Seniorenratgeber 2010 - Lahn-Dill-Kreis
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2<br />
2 Leistungen der Pflegeversicherung<br />
Die gestiegene Lebenserwartung ermöglicht es immer<br />
mehr Menschen nach dem aktiven Berufsleben<br />
noch Dinge zu tun, die Spaß machen und ein erfülltes<br />
Leben ermöglichen. Mit höherem Alter sind<br />
viele Menschen aber auch auf Hilfe und Pflege angewiesen.<br />
Die Leistungen der Pflegekassen sind vielfältig und<br />
umfangreich. Voraussetzung für die Beurteilung der<br />
jeweiligen Pflegebedürftigkeit ist daher stets eine individuelle<br />
Prüfung. Konkrete Auskünfte und Informationen<br />
sind bei den Pflegekassen direkt erhältlich.<br />
Für pflegebedürftige Personen, die wegen einer<br />
körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung<br />
oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig<br />
wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag<br />
für längere Zeit oder auf Dauer in erheblichem<br />
Maße Unterstützung benötigen, gibt es vielfältige<br />
Hilfsangebote.<br />
2� Leistungen bei häuslicher Pflege<br />
Seit dem 01.04.1995 können Personen, die infolge<br />
einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung<br />
einen erheblichen Pflegebedarf haben,<br />
Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.<br />
Der Hilfebedarf muss in den Bereichen Körperpflege,<br />
Ernährung, Mobilität und Haushalt bestehen, wobei<br />
die Personenpflege und nicht die hauswirtschaftliche<br />
Versorgung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit<br />
entscheidend ist. Treffen die Voraussetzungen<br />
zu, so kann bei der zuständigen Pflegekasse<br />
(innerhalb der Krankenkasse) ein Antrag auf Leistungen<br />
gestellt werden.<br />
Je nach Art, Umfang, Häufigkeit und Dauer des Hilfebedarfs<br />
wird eine Eingruppierung in eine der drei<br />
Pflegestufen vorgenommen. Die Leistungen werden<br />
entweder als Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)<br />
oder als Sachleistung (bei Pflege durch eine beruflich<br />
tätige Pflegekraft, z. B. durch eine Sozial- oder<br />
Diakoniestation oder einen privaten Pflegedienst)<br />
bewilligt:<br />
Die Höhe der Pflegeleistung beträgt:<br />
Pflegegeld Sachleistungen<br />
Pflegestufe I 225 Euro 440 Euro<br />
Pflegestufe II 430 Euro 1040 Euro<br />
Pflegestufe III 685 Euro 1510 Euro<br />
Möglich ist aber auch eine Kombinationsleistung,<br />
wenn die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft<br />
bzw. nur teilweise in Anspruch genommen wird. In<br />
besonderen Härtefällen kann die Pflegesachleistung<br />
bis zu 1918 Euro betragen.<br />
Pflege-, Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistun-