Anmeldung Packtaschen - VFD
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ANMELDUNG zum: Vortrag über <strong>Packtaschen</strong> am 12.02.2012<br />
Die <strong>Anmeldung</strong> ist schriftlich bis zum 08.02.2012 erforderlich!!<br />
Ich melde mich verbindlich zu o.a. Veranstaltung an: Bitte für jeden Teilnehmer ein eigenes<br />
Anmeldeformular benutzen.<br />
Name, Vorname<br />
Geboren am<br />
Straße Hausnummer<br />
PLZ Ort<br />
Telefon<br />
Email<br />
<strong>VFD</strong> Mitglied Ja Nein<br />
Bezirksverband<br />
Mitgliedsnummer<br />
Die Kosten sind am 12.02.2012 direkt vor Ort zu bezahlen. Für <strong>VFD</strong> Mitglieder 5,00 € und<br />
zusätzlich 3,00 € Unkostenbeitrag für Nichtmitglieder.<br />
Die umseitig aufgeführten Veranstaltungsbedingungen der <strong>VFD</strong> erkenne ich an.<br />
Ort, Datum Unterschrift (bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten)<br />
<strong>Anmeldung</strong> an: Britta Klostermeier, Donstorf 69, 49406 Eydelstedt
Veranstaltungsbedingungen für den Vortrag über <strong>Packtaschen</strong> am<br />
12.02.2012<br />
Es gelten die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen der <strong>VFD</strong><br />
Insbesondere:<br />
- Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen für Sach- und<br />
Vermögensschäden aus der Veranstaltung frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder<br />
grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind.<br />
- Kinder und Jugendliche dürfen nur unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder<br />
einer von ihm beauftragten volljährigen Person an dieser Veranstaltung teilnehmen.<br />
- Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.<br />
- Der Veranstalter behält sich die Absage der Veranstaltung vor.<br />
- Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die<br />
Wirksamkeit der übrigen Regelungen.<br />
Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit<br />
sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis). Der Bundessportwart<br />
kann bei wiederholten Platzverweisen bundesweite Veranstaltungssperren von jeweils bis zu einem<br />
Jahr verhängen. Platzverweise und Veranstaltungssperren können in einer gesonderten Kartei<br />
erfasst werden. Zu den Einzelheiten wird auf die Satzung des Bundesverbandes der <strong>VFD</strong> §7<br />
und die Strafordnung des Bundesverbandes der <strong>VFD</strong> (StrafOBV) verwiesen.<br />
Ich erkenne mit meiner Unterschrift die auf der Seite aufgeführten allgemeinen<br />
sowie die in der Ausschreibung genannten Veranstaltungsbedingungen an.<br />
Ort / Datum Unterschrift (bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten)