Preisinformationen Nadelholz (Beispiele) - Ortenaukreis
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“Alte“ und „neue“<br />
Versicherungen für Ihren Wald<br />
von Martin Siffling, Offenburg<br />
Für die Begrenzung von Risiken des Eigentümers,<br />
die aus dem Waldbesitz und der forstlichen<br />
Bewirtschaftung entstehen, werden hier<br />
zwei wesentliche Versicherungstypen näher<br />
beschrieben:<br />
Schutz des materiellen Waldwertes<br />
- durch die Waldbrandversicherung und / oder<br />
Sturmschadensversicherung welche i.d.R.<br />
wirtschaftliche Verluste am Waldbestand und<br />
die Neubegründung mit Kulturen übernimmt.<br />
Schutz des betrieblichen oder privaten Gesamtvermögens<br />
gegen Haftungsforderungen<br />
- durch die Waldbesitzer- oder Betriebshaftpflichtversicherung,<br />
sie deckt i.d.R. Haftungsansprüche<br />
Dritter gegen den Waldeigentümer<br />
oder Bewirtschafter ab.<br />
- (Umweltschadensversicherung)<br />
Waldbrandversicherungen erstatten die Erlöseinbußen<br />
durch den vorzeitigen Einschlag geschädigter<br />
Baumbestände und an frisch geschlagenem,<br />
liegendem Holz durch Brand und<br />
Blitzschlag. Zusätzlich oder separat kann ein<br />
Sturmschadensrisiko abgesichert werden. Die<br />
Lösch-, Aufräum- und Kulturkosten werden bis<br />
zu den vereinbarten Höchstgrenzen i.d.R.<br />
ebenfalls ersetzt. Eine Wertfeststellung (Versicherungssumme<br />
des Waldes) ist relativ einfach<br />
möglich. Die Prämienhöhe für die Waldbrandversicherung<br />
variiert in der Ortenau im<br />
Allgemeinen zwischen 2-5 € (je ha Gesamtwaldfläche),<br />
kann bei Risikoflächen aber auch<br />
deutlich darüber liegen. Die Prämie für das<br />
Sturmschadensrisiko ist im Wesentlichen vom<br />
Standort abhängig, sowie von der Deckungssumme<br />
je ha Schadensfläche. Selbstbeteiligungen<br />
reduzieren die Prämienhöhe.<br />
Grundsätzlich empfehlen wir im <strong>Ortenaukreis</strong><br />
die Prüfung einer Waldbrandversicherung nur,<br />
wenn ein entsprechendes Brand- oder Blitzschlagrisiko<br />
auf einer größeren Fläche oder<br />
für hohe Einzelbaumwerte gegeben scheint.<br />
Besonders exponiert sind z.B. Altholzbestände<br />
in Kuppenlagen, <strong>Nadelholz</strong>reinbestände<br />
auf Trockenstandorten mit hoher Humusauflage,<br />
besucherfrequentierte Bestände an<br />
Rastplätzen, Straßen oder Erholungsschwerpunkten.<br />
Das Sturmschadensrisiko ist schwer zu bewerten<br />
und wird sich in der Beitragshöhe<br />
deutlich niederschlagen.<br />
Grundsätzlich scheint uns eine Sturmschadensabsicherung<br />
nur sinnvoll, wenn<br />
eine Existenzgefährdung des Betriebes<br />
unter Verwendung entsprechender<br />
Selbstbeteiligungen abgesichert werden<br />
soll. Mitglieder von Waldbesitzerverbänden<br />
können bei Waldbrand zum Teil<br />
auch über die Vereinigungen abgesichert<br />
sein.<br />
In den gängigen Betriebshaftpflichtversicherungen<br />
für Land- und Forstwirtschaftliche<br />
Betriebe können die Haftungsrisiken<br />
gegenüber Dritten, welche<br />
direkt von Baumbeständen, dem Grundstück<br />
und direkten Maßnahmen der<br />
Waldbewirtschaftung ausgehen, weitgehend<br />
abgesichert werden. Die Haftungsschwerpunkte<br />
liegen bei der Verkehrssicherungspflicht<br />
und im Bereich<br />
der Bewirtschaftung. Unabhängig von<br />
der Risikolage ist für jeden Forstbetrieb<br />
eine Betriebshaftpflichtversicherung zu<br />
empfehlen, insbesondere wenn die Betriebsarbeiten<br />
oder die Baumkontrolle an<br />
öffentlichen Straßen selbst durchgeführt<br />
werden. Die Holzernte an Hanglagen<br />
über Straßen und Schienenwegen, die<br />
Bewirtschaftung von Wald mit Quellfassungen<br />
oder in gesetzlichen Schutzgebieten<br />
können ebenfalls Ausschlag gebend<br />
für eine Absicherung sein.<br />
Die Waldbesitzerhaftpflicht kann oft in<br />
der Betriebshaftpflichtversicherung mit<br />
abgedeckt werden. Für kleineren<br />
Grundbesitz im Privatvermögen kann<br />
unter Umständen die Privat- oder<br />
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einen<br />
ausreichenden Deckungsschutz<br />
gewährleisten, ansonsten leistet hier die<br />
Waldbesitzerhaftpflichtversicherung einen<br />
äquivalenten Schutz für die Waldfläche<br />
und deren Bewirtschaftung.<br />
Die Umweltschadensversicherung deckt<br />
i.d.R. Haftpflichtforderungen aus Umweltschäden<br />
durch Betriebtätigkeiten ab.<br />
Durch den weitgehenden Verzicht auf<br />
umweltgefährdende Stoffe (z.B. Insektizide,<br />
Herbizide, toxische Hydrauliköle,<br />
Treibstofflager, usw.) liegen im Forstbetrieb<br />
kaum Risiken vor. Besonderer Beachtung<br />
bedarf die Arbeit in Schutzgebieten.<br />
Die o.g. Ausführung sind wegen den umfassenden<br />
Regelung der Versicherungen sehr generalisiert<br />
dargestellt und gewähren keinen Anspruch<br />
auf Verbindlichkeit und Vollständigkeit. Die Notwendigkeit<br />
und die Absicherung ist immer im<br />
konkreten Einzelfall abzuwägen und zu prüfen.<br />
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