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Seniorenratgeber 2010 - Lahn-Dill-Kreis

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2�7 Leistungen bei vollstationärer Pflege<br />

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in einer<br />

stationären Einrichtung (Pflegeheim), wenn häusliche<br />

oder teilstationäre Pflege nicht mehr möglich<br />

ist oder aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall<br />

nicht in Frage kommt. Seitens der Pflegekassen werden<br />

nur die Kosten für die allgemeinen Pflegeleistungen<br />

übernommen. Die Kosten für Unterkunft und<br />

Verpflegung sowie für vereinbarte Zusatzleistungen<br />

sind von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen.<br />

Seit dem 01. Januar <strong>2010</strong> werden von den Pflegekassen<br />

monatlich folgende Beträge gezahlt:<br />

Pflegestufe I 1.023 Euro<br />

Pflegestufe II 1.279 Euro<br />

Pflegestufe III 1.510 Euro<br />

In Härtefällen werden bis zu 1.825 Euro monatlich<br />

gezahlt, es werden jedoch maximal 75 Prozent des<br />

Heimentgelts übernommen.<br />

Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei<br />

der zuständigen Pflegekasse (innerhalb der Krankenkasse)<br />

beantragt werden. Diese beauftragen den<br />

Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu<br />

prüfen, ob die Voraussetzungen für eine stationäre<br />

Unterbringung erfüllt sind und in welchem Umfang<br />

Pflegebedürftigkeit vorliegt.<br />

2�8 Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

können zusätzliche Betreuungsleistungen<br />

erhalten. Einer Pflegestufe bedarf es nicht. Der Medizinische<br />

Dienst der Krankenkassen (MDK) muss<br />

jedoch die Einschränkung der Alltagskompetenz<br />

feststellen (zum Beispiel bei demenzieller Erkrankung).<br />

Liegen die Voraussetzungen vor, besteht ein<br />

zusätzlicher Leistungsanspruch in Höhe von 100<br />

Euro (Grundbetrag) bis zu 200 Euro (erhöhter Betrag)<br />

monatlich. Das Geld ist zweckgebunden und<br />

kann für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen<br />

ambulanter Pflegedienste, Tages- oder Kurzzeitpflege<br />

sowie niedrigschwellige Betreuungsangebote<br />

verwendet werden.<br />

Mithilfe der niedrigschwelligen Betreuungsangebote<br />

für Demenzkranke, in denen ehrenamtliche<br />

Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher<br />

Anleitung die Betreuung demenziell erkrankter Menschen<br />

übernehmen, werden Angehörige entlastet<br />

und beratend unterstützt. Zurzeit gibt es im <strong>Lahn</strong>-<br />

<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> 15 solcher Angebote. Hier werden Demenzkranke<br />

in Gruppen oder auch stundenweise (einzeln)<br />

in häuslicher Umgebung betreut.

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