Gemeindemitteilungsblatt vom 23.03.2012 ...
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Mitteilungsblatt Deizisau<br />
3. Auf vorstehende Betreuungsentgelte wird auf Antrag bei bedürftigen<br />
und einkommensschwachen Familien eine Ermäßigung von<br />
50 %gewährt. Als bedürftige und einkommensschwache Familien<br />
gelten im Allgemeinen Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Hartz-<br />
IV und Arbeitslosengeld II (ALG II), Empfänger von Grundsicherungsleistungen,<br />
Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<br />
Darüber hinaus kann auf Antrag in Härtefällen auch<br />
ganz oder zu einem höheren Prozentsatz auf die Erhebung eines<br />
Entgeltes verzichtet werden.<br />
4. Bei der Bemessung des Elternbeitrags werden alle Kinder bis zur<br />
Vollendung des 18. Lebensjahrs, die im gleichen Haushalt leben, berücksichtigt.<br />
5. Maßgebend für die Festsetzung des Entgelts sind die Verhältnisse<br />
zu Beginn des Schuljahres bzw. zum Aufnahmezeitpunkt. Treten<br />
während des Schuljahres Veränderungen ein, die ein niedrigeres<br />
Entgelt zur Folge haben, wird dies auf Antrag der Eltern <strong>vom</strong> Antragsmonat<br />
an berücksichtigt.<br />
6. Die Entgeltpflicht entsteht zum 1. des Kalendermonats und ist<br />
zum gleichen Zeitpunkt fällig.<br />
§7Ferienbetreuung<br />
1. Für alle Grundschüler/Innen findet in den Herbstferien, Weihnachtsferien,<br />
Faschingsferien, Osterferien und in den letzten drei<br />
Wochen der Sommerferien eine Betreuung von 7.30 -15.00 Uhr<br />
statt. Bei der Ferienbetreuung werden Kernzeitenkinder bevorzugt.<br />
2. Hierfür ist eine extra Anmeldung (schriftlich) bis spätestens 3<br />
Wochen vor Ferienbeginn erforderlich. Weitere Voraussetzung ist,<br />
dass zum vorstehend genannten Anmeldezeitpunkt mindestens 8<br />
Kinder angemeldet sind.<br />
§8Aufsicht, Haftung<br />
1. Während der Öffnungszeitender Einrichtungsindgrundsätzlich die<br />
Betreuungskräfte der Einrichtung für die Schüler/Innen verantwortlich.Die<br />
Aufsichtspflicht des Trägers beginnt erst mit der Übernahme<br />
derSchüler/Innendurch die Betreuungskräfte in derEinrichtung und<br />
endet mit dem Verlassen derselben, spätestens um 17.00 Uhr. Auf<br />
dem Weg von und zurEinrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt<br />
die Aufsichtspflicht allein den Eltern/Erziehungsberechtigten.<br />
2. Während der Schulzeit besteht für die Kernzeitenbetreuung im<br />
Rahmen der verlässlichen Grundschule gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.<br />
Dieser Versicherungsschutz deckt jedoch nurUnfallschädenauf<br />
dem direkten Schulweg sowie die reguläre Betreuungszeit in<br />
der Gruppe, die unter Aufsicht einer Betreuungskraft stattfindet, ab.<br />
Während der Ferien wird kein gesetzlicher Versicherungsschutz gewährt.<br />
Füreventuelle Schäden indieserZeitwird der Abschluss einer<br />
privaten Haftpflichtversicherung bzw.Unfallversicherung empfohlen.<br />
§9Inkrafttreten<br />
Diese Entgeltordnung tritt am 01.09.2012 und somit mit Beginn<br />
des Schuljahres 2012/13 in Kraft.<br />
Deizisau, 16. März 2012<br />
gez. Thomas Matrohs<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Deizisau Landkreis Esslingen<br />
Entgeltordnung für das Freibad Deizisau<br />
§1<br />
Entgelte<br />
1. Kinder bis zur Vollen- Eintritt frei<br />
dung des 6. Lebensjahres<br />
2. Kinder und Jugendliche Einzelkarte Zehnerkarte- 2,00 E<br />
<strong>vom</strong> vollendeten 6. bis Saisonkarte Abendkarte 18,00 E<br />
zum vollendeten 18. Le- (ab 17.00 Uhr) 32,00 E<br />
bensjahr,Schüler und Stu- 1,50 E<br />
denten (auf Nachweis)<br />
Nummer 12<br />
Freitag, 23. März 2012<br />
3. Erwachsene Einzelkarte Abendkarte 3,60 E<br />
(ab17.00 Uhr) Zehnerkar- 2,00 E<br />
teSaisonkarte 33,00 E<br />
65,00 E<br />
4. Familienkarten Ehepaar ohne Kinder 122,00 E<br />
(Saisonkarten)<br />
(Kinder und Jugendliche Ehepaare mit Kindern:<br />
<strong>vom</strong> vollendeten 6. bis<br />
zum vollendeten 18. Le- 1. Elternteil 50,00 E<br />
bensjahr)<br />
2. Elternteil 40,00 E<br />
je Kind 20,00 E<br />
ab dem 3. Kind Eintritt frei<br />
5. Sonstige Entgelte:<br />
-Entgelt für Warmbrause 1,00 E<br />
(ca. 5Minuten)<br />
Besondere Vorschriften<br />
§2<br />
1. Vor Beginn der Badesaison wird für Saison- und Familienkarten<br />
ein Vorverkauf durchgeführt. Während der Dauer dieses Vorverkaufs<br />
wird auf die Saison- und Familienkarten ein Nachlass (Rabatt) von<br />
10 %gewährt.<br />
2. Familienkarten werden auf besonderen Antrag von der Gemeindeverwaltung<br />
ausgegeben. Eine Familienkarte wird nur an "Familiengemeinschaften"<br />
ausgegeben, die den gleichen Wohnsitz (als Nachweis<br />
der gemeinsamen Lebensführung) haben. Als Familien gelten damit<br />
Ehepaare, eingetragene Lebensgemeinschaften und Alleinstehende<br />
jeweils mit minderjährigen Kindern, die im gemeinsamen Haushalt<br />
leben.<br />
Die Ausgabe von Familienkarten ist auch dann möglich, wenn nur<br />
von einem Elternteil in Verbindung mit mindestens einem Kind Familienkarten<br />
erworben werden. Schüler oder Studenten nach dem<br />
vollendeten 18. Lebensjahr werden nicht berücksichtigt. Stichtag ist<br />
der Tag der Ausstellung der Jahreskarte. Dieser Personenkreis erhält<br />
eine ermäßigte Saisonkarte nach §1Ziff. 2. Auswärtige haben beim<br />
Erwerb die Familienzugehörigkeit durch amtliche Unterlagen nachzuweisen.<br />
3. Einzelkarten sind nicht übertragbar und berechtigen am Tagder<br />
Ausgabe zur Benutzung des Bades. Mit Verlassen des Freibades verlieren<br />
sie ihre Gültigkeit.<br />
4. Zehnerkarten sind innerhalb des berechtigten Personenkreises<br />
übertragbar.Die Teilkarten berechtigen zum einmaligen Eintritt und<br />
verlieren jeweils beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit. Zehnerkarten<br />
gelten nur für die Dauer der laufenden Badesaison.<br />
5. Familien- und Saisonkartengelten nur für die Dauer der jeweiligen<br />
Badesaison und sind nicht übertragbar. Auf Verlangen hat sich der<br />
Inhaber einer Familien- oder Saisonkarte auszuweisen.<br />
6. Inhaber von Zehner-, Saison- und Familienkarten haben keinen<br />
Anspruch auf Erstattung des vollen oder teilweisen Entgeltes, wenn<br />
das Bad wegen ungünstiger Witterung oder aus sonstigen insbesondere<br />
betriebstechnischen oder gesundheitspolizeilichen Gründen vorübergehend<br />
oder auf längere Zeit geschlossen wird. Gelöste Karten<br />
werden nicht zurückgenommen, verlorene oder nicht genützte Karten<br />
werden nicht ersetzt.<br />
7. Begleitpersonen von Behinderten mit Merkzeichen H(hilflos) und<br />
B(Begleitperson erforderlich) im Ausweis haben freien Eintritt.<br />
§3<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Entgeltordnung tritt am 02.04.2012 in Kraft.<br />
Deizisau, 15.03.2012<br />
gez. Thomas Matrohs<br />
Bürgermeister