Gehaltstarifvertrag Neueinstellung/Tätigkeitsaufnahme ab 01. Juni ...
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§ 6Gehaltsfestsetzung bei Arbeitszeitverlängerung6.0 Im Falle einer nach § 7.2 des Manteltarifvertrages in der aktuellen Fassungvom 04. September 2009 eingeführten Arbeitszeitverlängerung durch denArbeitgeber werden die Gehälter in Baden-Württemberg – <strong>ab</strong>hängig vonder jeweiligen individuellen wöchentlichen Arbeitszeit mit jeweils 0,5 StundenArbeitszeitverlängerung um weitere 1,3 % Gehaltserhöhung umgerechnet.§ 7Inkrafttreten und Kündigung7.1 Der <strong>Gehaltstarifvertrag</strong> tritt am <strong>01.</strong> Mai 2011 in Kraft.7.2 Der <strong>Gehaltstarifvertrag</strong> kann mit Monatsfrist zum Monatsende, erstmalszum 30. April 2012, gekündigt werden.Stuttgart, den 14. April 2011Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-WürttembergViehhofstraße 11, 70188 StuttgartStatherDr. KleinChristliche Gewerkschaft Metall (CGM)Landesverband Baden-WürttembergMurrhardter Straße 10, 71560 Sulzbach/MurrMalmBenzC 1 6