Besichtigung Wohnung am 29.06.2012 - Gemeinde Neukieritzsch
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Nr. 6/2012 - 3 -<br />
Amtsblatt <strong>Neukieritzsch</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse<br />
Beschlussnummer: 05/28-2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Billigung des 1. Entwurfs des<br />
Bebauungsplanes „Kahnsdorf Nord“ mit der Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 in der<br />
Fassung vom 04.05.2012. Die Entwurfsunterlage, bestehend<br />
aus Bebauungsplan, der Änderung zum Flächennutzungsplan,<br />
Begründungen und Umweltbericht sowie die artenschutzrechtliche<br />
Prüfung, werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.<br />
Gesetzliche Anzahl der<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />
davon anwesend: 14 und der Bürgermeister<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Beschlussnummer: 05/29-2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung<br />
gemäß § 144 Abs.2, Satz 1 BauGB zur Überlassung des 1/3<br />
Miteigentumsanteiles <strong>am</strong> Grundstück Flurstück 49b der Gemarkung<br />
<strong>Neukieritzsch</strong> (Wohneigentum mit Anteil <strong>am</strong> Sondereigentum),<br />
gelegen in der Bahnhofstraße 13 gemäß Überlassungsvertrag<br />
URNr. 761/2012 des Notars Jörg Hausner aus Borna.<br />
Gesetzliche Anzahl der<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />
davon anwesend: 14 und der Bürgermeister<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Beschlussnummer: 05/30-2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt folgende Stellungnahme zum vorliegenden<br />
Antrag nach § 46a SächsWG auf Genehmigung der<br />
Nutzung des Hainer Sees:<br />
Der Antrag auf Zulassung eines Motorseglers mit 36 km/h wird<br />
unter den nachfolgenden Bedingungen befürwortet:<br />
• Die Fahrtgeschwindigkeit ist auf die zulässige Höhe von<br />
15 km/h zu begrenzen.<br />
• Der Hauptnutzungszweck ist das Segeln<br />
Gesetzliche Anzahl der<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />
davon anwesend: 14 und der Bürgermeister<br />
Ja-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Enthaltungen: 0<br />
Beschlussnummer: 05/31-2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt folgende Stellungnahme zum vorliegenden<br />
Antrag nach § 46a SächsWG auf Genehmigung der<br />
Nutzung des Hainer Sees:<br />
Der Antrag auf Zulassung eines Motorbootes mit 4-Takt-Verbrennungsmotor<br />
wird abgelehnt.<br />
Die Zulassung von Motorbooten mit Verbrennungsmotor zur privaten<br />
Nutzung liegt nicht im Interesse der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Gesetzliche Anzahl der<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />
davon anwesend: 14 und der Bürgermeister<br />
Ja-Stimmen: 10<br />
Nein-Stimmen: 4<br />
Enthaltungen: 1<br />
Amtlicher Teil<br />
Beschlussnummer: 05/32-2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Vereinbarung über die Unterstützung<br />
des kirchlichen Friedhofsträgers.<br />
Gesetzliche Anzahl der<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />
davon anwesend: 14 und der Bürgermeister<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neukieritzsch</strong><br />
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs<br />
„Kahnsdorf Nord“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neukieritzsch</strong> hat in der öffentlichen<br />
Sitzung <strong>am</strong> 29.05.2012 mit Beschl. Nr. 05/28-2012 den<br />
1. Entwurf des Bebauungsplans „Kahnsdorf Nord“ gebilligt und<br />
beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Der Plan wird begrenzt<br />
im Norden: Südufer Kahnsdorfer See<br />
im Osten: Bebauungsplan Gebiet „Lagune Kahnsdorf“ SO 1<br />
im Süden: bestehende Ortslage Kahnsdorf<br />
im Westen: Hochkippe Kahnsdorf.<br />
Der Planbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.