Rundschau - 6 - Ausgabe <strong>50</strong>/2013BekanntmachungAm Dienstag, den 17. Dezember 2013, 19:00 Uhr, findet im GemeindehausOffenbach-Hundheim, Am Marktplatz, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesOffenbach-Hundheim statt.Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1. Einwohnerfragestunde2. Forstwirtschaftsplan 2014/Festlegung Brennholzpreise ab 1.1.20143. VerschiedenesII. Nichtöffentlicher Teil4. Auftragsvergabe5. AuftragsvergabeJutta Lißmann, OrtsbürgermeisterinSchützt die Wasserleitung/Wasserzählervor FrostAn alle Hausbesitzer, Hausverwalter, HausbewohnerJeder Winter mit starkem Frost verursacht oft empfindliche Schäden anWasserleitungen und insbesondere an Wasserzählern. Viele Frostschädenkönnten vermieden werden, wenn die Anschlussnehmer rechtzeitigdie nötigen Vorkehrungen treffen würden.Es wird empfohlen, Wasserzähler und freiliegende Rohrleitungen derWasserversorgung in frostgefährdeten Räumen mit Isolierstoffen zuumhüllen.Auch sollte bei Änderungen der Außenanlage darauf geachtet werden,dass die Wasserleitung noch genügend Überdeckung hat.Frostschäden an Hausanschlüssen und an Wasserzählern beseitigtnur das Wasserwerk. Alle dadurch entstehenden Kosten muss derAnschlussnehmer uns erstatten.<strong>Verbandsgemeinde</strong>werkeGerhard Grub, techn. WerkleiterKeine Haftung für RückstauschädenDurch ständige Rechtssprechung wird bestätigt, dass für Schäden inWohngebäuden, die durch einen Rückstau im Kanal entstehen, die <strong>Verbandsgemeinde</strong>als Betreiber des Kanalnetzes nicht haftet, wenn derAnschlussnehmer sich nicht ausreichend gegen solche Risiken abgesicherthat.Nach § 11 Abs. 2 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Lauterecken</strong> sind die Anschlussnehmer verpflichtet,sich selbst nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gegenRückstau zu sichern.Der Begriff „nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ bedeutet,dass eine Rückstausicherung der DIN 1986 „Grundstücksentwässerungsanlagen,technische Bestimmungen für den Bau und Betrieb“ entsprechenmuss. Der Einbau allein ist als Rückstauschutz nicht ausreichend. Auch dielaufende Unterhaltung muss sichergestellt sein.Rückstauebene ist im Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>immer die Straßenoberfläche im Bereich des jeweiligen Anschlusses.Eine Rückstausicherung sollte demnach jeder Anschlussnehmer einbauenund betreiben, der eine Einleitestelle in die Kanalisation hat, dietiefer liegt als das Niveau der Straße vor seinem Anwesen.Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom August1999 ausgeführt, dass eine Haftung nach § 2 des Haftpflichtgesetzesebenfalls ausscheidet, da Rückstauschäden nicht durch die Kanalisationsanlageals solche, sondern durch das in der Anlage transportierteAbwasser verursacht werden.Für Rückfragen in dieser Angelegenheit stehen Ihnen die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<strong>Lauterecken</strong>, Gerhard Grub (06382-79171) und PatrickBauer (06382-79172) zur Verfügung.Weitere und ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Internetseiteder <strong>Verbandsgemeinde</strong> unter www.vg-<strong>Lauterecken</strong>.de, /Verwaltung/VG-Werke/Abwasserbeseitigung/Ratgeber zur EntwässerungIhres Grundstückes.<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Lauterecken</strong>Gerhard Grub, techn. WerkleiterWiderspruchsmöglichkeit gegen Auskunftsersuchenund Übermittlungssperren ausdem MelderegisterDas Bürgerbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> weist darauf hin,dass nach dem Meldegesetz von Rheinland-Pfalz, Anträge auf Einrichtungvon Auskunftssperren und Übermittlungssperren für folgende Fallgestaltungengestellt werden können:1 Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.(§32 Abs. 2 Satz 3 Meldegesetz)2 Für die Bekanntmachung von Alters- und Ehejubiläen. Der Widerspruchmuss spätestens zwei Monate vor dem Jubiläum durch dieEinwohnerin, den Einwohner ausgeübt werden. (§ 35 Abs. 3 Satz 3Meldegesetz)3 Für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage. (§ 35 Abs. 4Satz 3 Meldegesetz)4 Für die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen undandere Träger von Wahlvorschlägen (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Meldegesetz),sowie die Weitergabe von Daten an Antragstellerinnen undAntragsteller von Volksabstimmungen (§ 35 Abs.2 Meldegesetz)5 Für die Weitergabe von einfachen Melderegisterauskünften mittelsautomatisiertem Abruf über das Internet (§ 34 Abs. 3 Satz 4 Meldegesetz)6 Für die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltungzu Zwecke der Zusendung in Informationsmaterial überTätigkeiten in den Streitkräften nach (§ 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz)7 Für die Weitergabe von Daten für Zwecke der Direktwerbung (§ 7Meldegesetz, § 6 Melderechtsrahmengesetz)8 Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenenoder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönlicheFreiheit, oder ähnlicher schutzwürdige Belange erwachsenkann. (§ 34 Abs. 8 Meldegesetz)Die Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Gefahr sind zu begründen.Die Auskunftssperre (lfd. Nr.: 8) endet mit Ablauf des zweiten auf dieAntragstellung folgenden Kalenderjahres, sie kann auf Antrag verlängertwerden.Weitere Informationen über die genannten Auskunftssperren erteilt IhrBürgerbüro <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong>, Frau Lembach/Frau Gonzalez-Müller/Herr Schneider, Tel.: 06382 / 791 23, 24 oder 25<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<strong>Lauterecken</strong>, den 02.12.2013gez. Jung, BürgermeisterVerwaltung geschlossenDie <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong> ist am Freitag, den27.12.2013 geschlossen.Für die Beurkundung von Sterbefällen und Erteilung von Bestattungsgenehmigungen,sofern die Beisetzung in der Zeit vom 27.12.2013 -29.12.2013 erfolgt, wird beim Standesamt <strong>Lauterecken</strong> am 27.12.2013ein Notdienst eingerichtet. In der Zeit von 10.00 Uhr - 11.00 Uhr erreichenSie diesen Dienst telefonisch unter der Rufnummer 0151-57975481.<strong>Lauterecken</strong>, den 12.11.2013<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong>Jung, BürgermeisterHinweis in eigener Sache - WeihnachtsferienSehr geehrte Leserinnen, Leser und Zusteller der Rundschau fürdas Glan- und Lautertal,wir möchten Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass unser letztes <strong>Amtsblatt</strong>in der Kalenderwoche 51 (18.12.2013) erscheint.Wie im letzten Jahr erscheint in den Kalenderwochen 52/2013 und01/2014 kein <strong>Amtsblatt</strong>.Die erste Ausgabe im Jahr 2014 erscheint in der Woche 02/2014 am08.01.2014.Veröffentlichungen für diese Ausgabe können bis Montag, 30.12.2013eingereicht werden.Wir wünschen Ihnen jetzt schon eine erholsame Zeit<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong> und Verlag + Druck LINUSWITTICH KG, RedaktionSchöne Bescherung!Alle Jahre wieder:Vorweihnachtliche Präventiv-StreifenFrei nach dem doppeldeutigen Ausspruch „Schöne Bescherung!“ erlebenviele Menschen in der Vorweihnachtszeit statt Gemütlichkeit undBesinnlichkeit eine eher erschreckende und vor allem ärgerliche Überraschung.Manche werden beispielsweise im dichten Gedränge einesKaufhauses Opfer eines Taschendiebs, andere lassen sich durch dieWeihnachtsstimmung dazu verleiten, Bargeld in irgendeine dubioseSpendenkasse zu werfen, gehen beim Geschenke-Kaufen via InternetBetrügern auf den Leim, finden ihre Wohnung aufgebrochen vor, stehenunvermittelt einem räuberischen Dieb gegenüber, der ihnen ihr Handy
Rundschau - 7 - Ausgabe <strong>50</strong>/2013Bito unterstützt Grundschulen <strong>Lauterecken</strong> und Meisenheim- Kinderbewegungsschule bei Ganztagsbetreuung -Rückwärts laufen, balancierenauf einem Bein, eine längere Streckezu Fuß gehen oder einen Purzelbaumschlagen - viele Kinderhaben selbst für diese einfachenDinge zu wenig Kraft und Ausdauer,oft fehlt auch das notwendigeKoordinationsvermögen. DieUrsachen liegen auf der Hand:Die Kinder sitzen zu viel undbewegen sich zu wenig. Dabei istBewegung unabdingbar, damitKinder sich gesund entwickelnkönnen.Dem möchten die Grundschulen<strong>Lauterecken</strong> und Meisenheimentgegnen. Durch einSponsoring der Firma Bito-Lagertechnik Bittmann GmbHaus Meisenheim, welche auchin <strong>Lauterecken</strong> ein Zweigwerkbetreibt, konnte die Kinderbewegungsschule(KIBS) von DieterMüller aus Rehborn für dieBetreuung der Ganztagsschüler/innenengagiert werden.Die KIBS bietet ein umfangreichesProgramm an, welches auchmal neue und außergewöhnlicheWege einschlägt: Angefangenbeim Waldtraining über Biathlonbis hin zu Abenteuer-Parcoursund sportmotorischen Tests wirdden Kindern ohne LeistungsdruckSpaß an der gemeinsamenBewegung vermittelt. NachhaltigesZiel ist es, dass die KinderLust an einer sportlichenBetätigung bekommen, so einGesundheitsbewusstsein erlangen,welche sie zu glücklichenund gesunden Erwachsenen heranwachsenlässt.Sabine Bittmann machte sichgemeinsam mit den BürgermeisternEgbert Jung und AlfonsSchneider sowie den SchulleiterinnenElke Wingertzahn undGabriele Weinsheimer direkt vorOrt ein Bild über die Arbeit derKIBS und dem Spaß, den dieKinder an der Bewegung haben.Bürgermeister Jung und SchulleiterinWingertzahn bedanken sichebenso wie die MeisenheimerVertreter bei dieser Gelegenheitbei Frau Bittmann für die großzügigeUnterstützung der schulischenArbeit durch die FirmaBito.Bürgermeister Egbert Jung (links) und Sabine Bittmann informierensich beim KIBS-Team über das Programm der KIBSDen Kindern macht Bewegung sichtlich Spaß!