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Besichtigung Wohnung am 29.06.2012 - Gemeinde Neukieritzsch

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Nr. 6/2012 - 3 -<br />

Amtsblatt <strong>Neukieritzsch</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse<br />

Beschlussnummer: 05/28-2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Billigung des 1. Entwurfs des<br />

Bebauungsplanes „Kahnsdorf Nord“ mit der Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 in der<br />

Fassung vom 04.05.2012. Die Entwurfsunterlage, bestehend<br />

aus Bebauungsplan, der Änderung zum Flächennutzungsplan,<br />

Begründungen und Umweltbericht sowie die artenschutzrechtliche<br />

Prüfung, werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.<br />

Gesetzliche Anzahl der<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />

davon anwesend: 14 und der Bürgermeister<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Beschlussnummer: 05/29-2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung<br />

gemäß § 144 Abs.2, Satz 1 BauGB zur Überlassung des 1/3<br />

Miteigentumsanteiles <strong>am</strong> Grundstück Flurstück 49b der Gemarkung<br />

<strong>Neukieritzsch</strong> (Wohneigentum mit Anteil <strong>am</strong> Sondereigentum),<br />

gelegen in der Bahnhofstraße 13 gemäß Überlassungsvertrag<br />

URNr. 761/2012 des Notars Jörg Hausner aus Borna.<br />

Gesetzliche Anzahl der<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />

davon anwesend: 14 und der Bürgermeister<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Beschlussnummer: 05/30-2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt folgende Stellungnahme zum vorliegenden<br />

Antrag nach § 46a SächsWG auf Genehmigung der<br />

Nutzung des Hainer Sees:<br />

Der Antrag auf Zulassung eines Motorseglers mit 36 km/h wird<br />

unter den nachfolgenden Bedingungen befürwortet:<br />

• Die Fahrtgeschwindigkeit ist auf die zulässige Höhe von<br />

15 km/h zu begrenzen.<br />

• Der Hauptnutzungszweck ist das Segeln<br />

Gesetzliche Anzahl der<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />

davon anwesend: 14 und der Bürgermeister<br />

Ja-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Enthaltungen: 0<br />

Beschlussnummer: 05/31-2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt folgende Stellungnahme zum vorliegenden<br />

Antrag nach § 46a SächsWG auf Genehmigung der<br />

Nutzung des Hainer Sees:<br />

Der Antrag auf Zulassung eines Motorbootes mit 4-Takt-Verbrennungsmotor<br />

wird abgelehnt.<br />

Die Zulassung von Motorbooten mit Verbrennungsmotor zur privaten<br />

Nutzung liegt nicht im Interesse der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Gesetzliche Anzahl der<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />

davon anwesend: 14 und der Bürgermeister<br />

Ja-Stimmen: 10<br />

Nein-Stimmen: 4<br />

Enthaltungen: 1<br />

Amtlicher Teil<br />

Beschlussnummer: 05/32-2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Vereinbarung über die Unterstützung<br />

des kirchlichen Friedhofsträgers.<br />

Gesetzliche Anzahl der<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />

davon anwesend: 14 und der Bürgermeister<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neukieritzsch</strong><br />

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs<br />

„Kahnsdorf Nord“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neukieritzsch</strong> hat in der öffentlichen<br />

Sitzung <strong>am</strong> 29.05.2012 mit Beschl. Nr. 05/28-2012 den<br />

1. Entwurf des Bebauungsplans „Kahnsdorf Nord“ gebilligt und<br />

beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Der Plan wird begrenzt<br />

im Norden: Südufer Kahnsdorfer See<br />

im Osten: Bebauungsplan Gebiet „Lagune Kahnsdorf“ SO 1<br />

im Süden: bestehende Ortslage Kahnsdorf<br />

im Westen: Hochkippe Kahnsdorf.<br />

Der Planbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

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