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Senioren im Raum Bad Boll - Gammelshausen

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4BetreuungsverfügungWenn Sie infolge eines Unfalls oder einer psychischenKrankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischenBehinderung Ihre Angelegenheiten ganz oderteilweise nicht mehr selbst besorgen können, kann dieBestellung eines „Betreuers“ für Sie notwendig werden.Zuständig ist das Vormundschaftsgericht. Durch Erlasseiner Betreuungsverfügung in gesunden Tagen könnenSie Vorsorge treffen. Sie beauftragen darin das Betreuungsgerichteine von Ihnen vorgeschlagene Person zuIhrem Betreuer zu bestellen, wenn Sie selbst nicht mehrNotariat <strong>Bad</strong> <strong>Boll</strong>Erlengarten 173087 <strong>Bad</strong> <strong>Boll</strong>entscheiden können. Das Gericht prüft, ob die von Ihnenvorgeschlagene Person geeignet ist, die Aufgabedes Betreuers wahrzunehmen.Wenn dem so ist, wird esIhrem Wunsch entsprechen. Andernfalls wählt das Betreuungsgerichteine andere Person, die in der Lage ist,die Betreuungsaufgabe zu übernehmen, – soweit diesmöglich ist, aus Ihrem näheren Umfeld. Das Gerichtweist dem Betreuer best<strong>im</strong>mte Aufgaben zu. Eine Betreuungsverfügungunterliegt keinen Formvorschriften.Sie sollte jedoch schriftlich verfasst sein.Tel.: 07164-9444-0E-Mail: poststelle@notboll.justiz.bwl.dewww.notariat-bad-boll.deZentrales Vorsorgeregisterbei der BundesnotarkammerÜber das Internet oder per Post können Sie Ihre Vorsorgevollmacht,Patientenverfügung und Betreuungsverfügungan das Zentrale Vorsorgeregister bei derBundesnotarkammer melden. Dieses Vorsorgeregisterregistriert nur die Tatsache, dass diese genannten Vollmachtenbzw. Verfügungen erstellt wurden und wo diesehinterlegt wurden. Somit hat das Betreuungsgerichtschnell Zugriff auf dieses Register und erfährt sofort,ob ein solches Dokument existiert. So kann <strong>im</strong> Notfallausgeschlossen werden, dass man einen Betreuer zugewiesenbekommt.TIPPUm eine wirklich opt<strong>im</strong>ale Vorsorge zu treffen solltensie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügungund eine Betreuungsverfügung gleichzeitigerstellen und diese bei einem Bevollmächtigten,einem Notar oder einer anderen Vertrauenspersonhinterlegen. Dies melden Sie dann anschließendbe<strong>im</strong> Zentralen Vorsorgeregister.BundesnotarkammerKörperschaft des öffentlichen RechtsZentrales VorsorgeregisterPostfach 08015110001 BerlinTel.: 0800-3550500 (gebührenfrei)E-Mail: info@vorsorgeregister.dewww.vorsorgeregister.de33

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