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Partnerschaftsvertrag - Stadt Sulzbach/Saar

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Partnerschaftsvereinbarungzwischen den GemeindenBassila (Republik Benin) und <strong>Sulzbach</strong>/<strong>Saar</strong> (Bundesrepublik Deutschland)Die Gemeinde von Bassilain dem Regierungsbezirk von Donga, Republik Benin,vertreten durch Herrn ATTA S. Amidou, Bürgermeister der genannten Gemeinde,und dieGemeinde von <strong>Sulzbach</strong>/<strong>Saar</strong>,vertreten durch Herrn Hans-Werner Zimmer, Bürgermeister der genannten Gemeinde,nachstehend „Partner“ benannt, haben Folgendes beschlossen:Artikel 1:Artikel 2:Artikel 3:Die Partner verpflichten sich im Geiste der Freiheit, sich dauerhaft für die Förderungund Stärkung freundschaftlicher Beziehungen und für die Zusammenarbeit zwischenDeutschland und Benin sowie für den Frieden zwischen den Völkern einzusetzen.Sie stärken ihre Beziehungen durch die Annäherung der beiden Bevölkerungen undarbeiten aktiv an der Entstehung einer befruchtenden Partnerschaft in Bereichen, dieder wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ihrer beiden Gemeinden dienen und dieEntfaltung und 4 Verbreitung ihrer Kulturen fördern.Die Partner verpflichten sich, in den sozialen Bereichen der Gesundheit und der Bildung,in der Gemeindeverwaltung, in Kultur, Tourismus, Sport und in der Nutzung der natürlichenRessourcen zu kooperieren.In der gemeinsamen Absicht einer Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen sind dieSchulen, die Religionsgemeinschaften, die Vereine und andere Organisationen unserer Städteaufgerufen, sich bewusst in diese Partnerschaft einzubringen und an ihrer Verbreitungzu beteiligen.


Partnerschaftsvereinbarungzwischen den GemeindenBassila (Republik Benin) und <strong>Sulzbach</strong>/<strong>Saar</strong> (Bundesrepublik Deutschland)Seite 02Artikel 4:In Anwendung des Erlasses des Ministeriums Verordnung Nr. 212/MF/DC/DIvom 19. Oktober 1992 bezüglich der Steuergesetzgebung der Öffentlichen Hand mitexterner Finanzierung, ist jeder in der Umsetzung des vorliegenden Abkommensunterzeichnete Vertrag von der Stempelgebühr zu befreien.Arbeiten und Leistungen jeglicher Art, die im Rahmen der vorliegenden Partnerschafterbracht werden, sind von der Erhebung einer direkten oder indirekten Steuerausgenommen. Hierfür erforderliche Lieferungen und Ausstattungen sind von jeglicherSteuererhebung oder von Zollgebühren, die einer indirekten Steuererhebunggleichkommen, ausgenommen.Artikel 5:Die vorliegende Partnerschaftsvereinbarung tritt mit dem Datum der gesetztenUnterschriften der beiden Partner in Kraft.Für die Gemeinde von BassilaDer BürgermeisterFür die Gemeinde von <strong>Sulzbach</strong>/<strong>Saar</strong>Der BürgermeisterAmidou S. ATTAHans-Werner ZIMMERUnterschrieben in <strong>Sulzbach</strong>/<strong>Saar</strong>, den 01. Juli 2010Diese Vereinbarung liegt in zwei Originalen vor.

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