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Partnerschaftsvertrag - Stadt Sulzbach/Saar

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Partnerschaftsvereinbarungzwischen den GemeindenBassila (Republik Benin) und <strong>Sulzbach</strong>/<strong>Saar</strong> (Bundesrepublik Deutschland)Seite 02Artikel 4:In Anwendung des Erlasses des Ministeriums Verordnung Nr. 212/MF/DC/DIvom 19. Oktober 1992 bezüglich der Steuergesetzgebung der Öffentlichen Hand mitexterner Finanzierung, ist jeder in der Umsetzung des vorliegenden Abkommensunterzeichnete Vertrag von der Stempelgebühr zu befreien.Arbeiten und Leistungen jeglicher Art, die im Rahmen der vorliegenden Partnerschafterbracht werden, sind von der Erhebung einer direkten oder indirekten Steuerausgenommen. Hierfür erforderliche Lieferungen und Ausstattungen sind von jeglicherSteuererhebung oder von Zollgebühren, die einer indirekten Steuererhebunggleichkommen, ausgenommen.Artikel 5:Die vorliegende Partnerschaftsvereinbarung tritt mit dem Datum der gesetztenUnterschriften der beiden Partner in Kraft.Für die Gemeinde von BassilaDer BürgermeisterFür die Gemeinde von <strong>Sulzbach</strong>/<strong>Saar</strong>Der BürgermeisterAmidou S. ATTAHans-Werner ZIMMERUnterschrieben in <strong>Sulzbach</strong>/<strong>Saar</strong>, den 01. Juli 2010Diese Vereinbarung liegt in zwei Originalen vor.

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