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Senioren im Raum Bad Boll - Gammelshausen

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Ersatzpflege/VerhinderungspflegeMacht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durchKrankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übern<strong>im</strong>mtdie Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflegefür längstens vier Wochen je Kalenderjahr, dieso genannte Verhinderungspflege. Diese kann auchnur für einige Stunden in Anspruch genommen werden.Die Verhinderungspflege wird erst dann übernommen,wenn die Pflegeperson seit mind. 6 Monaten als solchebei der Pflegekasse gemeldet ist. Das Antragsformularerhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Ersatzpflege/Verhinderungspflegefür max<strong>im</strong>al 28 Kalendertage pro Jahrseit 2012Pflegestufe 1als Geldleistungals SachleistungPflegestufe 2als Geldleistungals SachleistungPflegestufe 3als Geldleistungals SachleistungIm Härtefall*235,- Euro1.550,- Euro440,- Euro1.550,- Euro700,- Euro1.550,- Euro1.918,- Euro monatlichPflegehilfsmittel/Umbaumaßnahmen der WohnungPflegehilfsmittel und technische Pflegehilfen gehören <strong>im</strong>Rahmen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege.Sie können in der Regel neben den anderen Leistungender häuslichen Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistung,Kombinationsleistung usw.) gewährt werden. Grundsätzlichgilt, Pflegehilfsmittel werden nur bezahlt, wenneine Pflegebedürftigkeit mit entsprechender Einstufungvorliegt und eine Leistungspflicht der Krankenkassenentfällt.Pflegehilfsmittel unterscheiden sich in 2 Kategorien:Bei Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, z. B. Inkontinenzeinlagen,Betteinlagen, Desinfektionsmittel,Schutzhandschuhe usw., übern<strong>im</strong>mt die Pflegekassedie Kosten bis zu 31,00 Euro <strong>im</strong> Monat. Die Mehrkostenträgt der Versicherte.Die sogenannten technischen Pflegehilfsmittel, dienen• zur Erleichterung der Pflege• zur Körperpflege/-hygiene• zur selbständigen Lebensführung• zur Linderung von Beschwerden dazu zählen Pflegebetten,Rollstuhl, Prothesen, Toilettenstuhl, Hausnotrufgeräte,uvm.Der Pflegebedürftige muss einen Eigenanteil von 10%,höchstens jedoch 25,00 Euro je Pflegemittel bezahlen.Auch Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung desWohnumfeldes (Wohnumfeldverbesserung) zählen zuden Pflegehilfsmitteln. Die Höhe des Zuschusses beträgtmax<strong>im</strong>al 2.557,00 Euro je Umbaumaßnahme. DerPflegebedürftige zahlt mind. 10% der Kosten, höchstensjedoch 50% seiner monatlichen Bruttoeinnahmenzum Lebensunterhalt.TIPPBevor Sie die Umbauarbeiten durchführen lassen,sollten Sie einen Kostenvoranschlag bei der Pflegekasseeinreichen und die Genehmigung abwarten.38

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