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VADEMECUM - Fakultät für Maschinenbau - Leibniz Universität ...

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• Die Summe der Teilprüfungen kann dabei in die Note der Klausur am Ende des Semesters eingerechnet<br />

werden oder diese vollständig ersetzen.<br />

Ergänzungsprüfungen (EP)<br />

• Die EP findet nach Vorgabe des Prüfenden in mündlicher oder schriftlicher Form statt.<br />

• Notenverbesserungen sind durch eine Ergänzungsprüfung im ersten Versuch innerhalb der Regelstudienzeit<br />

möglich.<br />

• Die EP zählt dann 33% der Gesamtnote; Verschlechterungen sind ebenfalls möglich!<br />

• Wenn du mit einer 4,0 oder 3,7 nicht zufrieden bist, dann kannst du auch eine EP anmelden,<br />

in der Prüfung einfach nichts sagen bzw. schreiben und eine 5,0 bekommen. Damit bist du in<br />

der Gesamtnote durchgefallen und kannst die Prüfung erneut ablegen. Du solltest das mit dem<br />

Prüfer absprechen, eventuell musst du dann gar nicht erscheinen.<br />

Nichtbestehen von Prüfungen<br />

• Eine nicht bestandene Prüfung kann durch eine Ergänzungsprüfung nachträglich bestanden<br />

werden. Um zur EP zugelassen werden zu können, müssen mindestens 75% der zum Bestehen<br />

notwendigen Punkte erreicht sein.<br />

• Nichtbestandene Prüfungen können beliebig oft wiederholt werden.<br />

Mindestleistungen pro Semester<br />

Du musst jedes Semester zwei Bedingungen erfüllen um weiter studieren zu dürfen. Du musst:<br />

• Pro Studiensemester mindestens 15 Leistungspunkte erwerben und<br />

• die Gesamtsumme deiner erbrachten Leistungspunkte muss nach jedem Zählsemester größer<br />

bzw. gleich der Anzahl der Zählsemester * 15 sein<br />

Wird eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, musst du einen Antrag stellen, dein Studium fortsetzen<br />

zu dürfen. Dann findet ein Gespräch mit einem Berater des Prüfungsausschusses statt. Der<br />

Berater gibt daraufhin eine Empfehlung ab, ob ein weiteres Studium sinnvoll erscheint. Ist dies<br />

nicht der Fall, wirst du vor den Prüfungsausschuss geladen; dieser entscheidet dann endgültig<br />

über dein Nichtbestehen.<br />

Wenn beide Bedingungen nicht erfüllt sind, kann dieser Antrag maximal 2 Mal im Masterstudium<br />

gestellt werden. Solange nur eine Bedingung nicht erfüllt ist, kann der Antrag beliebig häufig<br />

gestellt werden.<br />

Im Klartext heißt das, dass du nur 15 der angesetzten 30 Leistungspunkte pro Semester erreichen<br />

musst. Schaffst du das nicht, kommt es zu einem Gespräch, in dem du den Rückstand<br />

erklären musst. Das sollte in den meisten Fällen kein Problem sein. Erst wenn du dauerhaft<br />

hinter dem Studienplan hinterher hinkst und keine Besserungstendenz zu sehen ist, wird es<br />

kritisch, denn man hat nur 2 Mal die Möglichkeit das zu entschuldigen.<br />

Endgültiges Nichtbestehen der Masterprüfung<br />

Ein endgültiges nichtbestehen der Masterprüfung bedeutet, dass du, wenn man dein Studium als<br />

eine große Gesamtprüfung ansieht, diese nicht bestanden hast. Wenn du einen Bescheid über<br />

endgültiges Nichtbestehen zugestellt bekommst wirst du zum Ende des Semesters exmatrikuliert.<br />

Achtung! Auf die Briefe vom Prüfungsamt solltet ihr unbedingt reagieren und auch die Anhörungstermine<br />

auf keinen Fall verpassen, sonst habt ihr ohne weitere Prüfung endgültig nicht bestanden.<br />

Vademecum <strong>für</strong> das Masterstudium <strong>Maschinenbau</strong> 19<br />

PRÜFUNGSORDNUNG 2010

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