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kammerrundschreiben - Rechtsanwaltskammer Mecklenburg ...

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Nach dem vom Bundesrat jetzt bestätigtem Gesetz sind die - nach wie vor möglichen - Zurückweisungsbeschlüsse<br />

nach § 522 Abs. 2 ZPO künftig in gleicher Weise anfechtbar wie Berufungsurteile. Ab einem Streitwert von<br />

€ 20.000 wird eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH gegen Zurückweisungsbeschlüsse eingeführt.<br />

Darüber hinaus muss für eine Zurückweisung die Berufung offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg sein. Und es ist<br />

die Zurückweisung nicht mehr zwingend angeordnet, sondern als Soll-Vorschrift ausgestaltet.<br />

Neben der Änderung von § 522 ZPO bringt das neue Gesetz auch die beiden folgenden relevanten Änderungen mit<br />

sich:<br />

§ 7 InsO wird aufgehoben und damit die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren abgeschafft.<br />

Die Wertgrenze von € 20.000,- in § 26 Nr. 8 EGZPO für das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde im Revisionsrecht<br />

wird – wieder – verlängert bis zum 31.12.2014.<br />

4. Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung<br />

Abweichend von bisheriger Rechtsprechung hat der BFH am 12.05.2011 entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses<br />

unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt<br />

werden können. (Az. des BFH VI R 42/10).<br />

Voraussetzung ist allerdings, dass die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig<br />

erscheint. Bisher wurden außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG nur ausnahmsweise bei Rechtsstreiten<br />

mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen anerkannt.<br />

5. Finanzamt Stralsund – Zentrale Grunderwerbssteuerstelle<br />

Mit Wirkung vom 01.11.2011 wird das Finanzamt Stralsund mit seinen Nebenstellen an einem neuen Standort in<br />

Stralsund zusammengelegt. Die für das Finanzamt Stralsund ab dem 01.01.2011 gültigen Daten lauten:<br />

Finanzamt Stralsund<br />

Zur Schwedenschanze 1<br />

18435 Stralsund<br />

Tel.: 03831/366-0<br />

Fax: 03831/366-48300<br />

E-Mail: poststelle@finanzamt-stralsund.de<br />

Bankverbindung: BBk Rostock<br />

BLZ: 130 000 00<br />

Konto: 130 015 13<br />

6. Umfrage zum Anwaltsmarketing<br />

Die Firma juristi. des Herrn Kollegen RA Kotulla aus Greifswald führt eine Umfrage zum Anwaltsmarketing durch<br />

und bittet um zahlreiche Teilnahme der Kollegen. Die anonyme Untersuchung ermittelt die Wirkung anwaltlicher<br />

Werbemaßnahmen. Die Daten werden mit einer gleichzeitig laufenden Umfrage unter Ratsuchenden verglichen.<br />

Dadurch können konkrete Aussagen zur Wirkung anwaltlichen Marketings erfolgen. Sie finden den Fragebogen<br />

unter http://www.meinrechtsportal.de/19.html.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 6

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