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Gemeindemitteilungsblatt vom 23.03.2012 ...

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14<br />

Mitteilungsblatt Deizisau<br />

3. Auf vorstehende Betreuungsentgelte wird auf Antrag bei bedürftigen<br />

und einkommensschwachen Familien eine Ermäßigung von<br />

50 %gewährt. Als bedürftige und einkommensschwache Familien<br />

gelten im Allgemeinen Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Hartz-<br />

IV und Arbeitslosengeld II (ALG II), Empfänger von Grundsicherungsleistungen,<br />

Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<br />

Darüber hinaus kann auf Antrag in Härtefällen auch<br />

ganz oder zu einem höheren Prozentsatz auf die Erhebung eines<br />

Entgeltes verzichtet werden.<br />

4. Bei der Bemessung des Elternbeitrags werden alle Kinder bis zur<br />

Vollendung des 18. Lebensjahrs, die im gleichen Haushalt leben, berücksichtigt.<br />

5. Maßgebend für die Festsetzung des Entgelts sind die Verhältnisse<br />

zu Beginn des Schuljahres bzw. zum Aufnahmezeitpunkt. Treten<br />

während des Schuljahres Veränderungen ein, die ein niedrigeres<br />

Entgelt zur Folge haben, wird dies auf Antrag der Eltern <strong>vom</strong> Antragsmonat<br />

an berücksichtigt.<br />

6. Die Entgeltpflicht entsteht zum 1. des Kalendermonats und ist<br />

zum gleichen Zeitpunkt fällig.<br />

§7Ferienbetreuung<br />

1. Für alle Grundschüler/Innen findet in den Herbstferien, Weihnachtsferien,<br />

Faschingsferien, Osterferien und in den letzten drei<br />

Wochen der Sommerferien eine Betreuung von 7.30 -15.00 Uhr<br />

statt. Bei der Ferienbetreuung werden Kernzeitenkinder bevorzugt.<br />

2. Hierfür ist eine extra Anmeldung (schriftlich) bis spätestens 3<br />

Wochen vor Ferienbeginn erforderlich. Weitere Voraussetzung ist,<br />

dass zum vorstehend genannten Anmeldezeitpunkt mindestens 8<br />

Kinder angemeldet sind.<br />

§8Aufsicht, Haftung<br />

1. Während der Öffnungszeitender Einrichtungsindgrundsätzlich die<br />

Betreuungskräfte der Einrichtung für die Schüler/Innen verantwortlich.Die<br />

Aufsichtspflicht des Trägers beginnt erst mit der Übernahme<br />

derSchüler/Innendurch die Betreuungskräfte in derEinrichtung und<br />

endet mit dem Verlassen derselben, spätestens um 17.00 Uhr. Auf<br />

dem Weg von und zurEinrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt<br />

die Aufsichtspflicht allein den Eltern/Erziehungsberechtigten.<br />

2. Während der Schulzeit besteht für die Kernzeitenbetreuung im<br />

Rahmen der verlässlichen Grundschule gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.<br />

Dieser Versicherungsschutz deckt jedoch nurUnfallschädenauf<br />

dem direkten Schulweg sowie die reguläre Betreuungszeit in<br />

der Gruppe, die unter Aufsicht einer Betreuungskraft stattfindet, ab.<br />

Während der Ferien wird kein gesetzlicher Versicherungsschutz gewährt.<br />

Füreventuelle Schäden indieserZeitwird der Abschluss einer<br />

privaten Haftpflichtversicherung bzw.Unfallversicherung empfohlen.<br />

§9Inkrafttreten<br />

Diese Entgeltordnung tritt am 01.09.2012 und somit mit Beginn<br />

des Schuljahres 2012/13 in Kraft.<br />

Deizisau, 16. März 2012<br />

gez. Thomas Matrohs<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Deizisau Landkreis Esslingen<br />

Entgeltordnung für das Freibad Deizisau<br />

§1<br />

Entgelte<br />

1. Kinder bis zur Vollen- Eintritt frei<br />

dung des 6. Lebensjahres<br />

2. Kinder und Jugendliche Einzelkarte Zehnerkarte- 2,00 E<br />

<strong>vom</strong> vollendeten 6. bis Saisonkarte Abendkarte 18,00 E<br />

zum vollendeten 18. Le- (ab 17.00 Uhr) 32,00 E<br />

bensjahr,Schüler und Stu- 1,50 E<br />

denten (auf Nachweis)<br />

Nummer 12<br />

Freitag, 23. März 2012<br />

3. Erwachsene Einzelkarte Abendkarte 3,60 E<br />

(ab17.00 Uhr) Zehnerkar- 2,00 E<br />

teSaisonkarte 33,00 E<br />

65,00 E<br />

4. Familienkarten Ehepaar ohne Kinder 122,00 E<br />

(Saisonkarten)<br />

(Kinder und Jugendliche Ehepaare mit Kindern:<br />

<strong>vom</strong> vollendeten 6. bis<br />

zum vollendeten 18. Le- 1. Elternteil 50,00 E<br />

bensjahr)<br />

2. Elternteil 40,00 E<br />

je Kind 20,00 E<br />

ab dem 3. Kind Eintritt frei<br />

5. Sonstige Entgelte:<br />

-Entgelt für Warmbrause 1,00 E<br />

(ca. 5Minuten)<br />

Besondere Vorschriften<br />

§2<br />

1. Vor Beginn der Badesaison wird für Saison- und Familienkarten<br />

ein Vorverkauf durchgeführt. Während der Dauer dieses Vorverkaufs<br />

wird auf die Saison- und Familienkarten ein Nachlass (Rabatt) von<br />

10 %gewährt.<br />

2. Familienkarten werden auf besonderen Antrag von der Gemeindeverwaltung<br />

ausgegeben. Eine Familienkarte wird nur an "Familiengemeinschaften"<br />

ausgegeben, die den gleichen Wohnsitz (als Nachweis<br />

der gemeinsamen Lebensführung) haben. Als Familien gelten damit<br />

Ehepaare, eingetragene Lebensgemeinschaften und Alleinstehende<br />

jeweils mit minderjährigen Kindern, die im gemeinsamen Haushalt<br />

leben.<br />

Die Ausgabe von Familienkarten ist auch dann möglich, wenn nur<br />

von einem Elternteil in Verbindung mit mindestens einem Kind Familienkarten<br />

erworben werden. Schüler oder Studenten nach dem<br />

vollendeten 18. Lebensjahr werden nicht berücksichtigt. Stichtag ist<br />

der Tag der Ausstellung der Jahreskarte. Dieser Personenkreis erhält<br />

eine ermäßigte Saisonkarte nach §1Ziff. 2. Auswärtige haben beim<br />

Erwerb die Familienzugehörigkeit durch amtliche Unterlagen nachzuweisen.<br />

3. Einzelkarten sind nicht übertragbar und berechtigen am Tagder<br />

Ausgabe zur Benutzung des Bades. Mit Verlassen des Freibades verlieren<br />

sie ihre Gültigkeit.<br />

4. Zehnerkarten sind innerhalb des berechtigten Personenkreises<br />

übertragbar.Die Teilkarten berechtigen zum einmaligen Eintritt und<br />

verlieren jeweils beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit. Zehnerkarten<br />

gelten nur für die Dauer der laufenden Badesaison.<br />

5. Familien- und Saisonkartengelten nur für die Dauer der jeweiligen<br />

Badesaison und sind nicht übertragbar. Auf Verlangen hat sich der<br />

Inhaber einer Familien- oder Saisonkarte auszuweisen.<br />

6. Inhaber von Zehner-, Saison- und Familienkarten haben keinen<br />

Anspruch auf Erstattung des vollen oder teilweisen Entgeltes, wenn<br />

das Bad wegen ungünstiger Witterung oder aus sonstigen insbesondere<br />

betriebstechnischen oder gesundheitspolizeilichen Gründen vorübergehend<br />

oder auf längere Zeit geschlossen wird. Gelöste Karten<br />

werden nicht zurückgenommen, verlorene oder nicht genützte Karten<br />

werden nicht ersetzt.<br />

7. Begleitpersonen von Behinderten mit Merkzeichen H(hilflos) und<br />

B(Begleitperson erforderlich) im Ausweis haben freien Eintritt.<br />

§3<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Entgeltordnung tritt am 02.04.2012 in Kraft.<br />

Deizisau, 15.03.2012<br />

gez. Thomas Matrohs<br />

Bürgermeister

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