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Nationaler Pandemieplan (Stand: Mai 2007) - RKI

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I.4 Internationale Abstimmung über Maßnahmen zum Infektionsschutz imReiseverkehrInsbesondere im Hinblick auf die durch Reiseverkehr erhöhte Ausbreitungsdynamikeiner Influenza-Pandemie kommen in der Frühphase Maßnahmen in Bezug auf denReiseverkehr in Betracht, die in Übereinstimmung mit den bestehenden internationalenVereinbarungen (Internationale Gesundheitsvorschriften, Schengener Abkommen)und nationalen Rechtsgrundlagen (Infektionsschutzrecht, Verkehrsrecht) zutreffen sind.Im internationalen Luftverkehr können lageabhängig u. a. folgende Maßnahmen derKrankheitsüberwachung und Prävention in Betracht kommen:• Verteilung von Informationsblättern• Selbstmeldung von Passagieren mit Influenza-ähnlicher Symptomatik• Räumliche Trennung solcher Passagiere von den restlichen Passagieren• Benachrichtigung der Behörden im angeflogenen Land über einen Verdachtsfall• Screening der Passagiere• Erfassung der Erreichbarkeitsdaten der Passagiere• internationale Kommunikation relevanter Informationen durch die nationalenBehörden.Die Wirksamkeit von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen ist umstritten, selbstwenn einschneidende Maßnahmen wie Grenzschließungen oder Flugverbote ergriffenwürden. Umso mehr kommt einem international abgestimmten Vorgehen beiMaßnahmen in Bezug auf den Reiseverkehr wesentliche Bedeutung zu. Die notwendigenVorkehrungen werden im Zusammenwirken mit internationalen Organisationen10

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