kammerrundschreiben - Rechtsanwaltskammer Mecklenburg ...
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Nach dem vom Bundesrat jetzt bestätigtem Gesetz sind die - nach wie vor möglichen - Zurückweisungsbeschlüsse<br />
nach § 522 Abs. 2 ZPO künftig in gleicher Weise anfechtbar wie Berufungsurteile. Ab einem Streitwert von<br />
€ 20.000 wird eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH gegen Zurückweisungsbeschlüsse eingeführt.<br />
Darüber hinaus muss für eine Zurückweisung die Berufung offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg sein. Und es ist<br />
die Zurückweisung nicht mehr zwingend angeordnet, sondern als Soll-Vorschrift ausgestaltet.<br />
Neben der Änderung von § 522 ZPO bringt das neue Gesetz auch die beiden folgenden relevanten Änderungen mit<br />
sich:<br />
§ 7 InsO wird aufgehoben und damit die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren abgeschafft.<br />
Die Wertgrenze von € 20.000,- in § 26 Nr. 8 EGZPO für das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde im Revisionsrecht<br />
wird – wieder – verlängert bis zum 31.12.2014.<br />
4. Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung<br />
Abweichend von bisheriger Rechtsprechung hat der BFH am 12.05.2011 entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses<br />
unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt<br />
werden können. (Az. des BFH VI R 42/10).<br />
Voraussetzung ist allerdings, dass die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig<br />
erscheint. Bisher wurden außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG nur ausnahmsweise bei Rechtsstreiten<br />
mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen anerkannt.<br />
5. Finanzamt Stralsund – Zentrale Grunderwerbssteuerstelle<br />
Mit Wirkung vom 01.11.2011 wird das Finanzamt Stralsund mit seinen Nebenstellen an einem neuen Standort in<br />
Stralsund zusammengelegt. Die für das Finanzamt Stralsund ab dem 01.01.2011 gültigen Daten lauten:<br />
Finanzamt Stralsund<br />
Zur Schwedenschanze 1<br />
18435 Stralsund<br />
Tel.: 03831/366-0<br />
Fax: 03831/366-48300<br />
E-Mail: poststelle@finanzamt-stralsund.de<br />
Bankverbindung: BBk Rostock<br />
BLZ: 130 000 00<br />
Konto: 130 015 13<br />
6. Umfrage zum Anwaltsmarketing<br />
Die Firma juristi. des Herrn Kollegen RA Kotulla aus Greifswald führt eine Umfrage zum Anwaltsmarketing durch<br />
und bittet um zahlreiche Teilnahme der Kollegen. Die anonyme Untersuchung ermittelt die Wirkung anwaltlicher<br />
Werbemaßnahmen. Die Daten werden mit einer gleichzeitig laufenden Umfrage unter Ratsuchenden verglichen.<br />
Dadurch können konkrete Aussagen zur Wirkung anwaltlichen Marketings erfolgen. Sie finden den Fragebogen<br />
unter http://www.meinrechtsportal.de/19.html.<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 6