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Seniorenratgeber 2010 - Lahn-Dill-Kreis

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2<br />

2 Leistungen der Pflegeversicherung<br />

Die gestiegene Lebenserwartung ermöglicht es immer<br />

mehr Menschen nach dem aktiven Berufsleben<br />

noch Dinge zu tun, die Spaß machen und ein erfülltes<br />

Leben ermöglichen. Mit höherem Alter sind<br />

viele Menschen aber auch auf Hilfe und Pflege angewiesen.<br />

Die Leistungen der Pflegekassen sind vielfältig und<br />

umfangreich. Voraussetzung für die Beurteilung der<br />

jeweiligen Pflegebedürftigkeit ist daher stets eine individuelle<br />

Prüfung. Konkrete Auskünfte und Informationen<br />

sind bei den Pflegekassen direkt erhältlich.<br />

Für pflegebedürftige Personen, die wegen einer<br />

körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung<br />

oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig<br />

wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag<br />

für längere Zeit oder auf Dauer in erheblichem<br />

Maße Unterstützung benötigen, gibt es vielfältige<br />

Hilfsangebote.<br />

2� Leistungen bei häuslicher Pflege<br />

Seit dem 01.04.1995 können Personen, die infolge<br />

einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung<br />

einen erheblichen Pflegebedarf haben,<br />

Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.<br />

Der Hilfebedarf muss in den Bereichen Körperpflege,<br />

Ernährung, Mobilität und Haushalt bestehen, wobei<br />

die Personenpflege und nicht die hauswirtschaftliche<br />

Versorgung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit<br />

entscheidend ist. Treffen die Voraussetzungen<br />

zu, so kann bei der zuständigen Pflegekasse<br />

(innerhalb der Krankenkasse) ein Antrag auf Leistungen<br />

gestellt werden.<br />

Je nach Art, Umfang, Häufigkeit und Dauer des Hilfebedarfs<br />

wird eine Eingruppierung in eine der drei<br />

Pflegestufen vorgenommen. Die Leistungen werden<br />

entweder als Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)<br />

oder als Sachleistung (bei Pflege durch eine beruflich<br />

tätige Pflegekraft, z. B. durch eine Sozial- oder<br />

Diakoniestation oder einen privaten Pflegedienst)<br />

bewilligt:<br />

Die Höhe der Pflegeleistung beträgt:<br />

Pflegegeld Sachleistungen<br />

Pflegestufe I 225 Euro 440 Euro<br />

Pflegestufe II 430 Euro 1040 Euro<br />

Pflegestufe III 685 Euro 1510 Euro<br />

Möglich ist aber auch eine Kombinationsleistung,<br />

wenn die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft<br />

bzw. nur teilweise in Anspruch genommen wird. In<br />

besonderen Härtefällen kann die Pflegesachleistung<br />

bis zu 1918 Euro betragen.<br />

Pflege-, Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistun-

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