Seniorenratgeber 2010 - Lahn-Dill-Kreis
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2� Kurse für pflegende Angehörige und<br />
ehrenamtliche Pflegepersonen<br />
Die Pflegekassen (oder von ihnen beauftragte Einrichtungen<br />
mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal)<br />
bieten spezielle Kurse für pflegende Angehörige<br />
und ehrenamtlich Pflegende an. Ziel dieser<br />
Pflegekurse ist es, den häuslichen oder ehrenamtlichen<br />
Pflegepersonen hilfreiche Techniken für den<br />
Pflegealltag zu vermitteln und ihre pflegerischen<br />
Fähigkeiten zu verbessern.<br />
Auskünfte zu konkreten Kursangeboten vor Ort erteilen<br />
die Pflegekassen.<br />
2� Hilfsmittel und Zuschüsse bei Maßnahmen<br />
zur Verbesserung des Wohnumfeldes<br />
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung<br />
mit Hilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege<br />
oder zur Linderung ihrer Beschwerden beitragen.<br />
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Hilfsmittel, die<br />
dem oder der Pflegebedürftigen eine selbstständigere<br />
Lebensführung ermöglichen.<br />
Die Pflegekassen gewähren Leistungen für Hilfsmittel,<br />
die zum Verbrauch bestimmt sind (wie Inkontinenzartikel<br />
oder Bettschutzeinlagen) in Höhe von<br />
31 Euro monatlich und stellen Hilfsmittel wie z. B.<br />
Pflegebetten leihweise zur Verfügung.<br />
Zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes<br />
und zur Erleichterung der häuslichen Pflege können<br />
Zuschüsse für Maßnahmen bis zu einem Betrag<br />
von 2.557 Euro bewilligt werden (siehe hierzu auch<br />
Kapitel 1.7.1 Wohnberatung und Wohnraumanpassung).<br />
2� Leistungen bei Verhinderung der<br />
Pflegeperson und Kurzzeitpflege<br />
Ist eine Pflegeperson (z. B. Familienangehörige) wegen<br />
eines Erholungsaufenthalt, einer Krankheit oder<br />
aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, so<br />
kann eine Ersatzpflegekraft engagiert werden. Die<br />
Kosten für eine Ersatzpflegekraft werden für einen<br />
Zeitraum von höchstens vier Wochen und bis zu<br />
einem Betrag von 1.510 Euro je Kalenderjahr von<br />
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