Seniorenratgeber 2010 - Lahn-Dill-Kreis
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2�7 Leistungen bei vollstationärer Pflege<br />
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in einer<br />
stationären Einrichtung (Pflegeheim), wenn häusliche<br />
oder teilstationäre Pflege nicht mehr möglich<br />
ist oder aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall<br />
nicht in Frage kommt. Seitens der Pflegekassen werden<br />
nur die Kosten für die allgemeinen Pflegeleistungen<br />
übernommen. Die Kosten für Unterkunft und<br />
Verpflegung sowie für vereinbarte Zusatzleistungen<br />
sind von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen.<br />
Seit dem 01. Januar <strong>2010</strong> werden von den Pflegekassen<br />
monatlich folgende Beträge gezahlt:<br />
Pflegestufe I 1.023 Euro<br />
Pflegestufe II 1.279 Euro<br />
Pflegestufe III 1.510 Euro<br />
In Härtefällen werden bis zu 1.825 Euro monatlich<br />
gezahlt, es werden jedoch maximal 75 Prozent des<br />
Heimentgelts übernommen.<br />
Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei<br />
der zuständigen Pflegekasse (innerhalb der Krankenkasse)<br />
beantragt werden. Diese beauftragen den<br />
Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu<br />
prüfen, ob die Voraussetzungen für eine stationäre<br />
Unterbringung erfüllt sind und in welchem Umfang<br />
Pflegebedürftigkeit vorliegt.<br />
2�8 Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
können zusätzliche Betreuungsleistungen<br />
erhalten. Einer Pflegestufe bedarf es nicht. Der Medizinische<br />
Dienst der Krankenkassen (MDK) muss<br />
jedoch die Einschränkung der Alltagskompetenz<br />
feststellen (zum Beispiel bei demenzieller Erkrankung).<br />
Liegen die Voraussetzungen vor, besteht ein<br />
zusätzlicher Leistungsanspruch in Höhe von 100<br />
Euro (Grundbetrag) bis zu 200 Euro (erhöhter Betrag)<br />
monatlich. Das Geld ist zweckgebunden und<br />
kann für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen<br />
ambulanter Pflegedienste, Tages- oder Kurzzeitpflege<br />
sowie niedrigschwellige Betreuungsangebote<br />
verwendet werden.<br />
Mithilfe der niedrigschwelligen Betreuungsangebote<br />
für Demenzkranke, in denen ehrenamtliche<br />
Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher<br />
Anleitung die Betreuung demenziell erkrankter Menschen<br />
übernehmen, werden Angehörige entlastet<br />
und beratend unterstützt. Zurzeit gibt es im <strong>Lahn</strong>-<br />
<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> 15 solcher Angebote. Hier werden Demenzkranke<br />
in Gruppen oder auch stundenweise (einzeln)<br />
in häuslicher Umgebung betreut.