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Heizung und Warmwasser - ENDK Konferenz Kantonale ...

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Vollzugshilfe EN-3<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>Ausgabe Januar 2009Inhalt <strong>und</strong> ZweckDiese Vollzugshilfe behandelt die Anforderungen an die Planung, denEinbau, den Wechsel <strong>und</strong> den Ersatz von <strong>Heizung</strong>en <strong>und</strong> Wassererwärmern.Sie bezieht sich auf die Norm SIA 384.201 „<strong>Heizung</strong>sanlagen in Gebäuden– Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast“, Ausgabe 2003(Berechnung der Wärmezufuhr, die unter Norm-Auslegungsbedingungenbenötigt wird) sowie auf die Norm SIA 384/1 „<strong>Heizung</strong>sanlagen inGebäuden – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Anforderungen“, Ausgabe 2009.Diese Vollzugshilfe ist wie folgt gegliedert:1. Geltungsbereich, Stand der Technik2. <strong>Heizung</strong>en mit fossilen Energieträgern3. Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen4. Abwärmenutzung5. <strong>Heizung</strong>svorlauftemperatur6. <strong>Warmwasser</strong>temperatur7. Wassererwärmung8. Wärmedämmung von Heiz- <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>speichern9. Wärmedämmung von Heiz- <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>verteilsystemen10. EinzelraumregelungVorgaben zur Verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (VHKA)befinden sich in der Vollzugshilfe EN-14 „Verbrauchsabhängige Abrechnungder Heiz- <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>kosten“.1. Geltungsbereich, Stand derTechnikDiese Vollzugshilfe bezieht sich auf neue Installationen wie auch aufden Ersatz oder Umbau.Die Planung <strong>und</strong> die Umsetzung von <strong>Heizung</strong>s- <strong>und</strong> Wassererwärmungsanlagenmuss nach dem Stand der Technik erfolgen.Betroffene InstallationenStand der Technik


Vollzugshilfe EN-3 "<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>" Seite 3KONFERENZ KANTONALER ENERGIEFACHSTELLEN Ausgabe Januar 2009zung eingesetzt werden. Eine <strong>Heizung</strong> gilt als Zusatzheizung, wenn dieHauptheizung nicht den ganzen Leistungsbedarf decken kann.Notheizungen sind in begrenztem Umfang zulässig. Notheizungen beiWärmepumpen dürfen insbesondere für Aussentemperaturen unter derAuslegetemperatur eingesetzt werden. Notheizungen bei handbeschicktenHolzheizungen sind bis zu einer Leistung von 50 % des Leistungsbedarfszulässig.Notheizung3.2 ErläuterungenEine ortsfeste elektrische Widerstandsheizung ist ein fest mit einemBauwerk verb<strong>und</strong>enes Heizgerät zur Erzeugung von Raumwärme, beidem ein elektrischer Widerstand Wärme direkt oder über Reflektorenabstrahlt (z.B. Infrarotheizkörper) oder die Energie an wärmespeicherndeMaterialien (z.B. elektrische Speicherheizung oder elektrisch betriebenerKachelofen) oder an einen Energiespeicher (Speicher mit einemelektrischen Heizelement) abgibt. Diese Vorschrift gilt auch für Lufterhitzerin Lüftungsanlagen.Nicht zu den ortfesten elektrischen Widerstandsheizungen zählen: Elektrischbetriebene Wärmepumpen, Wassererwärmer, Begleitheizungenvon <strong>Warmwasser</strong>verteilleitungen, elektrische Widerstandsheizungen fürgewerbliche <strong>und</strong> industrielle Prozesse, etc. Für Aussenheizungen,Frostschutzsicherungen <strong>und</strong> dergleichen siehe Vollzugshilfe EN-10„<strong>Heizung</strong>en im Freien“.Elektrische Handtuchradiatoren oder Elektroheizmatten in Badezimmernfallen nur unter den Begriff „Zusatzheizung“, wenn diese Installationenfür die Deckung des geforderten Heizleistungsbedarfs notwendig sind.Dient der Handtuchradiator oder die Heizmatte lediglich der Komfortsteigerung,darf sie nicht dem Heizleistungsbedarf angerechnet werden.Solche Installationen sind also möglich, wenn sie mit einer Timer-Schaltung (Abschaltung nach einer gewissen Betriebsdauer) versehensind.Als Zusatzheizung wird eine <strong>Heizung</strong> bezeichnet, die die fehlende Leistungder Hauptheizung (bezogen auf den Auslegungstemperatur) abdeckt.Eine Zusatzheizung darf auf keinen Fall durch eine ortsfeste elektrischeWiderstandsheizung erfolgen. Die Wärmeerzeugung (z.B. Wärmepumpe,Holzheizung) ist so auszulegen <strong>und</strong> zu installieren, dass siebei der Auslegungstemperatur den gesamten Leistungsbedarf für die<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> für den <strong>Warmwasser</strong>bedarf ohne Elektroheizung deckenkann.Als Notheizung wird eine <strong>Heizung</strong> bezeichnet, die die Leistung einer bestehendenWärmeerzeugungsanlage wie einer Wärmepumpe oder eineshandbeschickten Holzheizkessels, die nach dem Stand der Technik dimensioniertwurden, vervollständigen soll, wenn die Aussentemperaturtiefer ist als die Auslegetemperatur (bei einer Wärmepumpe) oder beiAbwesenheit der Hausbewohner (Holzheizung).Der Einsatz einer elektrischen Notheizung ist in den folgenden Fällenmöglich:Ortsfeste elektrischeWiderstandsheizungNicht als ortsfeste E-lektroheizungen geltenHandtuchtrockner /-radiatorenZusatzheizungNotheizungEinsatz einer Notheizung


Seite 4Ausgabe Januar 2009Vollzugshilfe EN-3 "<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>"KONFERENZ KANTONALER ENERGIEFACHSTELLEN• bei Luft-/Wasser-Wärmepumpen für Aussentemperaturen unter derAuslegetemperatur gemäss Norm SIA 384.201.• bei handbeschickten Holzheizungen (Holzkessel oder Holzofen) sindbefristete Abwesenheiten der Bewohner zu berücksichtigen. Als Notheizunggilt eine Widerstandsheizung, deren installierte Leistung nichtgrösser als 50 % des Heizleistungsbedarfs bei Auslegungstemperaturgemäss Norm SIA 384.201 ist.• bei bestimmten Räumen, für deren Nutzung ausserhalb der Heizperioderandernfalls die Inbetriebnahme des <strong>Heizung</strong>ssystems nötig wäre(z.B. Therapiezimmer, Badzimmer).• während der Abschaltung des Nah-/Fernwärmenetzes ausserhalb derHeizperiode.• für die Baustrocknung.AusnahmegesuchErsatz zentrale ElektrospeicherheizungErsatz dezentrale ElektroheizungElektroheizung <strong>und</strong>SonnenkollektorenAls Ausnahmegesuche kann der zuständigen Behörde vorgelegt werden:• bei Schutzbauten des Zivilschutzes.• bei abgelegenen Bauten (z.B. Skiliftstationen).• bei für höchstens drei Jahre erstellten provisorischen Bauten 1 .• bei kleinen Erweiterungen von elektrisch beheizten Gebäuden ohneWasserverteilsystem, wenn die Installation eines anderen Heizsystemsunverhältnismässig wäre.Bei defekten Elektrospeicherheizungen mit einem Wasserverteilsystemdürfen Reparaturen vorgenommen werden. Hingegen ist der Ersatz einerElektrospeicherheizung durch eine neue Elektrospeicherheizungnicht zulässig.Der Ersatz defekter ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen ist zulässig,wenn das Gebäude nicht über ein Wasserverteilsystem für die<strong>Heizung</strong> verfügt.Die Neuinstallation <strong>und</strong> der Ersatz einer Elektroheizung sind auch dannnicht erlaubt, wenn die Elektroheizung mit einer Solaranlage kombiniertwird.4. Abwärmenutzung4.1 AnforderungenAbwärmenutzungIm Gebäude anfallende Abwärme, insbesondere jene aus Kälteerzeugungsowie aus gewerblichen <strong>und</strong> industriellen Prozessen, ist zu nutzen,soweit dies technisch <strong>und</strong> betrieblich möglich <strong>und</strong> wirtschaftlich tragbarist.1 provisorische Bauten sind nicht in allen Kantonen gleich geregelt.


Seite 6Ausgabe Januar 2009Vollzugshilfe EN-3 "<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>"KONFERENZ KANTONALER ENERGIEFACHSTELLEN5.2 ErläuterungenAuslegungstemperaturFussbodenheizungHandtuchradiatorVerteilerErsatz einzelner HeizkörperErweiterung des WärmeabgabesystemsErsatz der WärmeerzeugungDie Vorlauftemperatur der Fussbodenheizung darf bei Auslegungstemperaturhöchstens 35 °C betragen.Ein Handtuchradiator in Badezimmern, der mit der Bodenheizung kombiniertist, muss auf eine Vorlauftemperatur von höchstens 35 °C dimensioniertwerden. Wenn ein Elektroheizeinsatz eingebaut ist, darf diesernur mit einer Timer-Schaltung (automatische Abschaltung nach einerbestimmten Zeit) in Betrieb genommen werden.Die Vorlauftemperaturbeschränkung betrifft die gesamte Verteilung abVerteiler (bzw. ab Mischventil). In Speiseleitungen vom Kessel zum Verteilerbzw. zu einer Unterstation (auch wenn sie sich in einem anderenGebäude befindet) können höhere Temperaturen zugelassen werden.Dasselbe gilt für Ladeleitungen für Wassererwärmer.Beim Ersatz einzelner Heizkörper oder der Neuinstallation eines Wärmeabgabesystemsin schon bisher beheizten Räumen sind diese auf einemaximale Vorlauftemperatur von 50 °C (resp. 35 °C bei Fussbodenheizung)zu dimensionieren, auch wenn momentan aus anderen zwingendenGründen eine höhere Vorlauftemperatur erforderlich ist, z.B. weilalte Heizflächen an der gleichen Verteilleitung sind oder weil die Wärmedämmungder betroffenen Räume den Anforderungen gemäss NormSIA 380/1 für Umbauten noch nicht entspricht (s. Norm 384/1, Ziffer6.3.1.3). Die neuen Wärmeabgabesysteme sind mit Thermostatventilenauszurüsten.In einem Anbau, Keller- oder Estrichausbau sind neue Wärmeabgabesystemeauf eine maximale Vorlauftemperatur von 50 °C (resp. 35 °Cbei Fussbodenheizung) zu dimensionieren, auch wenn momentan ausanderen zwingenden Gründen eine höhere Vorlauftemperatur erforderlichist, z.B. weil alte Heizflächen an der gleichen Verteilleitung sind. Dieneuen Wärmeabgabesysteme sind mit Thermostatventilen auszurüsten.Auch beim Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage ist die Vorlauftemperaturgenerell auf 50 °C zu beschränken. Eine höhere Vorlauftemperaturist zulässig, wenn dies bestehende Heizflächen erfordern.Die 50 °C-Limite muss bei Lufterhitzern <strong>und</strong> bei Wärmetauschern in denMonoblocks eingehalten werden, da es sich bei ihnen um Elemente derWärmeabgabe handelt.6. <strong>Warmwasser</strong>temperatur6.1 AnforderungenLufterhitzer <strong>und</strong> Wärmetauscher<strong>Warmwasser</strong>temperaturWassererwärmer sind für eine Betriebstemperatur von max. 60 °C auszulegen.Ausgenommen sind Wassererwärmer, deren Temperatur ausbetrieblichen oder aus hygienischen Gründen höher sein muss.


Vollzugshilfe EN-3 "<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>" Seite 7KONFERENZ KANTONALER ENERGIEFACHSTELLEN Ausgabe Januar 20096.2 ErläuterungenWo erhöhten Anforderungen an die Hygiene entsprochen werden muss(beispielsweise zur Vermeidung von Legionellen-Problemen in Spitälern<strong>und</strong> Krankenheimen), können Vorrichtungen für die periodische Erwärmungdes Wassers auf über 60 °C eingebaut werden. Mit der Legionellengefahrkann keine generell höhere Wamrwassertemperatur begründetwerden. Eine periodische kurzzeitige Anhebung genügt in der Regel(vgl. Broschüre des B<strong>und</strong>esamts für Ges<strong>und</strong>heit, August 1999 Bezugsnummer311.355d). Zudem darf die Legionellenproblematik nicht auf einTemperaturproblem reduziert werden: Stehendes Wasser in selten benutztenLeitungen kann bedeutend problematischer sein.Erhöhte Hygieneanforderungen7. Wassererwärmung7.1 AnforderungenDer Neueinbau einer direkt-elektrischen Erwärmung des Brauchwarmwassersist in Wohnbauten nur erlaubt, wenna. das Brauchwarmwasser während der Heizperiode mit dem Wärmeerzeugerfür die Raumheizung erwärmt oder vorgewärmt wird oderb. das Brauchwarmwasser primär mittels erneuerbarer Energie odernicht anders nutzbarer Abwärme erwärmt wird.Neueinbau von Elektro-Wassererwärmern inWohnbauten7.2 ErläuterungenDiese Anforderung betrifft nur die Wohnbauten. Der Einsatz eines dezentralen,elektrischen Wassererwärmers z.B. in einem Bürogebäude istzulässig.Die Dimensionierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energienmuss nach dem Stand der Technik erfolgen. Dies bedeutet z.B. bei Solaranlagen,dass mindestens 50 % des <strong>Warmwasser</strong>s produziert werdenkann.Bei dezentralen elektrischen Wassererwärmern in Wohnbauten ist dieVorgabe erfüllt, wenn die elektrischen Wassererwärmer mit Wärmetauschernausgerüstet sind, die an das <strong>Heizung</strong>ssystem des Gebäudes angeschlossensind.Der Ersatz der <strong>Warmwasser</strong>versorgung in einem Mehrfamilienhaus giltals Neueinbau, auch wenn bisher jede Wohnung einen eigenen Elektro-Wassererwärmer hatte.Der Ersatz eines einzelnen defekten Elektro-Wassererwärmers in einembestehenden Gebäude mit Elektro-Wassererwärmer(n) ist zulässig.GeltungsbereichErneuerbare EnergienNeueinbau von dezentralenElektro-WassererwärmernErsatz der <strong>Warmwasser</strong>versorgungErsatz eines defektenElektro-Wassererwärmer


Seite 8Ausgabe Januar 2009Vollzugshilfe EN-3 "<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>"KONFERENZ KANTONALER ENERGIEFACHSTELLEN8. Wärmedämmung von Heiz<strong>und</strong><strong>Warmwasser</strong>speichern8.1 AnforderungenVor Ort gedämmteSpeicherWassererwärmer sowie <strong>Warmwasser</strong>- <strong>und</strong> Wärmespeicher, für die nachB<strong>und</strong>esrecht keine energetischen Anforderungen bestehen, dürfen bezüglichallseitiger Wärmedämmung die minimalen Dämmstärken gemässTabelle 1 nicht unterschreiten.Speicherinhalt inLiternDämmstärkebei λ > 0,03 W/mKbis λ ≤ 0,05 W/mKbis 400 110 mm 90 mm> 400 bis 2000 130 mm 100 mm> 2000 160 mm 120 mmDämmstärkebei λ ≤ 0,03 W/mKTabelle 1: Minimale Dämmstärken bei Wassererwärmern sowie <strong>Warmwasser</strong>- <strong>und</strong> Wärmespeichernohne serienmässige Wärmedämmung.8.2 ErläuterungenGeltungsbereichSpeicher mit serienmässigerWärmedämmungAufgabe des Planersoder InstallateursDie in Tabelle 1 angegebenen minimalen Wärmedämmstärken geltennur bei vor Ort gedämmten Speichern.Wassererwärmer, <strong>Warmwasser</strong>- <strong>und</strong> Wärmespeicher mit einem Speicherinhaltvon 30 l bis 2'000 l Wasser, die mit einer werkseitigen odervorfabrizierten Wärmedämmung versehen sind, dürfen aufgr<strong>und</strong> EnVArt. 7-11 (SR 730.01 ) nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungengemäss EnV Anhang 2.1 erfüllen.Der Inverkehrbringer (Hersteller oder Importeur) von Wassererwärmern,<strong>Warmwasser</strong>- oder Wärmespeichern mit einer werkseitigen oder vorfabriziertenWärmedämmung muss aufgr<strong>und</strong> von Art. 10 der eidg. Energieverordnung(EnV) eine Konformitätserklärung vorlegen können sowietechnische Unterlagen zur Verfügung halten, die es dem B<strong>und</strong>esamt fürEnergie ermöglichen, die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen.Planer <strong>und</strong> Installateure, die solche Geräte weder herstellen noch importieren,können davon ausgehen, dass die übernommenen Geräte denAnforderungen entsprechen. Sie müssen lediglich auf Verlangen denVerkäufer angeben.


Vollzugshilfe EN-3 "<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>" Seite 9KONFERENZ KANTONALER ENERGIEFACHSTELLEN Ausgabe Januar 20099. Wärmedämmung von Heiz- <strong>und</strong><strong>Warmwasser</strong>verteilsystemen9.1 AnforderungenFolgende neue oder im Rahmen eines Umbaus neu erstellte Installationeninklusive Armaturen <strong>und</strong> Pumpen sind durchgehend mindestens mitden Dämmstärken gemäss Tabelle 2 gegen Wärmeverluste zu dämmen:a) Verteilleitungen der <strong>Heizung</strong> in unbeheizten Räumen <strong>und</strong> im Freien,b) <strong>Warmwasser</strong>leitungen in unbeheizten Räumen <strong>und</strong> im Freien, ausgenommenStichleitungen ohne Begleitheizungen zu einzelnen Zapfstellen,c) <strong>Warmwasser</strong>leitungen von Zirkulationssystemen oder <strong>Warmwasser</strong>leitungenmit Begleitheizungen in beheizten Räumen,d) <strong>Warmwasser</strong>leitungen vom Speicher bis zum Verteiler (inkl. Verteiler).Dämmung von LeitungenRohrnennweite Zoll bei λ > 0,03 W/mK bei λ ≤ 0,03 W/mKbis λ ≤ 0,05 W/mK10 - 15/ 8 " - 1 / 2 " 40 mm 30 mm20 - 32/ 4 " - 1 1 / 4 " 50 mm 40 mm40 - 50 1 1 / 2 " - 2" 60 mm 50 mm65 - 80 2 1 / 2 " - 3" 80 mm 60 mm100 - 150 4" - 6" 100 mm 80 mm175 - 200 7" - 8" 120 mm 80 mmTabelle 2: Minimale Dämmstärken bei Verteilleitungen der <strong>Heizung</strong> sowie bei <strong>Warmwasser</strong>leitungen.In begründeten Fällen wie z.B. bei Kreuzungen, Wand- <strong>und</strong> Deckendurchbrüchen,bei maximalen Vorlauftemperaturen von 30 °C <strong>und</strong> beiArmaturen, Pumpen etc. können die Dämmstärken reduziert werden.Die angegebenen Dämmstärken gelten für Betriebstemperaturen bis90 °C, bei höheren Betriebstemperaturen sind die Dämmstärken angemessenzu erhöhen.Bei erdverlegten Leitungen dürfen die U R -Werte gemäss Tabelle 3 nichtüberschritten werden.Reduzierte DämmstärkenErdverlegte LeitungenDN 20 25 32 40 50 65 80 100 125 150 175 2003 / 4 " 1"5 / 4 " 1 1 / 2 " 2" 2 1 / 2 " 3" 4" 5" 6" 7" 8"Für starre Rohre [W/mK]0,14 0,17 0,18 0,21 0,22 0,25 0,27 0,28 0,31 0,34 0,36 0,37Für flexible Rohre sowie Doppelrohre [W/mK]0,16 0,18 0,18 0,24 0,27 0,27 0,28 0,31 0,34 0,36 0,38 0,40Tabelle 3: Zulässige U R -Werte für erdverlegte LeitungenBeim Ersatz des Wärmeerzeugers sind frei zugängliche Leitungen denAnforderungen gemäss Tabelle 3 anzupassen, soweit es die örtlichenPlatzverhältnisse zulassen.Sanierungspflicht


Seite 10Ausgabe Januar 2009Vollzugshilfe EN-3 "<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>"KONFERENZ KANTONALER ENERGIEFACHSTELLEN9.2 Erläuterungen<strong>Heizung</strong>sleitungen<strong>Warmwasser</strong>leitungenLeitungen für ProzesswärmeDämmstärke grosseRohrnennweiteDämmstärke erdverlegteLeitungenRaumtemperierungdurch unisolierte HeizleitungenRaumtemperatur unter10 °CDämmung von PumpenDämmung von ArmaturenBrandabschnittsmauernDie Wärmedämmung von Heizverteilleitungen ist in unbeheizten Räumen,im Freien wie auch bei erdverlegten Heizleitungen erforderlich. Alsunbeheizt gelten Räume, die ausserhalb der thermischen Gebäudehülleliegen (siehe Vollzugshilfe EN-2 „Wärmeschutz von Gebäuden“).Für <strong>Warmwasser</strong>zirkulationsleitungen bzw. für <strong>Warmwasser</strong>leitungenmit Begleitheizungen gelten sowohl in beheizten wie auch unbeheiztenRäumen die Anforderungen gemäss Tabelle 2. Von der Pflicht zur Dämmungausgenommen sind lediglich Stichleitungen ohne Begleitheizungzu Einzelzapfstellen.Eine Dämmung ist auch notwendig bei Prozesswärmeleitungen (Lufterhitzer,Lüftungszentrale, Geräte etc.). Bei Mediumstemperaturen über90 °C sind die Dämmstärken angemessen zu erhöhen.Für Rohrnennweiten, die nicht in der Tabelle 2 aufgeführt sind, sind dieDämmstärken angemessen zu erhöhen.Die in Tabelle 3 vorgegebenen U-Werte für erdverlegte Leitungen bedingenin der Regel mindestens die Verwendung von Dämmmaterial derDämmreihe R3.Wenn die Wärmedämmung bei Verteilleitungen mit dem Hinweis weggelassenwird, dass ein Raum dadurch beheizt werden soll, muss demzufolgedieser Raum innerhalb der thermischen Hülle liegen <strong>und</strong> denWärmedämmvorschriften entsprechen. In der Norm SIA 380/1 werdenRäume ohne Heizeinrichtungen aber innerhalb der thermischen Hülleals „nicht aktiv beheizte Räume“ bezeichnet. Denn es gilt der Gr<strong>und</strong>satz:Ein Raum ist entweder unbeheizt (Solltemperatur unter 10 °C), dannmüssen Wärmeverteilleitungen gedämmt werden. Oder der Raum istbeheizt oder nicht aktiv beheizt (Solltemperatur 10 °C oder mehr), dannmuss der Raum wärmegedämmt sein. Eine Temperierung von ungedämmtenKellerräumen oder von Garagen durch ungedämmte Wärmeverteilleitungenist z.B. unzulässig.Die allfällige Wärmezuführung in Räume mit einer Solltemperatur vonweniger als 10 °C muss durch fachgerecht dimensionierte <strong>und</strong> regelbareWärmeabgabeflächen (Heizkörper, Fussbodenheizung) erfolgen. Diesbedingt eine selbsttätige raumweise Regelung, die nur auf Werte unter10 °C eingestellt werden kann (z.B. mit plombiertem Thermostatventil).Zu einer Wärmeverteilung gehören auch Armaturen, Regelorgane,Pumpen etc. Diese sind ebenfalls zu dämmen, soweit deren Funktionsfähigkeit<strong>und</strong> Lebensdauer nicht beeinträchtigt wird. Metallische Rohraufhängungensind thermisch von den Rohren zu trennen.Bei neuen oder zu ersetzenden <strong>Heizung</strong>s- <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>pumpen inunbeheizten Räumen ist das Pumpengehäuse mit einer Wärmedämmungzu versehen (einzelne Hersteller erlauben auch die Dämmung desMotors).Bei der Durchführung von Heizleitungen durch Brandabschnittsmauernkann die Dämmung reduziert oder auf die Dämmung verzichtet werden,


Vollzugshilfe EN-3 "<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>" Seite 11KONFERENZ KANTONALER ENERGIEFACHSTELLEN Ausgabe Januar 2009sofern dies aus brandschutztechnischen Gründen erforderlich ist.10. Einzelraumregelung10.1 AnforderungenIn beheizten Räumen sind Einrichtungen zu installieren, die es ermöglichen,die Raumlufttemperatur einzeln einzustellen <strong>und</strong> selbsttätig zu regeln.Ausgenommen sind Räume, die überwiegend mittels träger Flächenheizungenmit einer Vorlauftemperatur von höchstens 30 °C beheiztwerden.Einzelraumregelung10.2 ErläuterungenBefreit von der Pflicht zur Installation einer Einzelraumregelung (z.B.Thermostatventile oder Raumthermostaten) sind Räume, die überwiegendmittels träger Flächenheizungen mit einer Vorlauftemperatur vonhöchstens 30 °C beheizt werden. Massgebend für die Vorlauftemperaturvon höchstens 30 °C sind die Auslegungsbedingungen gemäss NormSIA 384.201.Auch Bodenheizungen <strong>und</strong> Deckenheizungen mit maximalen Vorlauftemperaturengrösser als 30 °C müssen raumweise selbsttätig geregeltwerden. Bei kombinierten Systemen (Flächenheizung <strong>und</strong> Heizkörper)kann auf die selbsttätige Regelung der Flächenheizung verzichtet werden,wenn die Heizkörper (mit Thermostatventil!) mindestens 50 % derWärmelast übernehmen.In kleinen, innenliegenden Räumen (z.B. Bad/WC) kann auf Vorrichtungenfür die selbsttätige Regelung verzichtet werden, sofern weder nennenswertesolare Wärmegewinne noch innere Abwärme vorhanden ist.Sind Handtuchtrockner oder ähnliches vorhanden, muss im Raum eineEinzelraumregelung installiert werden.Die allfällige Wärmezuführung in Räume mit einer Solltemperatur vonweniger als 10 °C muss durch fachgerecht dimensionierte <strong>und</strong> regelbareWärmeabgabeflächen (Heizkörper, Fussbodenheizung) erfolgen. Diesbedingt eine selbsttätige raumweise Regelung, die nur auf Werte unter10 °C eingestellt werden kann (z.B. mit plombiertem Thermostatventil).Wenn alle Wärmeabgabesysteme mit Einzelraumregelung ausgestattetsind, ist es empfohlen oder sogar nötig, dass eine Umwälzpumpe mit variablemVolumenstrom eingesetzt wird zur Vermeidung von Lärm- oderFunktionsproblemen.BefreiungKombinierte SystemeRegelung kleiner InnenräumeRaumtemperatur unter10 °CSysteme mit variablenVolumenströmen

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