs- und Reparaturleistungen,<br />
auf die Bereitstellung von Versicherungsschutz, auf<br />
die Übernahme der Kfz-Steuern und nicht zuletzt auf<br />
Fuhrparkmanagement und Reportingleistungen. Ein<br />
anderes Beispiel: Immobilien-<strong>Leasing</strong>. Hier reicht<br />
das Leistungsbündel von der Planung über das<br />
Projektcontrolling und die Bauüberwachung bis hin<br />
zum Facility-Management in der Betriebsphase.<br />
Frage: Was versteht man unter<br />
US-Cross-Border-Leases?<br />
Schulz: Mit herkömmlichen Mobilien- oder Immobilien-<br />
<strong>Leasing</strong>-Geschäften, wie sie von Unternehmen und<br />
Privatpersonen jährlich zu Hunderttausenden abgeschlossen<br />
werden, haben US-Cross-Border-Leases so<br />
gut wie nichts gemein; sie gehören nicht zum<br />
Kerngeschäft der BDL-Mitglieder. Die Bezeichnung<br />
„Lease“ ist insofern irreführend, als diese Transaktionen<br />
keine Investitionen zum Gegenstand haben. Es<br />
handelt sich vielmehr um rein steuerinduzierte Gestaltungen,<br />
die es u. a. deutschen Kommunen ermöglichen,<br />
von US-amerikanischen Steuervergünstigungen<br />
zu profitieren. Dabei werden kommunale Infrastruktureinrichtungen<br />
(z. B. Kläranlagen, U-Bahn-Netze,<br />
Verwaltungsgebäude) an amerikanische Investoren<br />
vermietet und sofort wieder zurück gemietet. Die<br />
Kommune ist nach wie vor Eigentümerin des Objekts<br />
und kann es weiterhin nutzen. Der US-amerikanische<br />
Fiskus gewährt den Investoren Steuervorteile, die zu<br />
einem bestimmten Teil durch entsprechende Ausgestaltung<br />
der gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen<br />
an die Kommune weitergeleitet werden. Der infolgedessen<br />
für die Kommune positive Zahlungssaldo<br />
fließt dem Stadtsäckel bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />
zu und steht somit z. B. für kommunale Neuinvestitionen<br />
zur Verfügung. a<br />
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