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Preisinformationen Nadelholz (Beispiele) - Ortenaukreis

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cm erforderlich, um die Mindestpflanzenzahl<br />

für den Probekreis zu erhalten. Würden diese<br />

kleineren Tannen fehlen, wäre der Probekreis<br />

nicht verjüngt und damit nicht zu werten.<br />

Für Nadelbäume, Buchenreinbestände sowie<br />

Buntlaubholz und Buche im Mischbestand gibt<br />

es eigene Soll- und Mindestzahlen. Sind alle<br />

Probekreise für die vorkommenden Baumarten<br />

erfasst, wird geprüft, wie viel der Fläche<br />

als verjüngt gelten kann und die Schadensklasse<br />

für die Gesamtverjüngungsfläche wird<br />

berechnet. Es wird außerdem geprüft, ob das<br />

Baumartenziel in Mischbeständen erreicht ist.<br />

Dies kann dann von Bedeutung sein, wenn<br />

z.B. ein Mischbestand aus 40% Fichte, 30%<br />

Tanne und 30% Buche angestrebt ist, Fichte<br />

und Buche in den Probekreisen unverbissen<br />

wären und die Tanne in der Schadklasse III<br />

liegen würde. Ohne die erwünschte Tannenbeimischung<br />

wäre der Verbissschaden gleich<br />

Null, da sich die Fläche unverbissen auf Fichte<br />

und Buche verjüngt. Weil aber 30% Tannenanteil<br />

angestrebt werden, geht in diesem<br />

Falle der Verbissschaden an der Tanne mit<br />

30% Flächenanteil in die Gesamtschadensberechnung<br />

mit ein.<br />

Der maximale Schadensbetrag wurde von der<br />

FVA für <strong>Nadelholz</strong> auf 470 €/ha und Jahr, für<br />

Laubholz auf 170 €/ha und Jahr beziffert. Maximaler<br />

Schaden z.B. in der Tanne würde bedeuten,<br />

dass ein Hektar auf Tanne verjüngt,<br />

aber vollständig verbissen und damit um ein<br />

Jahr in seiner Entwicklung zurückgeworfen ist.<br />

Bei einer reinen, vollständig verbissenen Eichennaturverjüngung<br />

wäre der maximale<br />

Schaden 170 €/ha und Jahr.<br />

Für unser Beispiel mit dem Fichte-Tanne-<br />

Buchen-Mischbestand berechnet sich der<br />

Schaden auf 105,75 € (0,3 ha Tanne x (470<br />

€/ha:4) x 3 (Schadstufe III) = 105,75 €).<br />

Für eine grobe Einschätzung ist es nicht erforderlich,<br />

die gesamte Verjüngungsfläche mit<br />

Probekreisen zu überziehen und diese aufzunehmen.<br />

Es genügt bereits eine kleine Stichprobe,<br />

um den ungefähren Schadensbetrag<br />

zu ermitteln. Falls erforderlich, kann man im<br />

Rahmen der gütlichen Einigung auf das genauere<br />

Stichprobenverfahren zurückgreifen.<br />

Das vorgestellte Verfahren ist in der Praxis<br />

wesentlich einfacher, als es hier zunächst erscheint.<br />

Ihr Revierleiter berät Sie im Einzelfall<br />

gerne.<br />

Neue Wege bei der Jagdverpachtung:<br />

Der Eigenjagdbezirk<br />

“Benzebene“<br />

von Holger Thoma, Wolfach<br />

Die Evangelische Stiftung Pflege Schönau<br />

(ESPS) ist eine 450 Jahre alte kirchliche<br />

Stiftung des öffentlichen Rechts mit<br />

Sitz in Heidelberg und verfügt unter anderem<br />

über rund 7.600 ha Wald in Nordbaden<br />

und im Mittleren Schwarzwald. Mit<br />

den Erträgen aus der Bewirtschaftung<br />

wird dem Stiftungszweck der Bauunterhaltung<br />

an 85 Kirchen und 44 Pfarrhäusern<br />

sowie Beiträgen zur Pfarrbesoldung<br />

Rechnung getragen. Von den 7.600 ha<br />

Wald sind über 6.400 ha in Eigenjagdbezirken<br />

verpachtet oder werden von Jagderlaubnisscheininhabern<br />

bejagt.<br />

Auf Gemarkung Tennenbronn und<br />

Hornberg-Reichenbach besitzt die<br />

ESPS im Bereich der Benzebene einen<br />

364 ha großen Eigenjagdbezirk (332 ha<br />

Wald, 32 ha Feld). Diese Waldflächen<br />

liegen zwischen 800 und 950 m ü. NN<br />

und sind überwiegend mit Fichtenalthölzern<br />

bestockt. Seit mindestens zwei<br />

Jahrzehnten wird dort die Tanne vermehrt<br />

in die nächste Waldgeneration<br />

eingebracht. Dies gelang oft nur mittels<br />

Vorbau im Zaun.<br />

Bis vor vier Jahren waren von dieser<br />

Fläche ca. 80 ha dem gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirk einer benachbarten<br />

Jagdgenossenschaft angegliedert. Die<br />

restliche Fläche war in zwei Jagdbögen<br />

aufgeteilt und verpachtet.<br />

Vor allem in den 80 ha, die an die Jagdgenossenschaft<br />

abgegeben waren, war<br />

die Verbisssituation sehr unbefriedigend.<br />

Viele Gespräche und Revierbegänge<br />

zur Intensivierung der Bejagung<br />

wurden geführt. Leider trat über Jahre<br />

hinweg keine Verbesserung dieser Situation<br />

ein. Daher hat sich die ESPS<br />

nach dem Auslaufen der Pachtverträge<br />

dazu entschlossen, die Eigenjagden<br />

nicht mehr zu verpachten, die 80 ha<br />

wieder zurück zu nehmen und eine Regiejagd<br />

auf der gesamten Fläche zu be-<br />

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