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Die Anforderung an den AOX sowie alle Anforderungenbei Chargenanlagen beziehen sich auf die Stichprobe.(2) Bei Einsatz schwermetallhaltiger Pigmente imkeramischen Siebdruck im Bereich 4 gilt für abfiltrierbareStoffe ein Wert von 30 mg/l in der qualifiziertenStichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe.E Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls(1) Im Abwasser, das Benzol und Derivate enthält, istfür Benzol und Derivate ein Wert von 10 mg/l in derStichprobe einzuhalten.(3) Im cyanidhaltigen Abwasser aus dem Tiefdruck istfür Cyanid, leicht freisetzbar, ein Wert von 0,2 mg/lin der Stichprobe einzuhalten.(2) Im chromhaltigen Abwasser ist für Chrom VI einWert von 0,1 mg/l in der Stichprobe einzuhalten.46 www.ip-europe.com

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