24.11.2012 Aufrufe

Preisinformationen Nadelholz (Beispiele) - Ortenaukreis

Preisinformationen Nadelholz (Beispiele) - Ortenaukreis

Preisinformationen Nadelholz (Beispiele) - Ortenaukreis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

“Alte“ und „neue“<br />

Versicherungen für Ihren Wald<br />

von Martin Siffling, Offenburg<br />

Für die Begrenzung von Risiken des Eigentümers,<br />

die aus dem Waldbesitz und der forstlichen<br />

Bewirtschaftung entstehen, werden hier<br />

zwei wesentliche Versicherungstypen näher<br />

beschrieben:<br />

Schutz des materiellen Waldwertes<br />

- durch die Waldbrandversicherung und / oder<br />

Sturmschadensversicherung welche i.d.R.<br />

wirtschaftliche Verluste am Waldbestand und<br />

die Neubegründung mit Kulturen übernimmt.<br />

Schutz des betrieblichen oder privaten Gesamtvermögens<br />

gegen Haftungsforderungen<br />

- durch die Waldbesitzer- oder Betriebshaftpflichtversicherung,<br />

sie deckt i.d.R. Haftungsansprüche<br />

Dritter gegen den Waldeigentümer<br />

oder Bewirtschafter ab.<br />

- (Umweltschadensversicherung)<br />

Waldbrandversicherungen erstatten die Erlöseinbußen<br />

durch den vorzeitigen Einschlag geschädigter<br />

Baumbestände und an frisch geschlagenem,<br />

liegendem Holz durch Brand und<br />

Blitzschlag. Zusätzlich oder separat kann ein<br />

Sturmschadensrisiko abgesichert werden. Die<br />

Lösch-, Aufräum- und Kulturkosten werden bis<br />

zu den vereinbarten Höchstgrenzen i.d.R.<br />

ebenfalls ersetzt. Eine Wertfeststellung (Versicherungssumme<br />

des Waldes) ist relativ einfach<br />

möglich. Die Prämienhöhe für die Waldbrandversicherung<br />

variiert in der Ortenau im<br />

Allgemeinen zwischen 2-5 € (je ha Gesamtwaldfläche),<br />

kann bei Risikoflächen aber auch<br />

deutlich darüber liegen. Die Prämie für das<br />

Sturmschadensrisiko ist im Wesentlichen vom<br />

Standort abhängig, sowie von der Deckungssumme<br />

je ha Schadensfläche. Selbstbeteiligungen<br />

reduzieren die Prämienhöhe.<br />

Grundsätzlich empfehlen wir im <strong>Ortenaukreis</strong><br />

die Prüfung einer Waldbrandversicherung nur,<br />

wenn ein entsprechendes Brand- oder Blitzschlagrisiko<br />

auf einer größeren Fläche oder<br />

für hohe Einzelbaumwerte gegeben scheint.<br />

Besonders exponiert sind z.B. Altholzbestände<br />

in Kuppenlagen, <strong>Nadelholz</strong>reinbestände<br />

auf Trockenstandorten mit hoher Humusauflage,<br />

besucherfrequentierte Bestände an<br />

Rastplätzen, Straßen oder Erholungsschwerpunkten.<br />

Das Sturmschadensrisiko ist schwer zu bewerten<br />

und wird sich in der Beitragshöhe<br />

deutlich niederschlagen.<br />

Grundsätzlich scheint uns eine Sturmschadensabsicherung<br />

nur sinnvoll, wenn<br />

eine Existenzgefährdung des Betriebes<br />

unter Verwendung entsprechender<br />

Selbstbeteiligungen abgesichert werden<br />

soll. Mitglieder von Waldbesitzerverbänden<br />

können bei Waldbrand zum Teil<br />

auch über die Vereinigungen abgesichert<br />

sein.<br />

In den gängigen Betriebshaftpflichtversicherungen<br />

für Land- und Forstwirtschaftliche<br />

Betriebe können die Haftungsrisiken<br />

gegenüber Dritten, welche<br />

direkt von Baumbeständen, dem Grundstück<br />

und direkten Maßnahmen der<br />

Waldbewirtschaftung ausgehen, weitgehend<br />

abgesichert werden. Die Haftungsschwerpunkte<br />

liegen bei der Verkehrssicherungspflicht<br />

und im Bereich<br />

der Bewirtschaftung. Unabhängig von<br />

der Risikolage ist für jeden Forstbetrieb<br />

eine Betriebshaftpflichtversicherung zu<br />

empfehlen, insbesondere wenn die Betriebsarbeiten<br />

oder die Baumkontrolle an<br />

öffentlichen Straßen selbst durchgeführt<br />

werden. Die Holzernte an Hanglagen<br />

über Straßen und Schienenwegen, die<br />

Bewirtschaftung von Wald mit Quellfassungen<br />

oder in gesetzlichen Schutzgebieten<br />

können ebenfalls Ausschlag gebend<br />

für eine Absicherung sein.<br />

Die Waldbesitzerhaftpflicht kann oft in<br />

der Betriebshaftpflichtversicherung mit<br />

abgedeckt werden. Für kleineren<br />

Grundbesitz im Privatvermögen kann<br />

unter Umständen die Privat- oder<br />

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einen<br />

ausreichenden Deckungsschutz<br />

gewährleisten, ansonsten leistet hier die<br />

Waldbesitzerhaftpflichtversicherung einen<br />

äquivalenten Schutz für die Waldfläche<br />

und deren Bewirtschaftung.<br />

Die Umweltschadensversicherung deckt<br />

i.d.R. Haftpflichtforderungen aus Umweltschäden<br />

durch Betriebtätigkeiten ab.<br />

Durch den weitgehenden Verzicht auf<br />

umweltgefährdende Stoffe (z.B. Insektizide,<br />

Herbizide, toxische Hydrauliköle,<br />

Treibstofflager, usw.) liegen im Forstbetrieb<br />

kaum Risiken vor. Besonderer Beachtung<br />

bedarf die Arbeit in Schutzgebieten.<br />

Die o.g. Ausführung sind wegen den umfassenden<br />

Regelung der Versicherungen sehr generalisiert<br />

dargestellt und gewähren keinen Anspruch<br />

auf Verbindlichkeit und Vollständigkeit. Die Notwendigkeit<br />

und die Absicherung ist immer im<br />

konkreten Einzelfall abzuwägen und zu prüfen.<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!