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Heft 3/Dezember 2012 - Rechtsanwaltskammer Mecklenburg ...

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KAMMERRUNDSCHREIBEN<br />

M O N A T D E Z E M B E R 2 0 1 2 / H E F T 3<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

I. Grußwort des Präsidenten 2<br />

II. Geschäftsordnung der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern 4<br />

III. Mitgliederversammlung 2013 4<br />

IV. Verschiedenes 4<br />

V. Veranstaltungshinweise / RA-Fortbildungen 7<br />

VI. Ausbildung 8<br />

VII. Personalien 9<br />

VIII. Buchbesprechungen 10<br />

IX. Stellenmarkt/Kleinanzeigen 12<br />

Anlagen:<br />

- Geschäftsordnung in der Fassung vom 20.06.<strong>2012</strong><br />

- Fachanwaltsliste<br />

- Flyer Seminare RAK M-V<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G – V O R P O M M E R N<br />

Dietrich-Schümann-Haus<br />

Arsenalstraße 9, 19053 Schwerin, Tel.: 0385/5119600


Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

I.<br />

der Jahreswechsel steht bevor, die Zeit beginnt, gute Vorsätze zu fassen und zu fragen, was die Zukunft bringen<br />

wird.<br />

Gestatten Sie einen Blick weit voraus, nämlich auf die Kammerversammlung 2020:<br />

Wie immer mittwochs, diesmal allerdings nicht wie planmäßig vorgesehen in Stralsund, sondern auf Wunsch des<br />

Ehrengastes findet am 22.04.2020 die Kammerversammlung in Schwerin statt. Der Saal ist außerordentlich gut<br />

gefüllt, mehr als 10% der 1400 Kammermitglieder sind erschienen. Sie schauen neugierig auf die freundlich<br />

lächelnde neue Ministerpräsidentin, die im vergangenen Jahr vom Landtag gewählt wurde. Der frühere Regierungschef<br />

hatte im vergangenen Jahr - 70jährig - die Amtsgeschäfte in jüngere, weibliche Hände gelegt.<br />

Man hört zunächst Vertrautes über den demografischen Wandel und das Auslaufen der Solidarpaktmittel und die<br />

Unverzagtheit der Regierung, die damit verbundenen Probleme zu lösen. Die Ministerpräsidentin lächelt charmant,<br />

wirkt jedoch energisch. Sie ist nicht als Fragende oder Diskussionsthemen Anstoßende gekommen, sondern<br />

hat auch die Justiz des Landes betreffend, fertige Pläne. Schließlich hat sie nicht umsonst auch das Justizressort<br />

übernommen, aus Gründen höherer Effizienz, wie es heißt.<br />

Sechs Jahre nach der letzten Gerichtsstrukturreform, deren Zeitfenster schon 2025 schließt, wird eine neue Reform<br />

auf den Weg gebracht.<br />

Im Land gibt es noch zehn Amtsgerichte. Die vor sieben Jahren noch vorgesehenen fünf Zweigstellen sind nach<br />

und nach geschlossen worden. Die wackeren Kämpfer von damals hatten es vorausgesagt, gleichwohl den Prozess<br />

nicht aufhalten können.<br />

Die Ministerpräsidentin weist darauf hin, dass im Landesdurchschnitt ein Landgericht nur noch für etwa zwei<br />

Amtsgerichte zuständig sei, was im Verhältnis zu anderen Bundesländern Luxus wäre, den sich <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern schlicht nicht leisten könne. Die Landesregierung wird daher die Landgerichtsstandorte Rostock<br />

und Stralsund aufgeben und die Amtsgerichte Wismar, Schwerin, Ludwigslust, Güstrow und Rostock dem<br />

Landgericht Schwerin zuordnen und die Amtsgerichte Waren, Neubrandenburg, Pasewalk, Greifswald und<br />

Stralsund dem Landgericht Neubrandenburg.<br />

Zum Ausgleich werden die Verwaltungsgerichte Schwerin und Greifswald zusammenge- und nach Rostock<br />

verlegt sowie das Landessozialgericht nach Stralsund. Dies wäre ein erster Schritt für eine effektive, der Bevölkerungssituation<br />

und den Eingangszahlen gerecht werdende Struktur. Damit würde man auch gute Voraussetzungen<br />

für die Bildung eines Nordstaates schaffen, in dessen Ergebnis unser Oberlandesgericht in Hamburg<br />

seinen Sitz haben wird.<br />

Auch die Arbeit der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> könnte über eine entsprechende Fusion am Sitz des dann gemeinsamen<br />

Oberlandesgerichtes in Hamburg effizienter werden, jedenfalls würden die Kammerbeiträge sinken.<br />

Die Ministerpräsidentin wird sich auch im Bundesrat dafür stark machen, dass die Verpflichtung der Anwälte,<br />

Prozesskosten- und Beratungshilfemandate zu übernehmen, abgeschafft wird. Die Erfahrung in <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern lehrt, dass Anwälte hier bereitwillig derartige Mandate übernehmen, daher hat sich eine entsprechende<br />

Verpflichtung der Anwaltschaft überholt. Zum Schutz Schwächerer werden im Land flächendeckende<br />

öffentliche Beratungsstellen eingerichtet, in denen eine kostenlose Rechtsberatung stattfindet. Die Anwaltschaft<br />

sei eingeladen, sich hieran zu beteiligen. Die Ministerpräsidentin wird sich auch dafür einsetzen, das Prozesskostenhilferecht<br />

grundlegend zu reformieren, und zwar so, dass Personen, die sich einen Anwalt oder Prozess nicht<br />

leisten können bei entsprechender Erfolgsaussicht von der Zahlung von Gerichtskosten befreit werden und im<br />

Übrigen einen einmaligen Zuschuss für die Kosten der Vertretung von maximal € 500,00 pro Jahr erhalten. Eine<br />

weitere Vergütung könne mit dem Anwalt frei vereinbart werden.<br />

Die Ministerpräsidentin wirbt mit diesem Projekt, wird damit doch wieder ein Stück Berufsfreiheit zurückgewonnen.<br />

Wir alle seien schließlich aufgerufen, die Sympathisanten undemokratischer Gruppierungen die sich<br />

schon seit längerem, vor allem im ländlichen Raum um kostenlose Rechts- und Lebenshilfe kümmern, zurückzudrängen.<br />

Es gelte, den Rechtsstaat auch in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern zu erhalten und zu stärken.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 2


Die Rede der Ministerpräsidentin ist flüssig, sie trägt frei vor und versucht die Zuhörer rhetorisch einzufangen.<br />

Gleichwohl herrscht bedrücktes Schweigen und Ratlosigkeit. Wie konnte es nur so weit kommen?<br />

Die Älteren bedauern, <strong>2012</strong> und 2013 gegen die damals einschneidenste Gerichtsreform nicht mit vorgegangen<br />

zu sein. Die 1600 Anwälte des Kammerbezirkes haben sich auseinander dividieren lassen. Gut 2/3 von ihnen<br />

hatten ihre Kanzleien in den großen Städten des Landes und schienen direkt gar nicht betroffen zu sein.<br />

Die Anwälte an den zehn Amtsgerichtsstandorten schwiegen, weil es ja andere betraf. Die allgemeine Gefahr für<br />

den Rechtsstaat durch Kameradschaften und ähnliche Gruppierungen nahmen nur wenige wahr.<br />

Dass ein starker Rechtsstaat auch ein Wirtschaftsfaktor, gerade in strukturschwachen Gegenden ist, war ebenso<br />

wenig vermittelbar.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, halten Sie eine solche Entwicklung für ausgeschlossen, eher als eine Utopie<br />

Ihres Kammerpräsidenten?<br />

Wir müssen darüber nicht streiten, denn wir sind noch nicht im Jahr 2020, sondern können uns alle für den<br />

Rechtsstaat, für die Demokratie in unserem Lande einbringen.<br />

2013 droht, trotz der geplanten Verabschiedung des Kostenmodernisierungsgesetzes kein gutes Jahr für uns zu<br />

werden. Neben dem zusätzlich anstehenden Prüfungs- und Erledigungsaufwand im Zusammenhang mit der<br />

ebenfalls im nächsten Jahr anstehenden Verabschiedung der Prozess- und Beratungshilfebegrenzungsvorschriften<br />

droht die Auflösung von elf Amtsgerichtsstandorten, von Bergen bis Hagenow. Zu groß ist die Mehrheit der<br />

Regierungskoalition im Landtag und zu groß scheint ihr Umsetzungswille zu sein. Allerdings gibt es auch andere<br />

Stimmen, nicht nur aus der Opposition, und denen sollten wir uns anschließen. Bergen, Demmin, Neustrelitz und<br />

Hagenow ist überall.<br />

Auch wenn besinnliche, also eher ruhigere Tage bevorstehen, sammeln Sie und bündeln Sie Ihre Kräfte, um<br />

noch viel deutlicher im kommenden Jahr Ihre Stimme für den Erhalt des Rechtsstaates in <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern zu erheben.<br />

In diesem Zusammenhang empfehle ich auch die Lektüre eines bemerkenswerten Redebeitrages einer jungen<br />

Rechtsfachwirtin, gehalten anlässlich der Zeugnisübergabe am 05.12.<strong>2012</strong> in Rostock.<br />

Ich wünsche Ihnen Gesundheit und nur so viel Arbeit, dass noch Zeit bleibt, sich (berufs-) politisch zu engagieren.<br />

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen im Namen des gesamten Kammervorstandes schöne Weihnachten und ein<br />

gutes neues Jahr<br />

Ihr<br />

Dr. Schöwe<br />

Präsident der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> M-V<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 3


II.<br />

Geschäftsordnung der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

Wie berichtet, ist auf der Kammerversammlung vom 20.06.<strong>2012</strong> durch Änderung der Geschäftsordnung der<br />

RAK M-V beschlossen worden, die Zahl der Vorstandsmitglieder von 13 auf 11 zu reduzieren. Die geänderte<br />

Geschäftsordnung wird mit diesem Kammerrundschreiben veröffentlicht; der Text liegt als Anlage bei.<br />

III.<br />

Mitgliederversammlung 2013<br />

Die Mitgliederversammlung des nächsten Jahres wird stattfinden am 15.05.<strong>2012</strong> in Neubrandenburg. Die Einladung<br />

erfolgt im ersten Kammerrundschreiben 2013.<br />

IV.<br />

Verschiedenes<br />

1. Aufruf zur Weihnachtsspende <strong>2012</strong> der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte<br />

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,<br />

aufgrund der großen Hilfsbereitschaft der Anwaltschaft im gesamten Bundesgebiet verlief unsere Spendenaktion<br />

2011 sehr erfolgreich. Auch im Namen der Hilfeempfänger/innen danke ich allen Spendern hierfür sehr herzlich!<br />

Das Spendenergebnis stellt einen ganz besonderen Solidaritätsbeweis der Anwaltschaft in Deutschland dar.<br />

Im Jahr 2011 konnten wir einen Betrag von insgesamt EUR 125.775,00 verteilen: 184 in Not geratene Kolleginnen<br />

und Kollegen und deren nächste Angehörige bzw. Hinterbliebene aus 26 Kammerbezirken erhielten Geldspenden<br />

von i. d. R. je EUR 650,00, zusätzlich erhielten 37 Kinder Buchgutscheine im Wert von je EUR 20,00.<br />

Die Dankbarkeit der Spendenempfänger/innen über die Zuwendung und die Solidarität innerhalb der Anwaltschaft<br />

ist in jedem Jahr sehr groß. So erreichten uns zahlreiche Zuschriften, in denen die Betroffenen für diese<br />

willkommene Beihilfe, z. B. zur Zahlung von ärztlichen Behandlungen, Bekleidung, Hausrat, Hörgeräten, Brillen,<br />

Krankenkassenbeiträgen u. v. m., ihre Dankbarkeit zum Ausdruck brachten.<br />

Auch in diesem Jahr hoffen wir wieder auf Ihre Unterstützung, um Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und<br />

ihren Angehörigen in unverschuldeten Notsituationen behilflich sein zu können. Diese Notlagen können verursacht<br />

sein durch Alter oder Krankheit, aber auch nach besonderen Schicksalsschlägen, wie z. B. früher Tod des<br />

Ehepartners. Daher unser Aufruf: Helfen Sie mit Ihrer Spende!<br />

Zu Ihrer Information sei erwähnt, dass die Hülfskasse bei der Verteilung der Weihnachtsspende nicht auf Angehörige<br />

unserer Mitgliedskammern Braunschweig, Hamburg, Schleswig-Holstein sowie beim BGH beschränkt ist,<br />

sondern bundesweit notleidende Personen unseres Berufsstandes unterstützt.<br />

Sollte Ihnen im Kollegenkreis ein Notfall bekannt sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir helfen gern!<br />

Mit herzlichen kollegialen Grüßen<br />

Ihr<br />

Bernd-Ludwig Holle<br />

Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 4


Die Spenden an die Hülfskasse sind steuerabzugsfähig. Für Spenden bis einschließlich € 200,00 genügen als<br />

Nachweis der Kontoauszug Ihres Kreditinstituts und die Angaben zu unserem Freistellungsbescheid. Die Hülfskasse<br />

ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid vom 11. Juli 2011, Steuer-Nr.<br />

17/432/06459, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Für Spenden ab € 200,00<br />

erhalten Sie unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung. Auf Wunsch werden selbstverständlich gern auch<br />

Spendenquittungen für Beträge unter € 200,00 ausgestellt.<br />

Deutsche Bank Hamburg Konto 0309906 (BLZ 200 700 00) . Postbank Hamburg Konto 47403-203 (BLZ 200 100 20)<br />

2. Entwurf eines 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes<br />

Nachdem in den vergangenen Wochen der Bundesrat zum Regierungsentwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes<br />

eine Stellungnahme und die Bundesregierung dazu eine Gegenäußerung abgegeben hatten, gibt es<br />

nun eine neue gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV zum Gesetzgebungsvorhaben. Darin wird insbesondere<br />

erneut die Auffassung betont, dass die lineare Anhebung der Wertgebühren nicht ausreichend ist.<br />

Die beabsichtigte Umstellung der Gebührensprünge habe in drei Wertstufen im unteren Gegenstandswertbereich<br />

zur Folge, dass die Anwaltschaft hier Gebühreneinbußen hinnehmen müsste, heißt es in der Stellungnahme.<br />

Davon betroffen seien insbesondere Bereiche, in denen die Wertgebühren ohnehin nicht ansatzweise zu einer<br />

kostendeckenden Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit führen. Die beiden Anwaltsorganisationen fordern<br />

daher, insbesondere wegen der veränderten Tabellenstruktur, eine Anhebung um weitere 2 Prozentpunkte. Darüber<br />

hinaus soll die vorgesehene Zusatzgebühr zum Ausgleich des erheblichen Aufwands für Beweisaufnahmen<br />

für jeden Beweisaufnahmetermin ab dem zweiten Termin zur Beweisaufnahme entstehen und die weitere Einschränkung,<br />

dass die Gebühr nur für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen entsteht, gestrichen werden.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter www.brak.de/zur-rechtspolitik/national/aktuelles.<br />

3. Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts<br />

Auch zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts<br />

haben BRAK und DAV erneut eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Darin begrüßen die beiden Organisationen<br />

insbesondere die Klarstellung im Regierungsentwurf, dass die Möglichkeit, sich durch einen Rechtsanwalt<br />

unentgeltlich oder gegen Vereinbarung eines Erfolgshonorars beraten oder vertreten zu lassen, keine andere<br />

Möglichkeit der Hilfe im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG darstellt. Mit dieser Regelung begegnet der Regierungsentwurf<br />

der Kritik in der gemeinsamen Stellungnahme von BRAK und DAV, die darauf hingewiesen hatten,<br />

dass es für die Anwaltschaft nicht hinnehmbar ist, dass künftig der bedürftige Rechtsuchende darauf verwiesen<br />

wird, entweder einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der unentgeltlich tätig zu werden bereit ist, oder der sich<br />

zum Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung bereit erklärt. Aufrechterhalten wird dagegen die Kritik an der<br />

Möglichkeit, in einfach gelagerten Scheidungsfällen die Beiordnung eines Rechtsanwaltes zu versagen. Dies ist<br />

insbesondere vor dem Hintergrund des Schutzes des Schwächeren, der sehr eingeschränkten Beratungshilfebewilligung<br />

in Familiensachen zur außergerichtlichen Klärung etwa der Folgesachen und der Waffengleichheit der<br />

Prozessparteien nicht hinnehmbar. Ebenso abgelehnt wird die vorgesehene Erweiterung des Beschwerderechts<br />

der Staatskasse. Die Neuregelung schaffe zumindest für dem beigeordneten Rechtsanwalt eine unzumutbare und<br />

das Verfahren verunsichernde Unklarheit über den Bestand der Beiordnung, heißt es in der Stellungnahme.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter www.brak.de/zur-rechtspolitik/national/aktuelles.<br />

4. Anordnung der BRAK nach § 9 Abs. 4 GWG<br />

Die neue Anordnung der BRAK nach § 9 Abs. 4 GWG ist seit dem 01.09.<strong>2012</strong> in Kraft getreten. Danach haben<br />

Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten regelmäßig an Geschäften nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GWG mitwirken, einen<br />

Geldwäschebeauftragten zu bestellen, wenn in der Kanzlei mehr als 30 Berufsangehörige oder Berufsträger<br />

sozietätsfähiger Berufe nach § 59a BRAO tätig sind. Die Bestellung und Entpflichtung ist der zuständigen<br />

<strong>Rechtsanwaltskammer</strong> mitzuteilen.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 5


5. Formulare für Zwangsvollstreckung<br />

Die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung wurde am 31.08.<strong>2012</strong> im Bundesgesetzblatt verkündet<br />

und ist am 01.09.<strong>2012</strong> in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Formulare für den Antrag auf Erlass<br />

einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter:<br />

www.bmj.de/DE/Buerger/verbraucher/ZwangsvollstreckungPfaendungsschutz/_doc<br />

6. Durchsuchung in der Rechtsanwaltskanzlei - Verhaltensweise<br />

Das Merkblatt „Durchsuchung in der Rechtsanwaltskanzlei - Verhaltensweise“ sind von Herrn Rechtsanwalt<br />

Prof. Dr. Müller, ehemals VP der RAK München und Mitglied im BRAK-Ausschuss Strafrecht, überarbeitet und<br />

aktualisiert worden (Stand: 09.05.12). Bei Bedarf kann das Merkblatt bei der Geschäftsstelle der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong><br />

angefordert werden.<br />

7. Untergang einer Fachanwaltsbezeichnung bei Widerruf der Zulassung<br />

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 02.07.<strong>2012</strong> (AnwZ (Brfg) 57/11) entschieden, dass eine erteilte Fachanwaltserlaubnis<br />

in dem Fall des Widerrufes der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft untergeht, ohne dass es eines<br />

gesonderten Widerrufes der Fachanwaltserlaubnis bedarf. Im Falle einer späteren Wiederzulassung ist danach<br />

erneut unter Nachweis der praktischen Erfahrungen die Erlaubnis zur Führung des Titels nach der FAO zu beantragen.<br />

8. Kennzeichnungspflicht von Zweigstellen<br />

Mit Urteil vom 16.05.<strong>2012</strong> (Az. I ZR 74/11) hat der BGH entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der eine Kanzlei<br />

und eine oder mehrere Zweigstellen unterhält, nicht nach § 10 Abs. 1 BORA verpflichtet ist, auf den für seine<br />

anwaltliche Tätigkeit in den verschiedenen Niederlassungen verwendeten Briefbögen sämtliche Standorte zu<br />

benennen. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 BORA müsse ein Rechtsanwalt "seine Kanzleianschrift" und damit nur eine<br />

Anschrift angeben. Dies gelte auch für Sozietäten. Eine Verpflichtung zur Benennung sämtlicher Standorte ergebe<br />

sich auch nicht aus § 37 a Abs. 1 HGB sowie § 5 a Abs. 2 UWG. § 10 Abs. 1 BORA verpflichte auch nicht<br />

dazu, durch Verwendung der Begriffe "Kanzlei" und "Zweigstelle" kenntlich zu machen, wo die (Haupt-) Kanzlei<br />

i.S.v. § 27 Abs. 1 BRAO und wo Zweigstellen unterhalten werden.<br />

Der Begriff "Kanzleianschrift" i.S.v. § 10 Abs. 1 S. 1 BORA umfasse nicht nur die Anschrift der Kanzlei i.S.v.<br />

§ 27 Abs. 1 BRAO, sondern auch die von Zweigstellen. Da ein Rechtsanwalt nach § 10 Abs. 1 S. 1 BORA auf<br />

Briefbögen nur eine Kanzleianschrift anzugeben habe, genüge auch die alleinige Benennung der Anschrift der<br />

Zweigstelle. Sinn des § 10 Abs. 1 S. 1 BORA sei es, dass der Adressat die Anschrift der Niederlassung erfahre,<br />

von der aus der Rechtsanwalt tätig geworden ist und unter der er mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen<br />

kann. Werde der Rechtsanwalt für eine Zweigstelle seiner Kanzlei tätig, sei das die Anschrift der Zweigstelle.<br />

9. IHK-Umweltfirmen-Informationssystem, www.umfis.de<br />

Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock informiert über das Umweltfirmen-Informationssystem (UMFIS)<br />

der Industrie- und Handelskammer in Deutschland. Hierin können alle Unternehmen und Institutionen, die Produkte<br />

oder Dienstleistungen im Umweltbereich anbieten, ihr individuelles Leistungsprofil kostenfrei datenbankgestützt<br />

präsentieren. Das UMFIS soll sich einer stetig steigenden Zugriffszahl erfreuen. Neu ist ein Fragebogen<br />

für Anwälte mit dem Spezialgebiet Umweltrecht. Wenn Sie sich im UMFIS kostenfrei registrieren lassen möchten,<br />

können Sie dies mit dem Online-Fragebogen im Internet unter www.umfis.de vornehmen oder Sie sich direkt<br />

an Frau Kristin Schütte, IHK zu Rostock, Tel. 0381 338101, schuette@rostock.ihk.de, wenden.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 6


10. Fachkräftemangel<br />

Der demografische Wandel im Lande bewirkt, dass immer weniger geeignete Bewerberinnen und Bewerber ihre<br />

Ausbildungsplätze zum Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten zu finden sind.<br />

Der Rückgang der Schülerzahlen hatte schon bewirkt, dass die RFA-Ausbildung am Berufsschulstandort<br />

Neustrelitz aufgegeben und nach Greifswald verlagert worden ist. Die Entwicklung an den verbliebenen Berufsschulstandorten<br />

Greifswald, Rostock und Schwerin wird zu beobachten sein.<br />

Der Vorstand hat beschlossen, sich im Bereich des Fachkräftenachwuchses weiter zu engagieren. Wenn Sie in<br />

Ihrer Kanzlei einen Ausbildungsplatz und/oder Möglichkeiten für Schülerpraktika anbieten wollen, teilen Sie<br />

dies bitte der Geschäftsstelle mit. Ihre Angebote können Sie auch auf der Internetseite der Fachkräfteinitiative<br />

des Wirtschaftsministeriums unter www.durchstarten-in-mv.de einstellen.<br />

11. Geburtstage<br />

Seit dem letzten Kammerrundschreiben konnten folgende Kolleginnen und Kollegen „runde“ Geburtstage feiern.<br />

Dr. Karl-Heinz Moritz Volker Pönisch Dr. Just Georg Ilgner<br />

Dietmar Hörmann Hans-Joachim Poscher Holger Gehmert<br />

Thomas Schröder Jochen Schulte Michael Busch<br />

Dr. Jörg Heinrich Gisela Giedow Horst Jaap<br />

Jörg Fenger Joachim Erdmann Falk-Ingo Flöter<br />

Tom R. Hübner Uwe Slodowitz Jens-Uwe Klöckl<br />

Jörg Horny Ingrid Böttcher Ulrike Grigull-Kemper<br />

Rainer Bahrdt Torsten Bellmer Uwe Schadewald<br />

Michael Horstkotte Gaetano Venticinque Ralf Ossig<br />

Dr. Gerold Kantner Andreas König Dr. Peter Kramer<br />

Axel Schoof Hans-Philipp von Randow Jörg Sievers<br />

Ingrid Ramp Volker Werthschulte<br />

Wir gratulieren allen Jubilaren und wünschen Glück und Gesundheit!<br />

1. Veranstaltungen der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong><br />

V.<br />

Veranstaltungshinweise / RA-Fortbildung<br />

Bitte beachten Sie den beiliegenden Flyer und das ständig aktualisierte Angebot auf unserer Homepage<br />

www.rak-mv.de unter der Rubrik Veranstaltungen/Seminare/Workshops und unsere monatlichen Rundmails. Für<br />

Rückfragen steht Ihnen Herr Assessor Werner Ludat unter der Tel.: 0385/511960-0 gerne zur Verfügung.<br />

2. Bankrechtsabend am 08.01.2013<br />

Das Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft an der Universität Rostock e.V. lädt am 08.01.2013 um 18.00 Uhr<br />

zum Bankrechtsabend ein. Frau Prof. Dr. Susanne Homölle spricht über das Thema „Die Einlagensicherung als<br />

Teil einer europäischen Bankenregulierung“. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jura.uni-rostock.de.<br />

3. Crashkurs Europarecht<br />

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet wieder einen Crashkurs Europarecht,<br />

und zwar am 07./08. März 2013 an der Universität Passau. Weitere Informationen und Anmeldung unter<br />

www.cep-passau.de.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 7


4. Fußball-Europameisterschaft der Rechtsanwälte (Eurolawyers Turnier) in Italien<br />

Vom 04.06.2013 bis 09.06.2013 findet in der Stadt Capaccio-Paestum (Cilento Nationalpark) die 5. Fußball-<br />

Europameisterschaft in Italien statt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.eurolawyersfootballcup.com.<br />

1. Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

Prüfungstermine 2013<br />

VI.<br />

Ausbildung<br />

- 02.02.2013 Zwischenprüfung<br />

- 24.05.2013 Abschlussprüfung FIV<br />

- 31.05./01.06.2013 Abschlussprüfung schriftlicher Teil (ab 14:00 Uhr bzw. ab 09:00 Uhr)<br />

- 28./29.06.2013 Abschlussprüfung mündlicher Teil<br />

- 03.07.2013 Zeugnisübergabe<br />

- 16.11.2013 vorzeitige AP bzw. Wiederholungsprüfung, schriftlicher Teil<br />

- 14.12.2013 vorzeitige AP bzw. Wiederholungsprüfung, mündlicher Teil<br />

Die Anmeldeunterlagen für die Zwischenprüfung werden über die Berufsschulen an die Auszubildenden weitergeleitet.<br />

Sie finden sie auch auf unserer Homepage.<br />

2. Rechtsfachwirte<br />

Zum 8. Mal wurde von 2011 - <strong>2012</strong> die Qualifikationsmaßnahme „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“<br />

durchgeführt. 21 Teilnehmerinnen haben diese Qualifizierung mit Erfolg abgeschlossen. Am<br />

05.12.<strong>2012</strong> wurde den Teilnehmerinnen durch den Präsidenten der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> das Zertifikat in einer<br />

Feierstunde überreicht. Der Gesamtdurchschnitt lag bei 2,6. Die Jahrgangsbeste, Frau Mandy Schmidt, kommt<br />

aus der Kanzlei Kölbl, Kurschus, Neubrandenburg. Sie erreichte 93 Punkte und schloss mit der Note „1“ ab.<br />

Wir gratulieren allen Teilnehmerinnen!<br />

Ein Folgelehrgang zur Aufstiegsfortbildung beginnt am 06.09.2013. Nähere Informationen erhalten Sie im<br />

Internet unter: www.steeger-gross.de.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 8


Redebeitrag der Rechtsfachwirtin Frau Sabine Blunk anlässlich der Zeugnisübergabe am 05.12.<strong>2012</strong><br />

Sehr geehrter Herr Kammerpräsident Dr. Schöwe, sehr geehrte Frau Milewski, sehr geehrte Frau Marschall,<br />

sehr geehrter Herr Klimasch, sehr geehrte Frau Borrmann, liebe Kolleginnen,<br />

ich freue mich sehr, heute hier alle Kursteilnehmer zur Zeugnisausgabe begrüßen zu können. Ich möchte an<br />

dieser Stelle allen Kolleginnen zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung zur geprüften Rechtsfachwirtin<br />

gratulieren.<br />

Und dann möchte ich in eigener Sache für alle Kollegen und Kolleginnen in <strong>Mecklenburg</strong> Vorpommern noch auf<br />

ein Thema kommen, das mir und - da bin ich mir sicher - auch anderen am Herzen liegt.<br />

Wir hatten uns nun aufgerafft und haben uns für eine Aufstiegsfortbildung zur geprüften Rechtsfachwirtin entschieden.<br />

Da sind wir in <strong>Mecklenburg</strong> Vorpommern eine kleine Zahl an Kollegen, die sich für Fort- und Weiterbildung<br />

interessieren und dieses auch als wichtig ansehen.<br />

Unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels wird es immer schwieriger, gut ausgebildetes Fachpersonal<br />

für die Kanzleien zu gewinnen. Es muss rechtzeitig gegengesteuert werden. Hier müssen Anreize geschaffen<br />

werden, Jugendliche für unseren Beruf zu begeistern.<br />

Die <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> sollte das Problem längst erkannt haben. Nachwuchskräfte kann man nicht mit einer<br />

anspruchsvollen Ausbildung zum Niedriglohntarif aus der Reserve locken. Jeder andere Ausbildungsberuf ist<br />

schon wegen seiner besseren Bezahlung interessanter. Leider ist das heute das erste Entscheidungskriterium.<br />

Ist die Ausbildung dann wirklich durchlaufen, kann aufgrund des schlechten Lohnniveaus, nicht nur in <strong>Mecklenburg</strong><br />

Vorpommern, von hoher Motivation kaum die Rede sein. Aus diesem Gesichtspunkt sind die <strong>Rechtsanwaltskammer</strong><br />

und auch die Anwaltschaft gehalten, hinsichtlich der Lohngestaltung Maßstäbe zu setzen und finanzielle<br />

Anreize zu schaffen. Viele Kollegen arbeiten nur, um einen Job zu haben mit einem Gehalt, das sich an<br />

dem Existenzminimum orientiert, nicht aber, weil sie Spaß haben, an dem was sie tun. Die Rechtsanwälte sollten<br />

ein eigenes Interesse daran haben, ihre Mitarbeiter entsprechend zu fördern und zu schulen, nicht zuletzt sie<br />

dafür auch gerecht zu entlohnen und ihre Arbeit aufrichtig anzuerkennen. Hin und wieder ein Lob an die eigenen<br />

Mitarbeiter wirkt oft Wunder. Denn jede Rechtsanwaltskanzlei kann nur gut sein, wenn gut ausgebildete<br />

Fachkräfte es verstehen, die Arbeit der Rechtsanwälte entsprechend umzusetzen.<br />

Zeitraum<br />

VII.<br />

Personalien<br />

Neue Mitglieder Löschungen<br />

07/<strong>2012</strong> Harder, Susann Rostock Gottschall, Karel Bad Sülze<br />

Sethe, Daniel Lambrechtshagen Graffenberger, Martin Warin<br />

Ley Dr., Willfried Rostock<br />

Morwinsky, Ralf Marlow<br />

Nebelung, Thomas Neubrandenburg<br />

Pegel, Christian Stralsund<br />

Richter, Gunter Grimmen<br />

Tesmer, Ute Rostock<br />

Thrun, Kathrin Grevesmühlen<br />

08/<strong>2012</strong> Brich Dr., Christian Greifswald Beck-Pistor, Corinna Güstrow<br />

Buck, Christina Rostock Drieske, Hans-<br />

Günther<br />

Gnoien<br />

Götz, Jens Greifswald Förster-Burke, Anselm<br />

Bad Doberan<br />

Gurtz, Janin Rostock Hedderich, Nicole Schwaan<br />

Lambrecht, Alexander Schwerin<br />

Parlowski, Markus Rostock<br />

Schubert, Gregor Schwerin<br />

Wisnewski, Susann Dublin/Irland<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 9


09/<strong>2012</strong> Christeleit, Michael Ueckermünde Himmelreich, Beate Neubrandenburg<br />

Krohn, Marcel Rostock Hoge-Peters, Ulrike Rostock<br />

Kindermann, Dirk Seebad Zinnowitz<br />

Klischies-Dörholt, Schwerin<br />

Andreas<br />

Osthoff, Rainer E. Middelhagen<br />

Paul, Thomas Greifswald<br />

Warthöfer, Thomas Waren (Müritz)<br />

Zopff, Folmtje Rostock<br />

10/<strong>2012</strong> Conrad, Daniela Wismar Hase, Berthold Rostock<br />

Haake, Ines Grevesmühlen Holst, Manfred Schwerin<br />

Klippstein, Anja Rothenklempenow Kautz-Kohlschein,<br />

Kuntz, Andreas Rostock Swantje<br />

Larpin, Maria Florencia<br />

Rostock Schubert Dr., Florian Ostseebad Nienhagen<br />

Never, Norman Rostock<br />

11/<strong>2012</strong> Barta, Mira Schwerin Dr. Kischkel, Steffen Rostock<br />

Brauer, Diana Rostock Schaefer, Carolin Rostock<br />

Kaiser, Isabelle Schwerin Winckler, Steffen Rostock<br />

Kuffer, Sabine Klein Trebbow<br />

Lau, Wolfgang Lindholz<br />

Müller-Hogrebe, Rostock<br />

Burkhard<br />

Thiel, Wulf Rostock<br />

Herr Kollege Hans-Günter Drieske ist aus Krankheitsgründen zum 31.08.<strong>2012</strong> aus der Anwaltschaft ausgeschieden.<br />

Ihm wurde für seine langjährige anwaltliche Tätigkeit eine Ehrenurkunde ausgehändigt verbunden mit der<br />

Erlaubnis, den Titel „Rechtsanwalt“ weiterzuführen.<br />

Im Carl Heymanns Verlag sind erschienen:<br />

VIII.<br />

Buchbesprechungen<br />

„Verteidigung in Strafvollstreckung und Strafvollzug“<br />

ISBN: 978-3-452-27703-9, 2. Auflage, Michael Heghmanns, 126 Seiten, kartoniert, ca. € 35,00<br />

In der Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen sowie Maßregeln erleidet der Mandant oft massive Eingriffe<br />

in seine Lebensgestaltung. Umso notwendiger ist, dass der Rechtsanwalt die normativen Grenzen des staatlichen<br />

Handelns in Strafvollstreckung und -vollzug kennt und dieses Wissen im Interesse des Mandanten nutzbar zu<br />

machen versteht.<br />

Dieses Buch vermittelt Referendaren und Rechtsanwälten das Grundlagenwissen und die Systematik der vielgestaltigen<br />

Rechtsschutzmöglichkeiten im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit, die sich an die rechtskräftige Verurteilung<br />

des Mandanten anschließt. Aufgezeigt werden darüber hinaus Möglichkeiten, auf alternative, dem Mandanten<br />

adäquatere Formen der Vollstreckung (z.B. „Therapie statt Strafe“) hinzuwirken.<br />

„Verteidigung in Kapitalstrafsachen“<br />

ISBN: 978-3-452-27671-1, 2. Auflage, Holger Rostek, 104 Seiten, kartoniert, ca. € 35,00<br />

Strafverteidigung ist entscheidend von eigenem Erleben und von eigenen Wahrnehmungen geprägt. Es gibt keine<br />

objektiv richtige Verteidigung. Sie wird von der Person des Mandanten und auch von der Person des Verteidigers<br />

bestimmt. Dennoch gibt es Regeln, die zu beachten und allgemein gültig sind. Der Autor ist seit über 30<br />

Jahren als Strafverteidiger tätig und gibt mit diesem Buch eine Einführung anhand von Beispielfällen in die<br />

Verteidigung bei Kapitalstrafsachen.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 10


„Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarkrecht“<br />

ISBN: 978-3-452-27755-8, Assies/Beule/Heise/ Strube, 1.746 Seiten, gebunden, ca. € 198,00<br />

Parallel zur Entwicklung des Fachanwaltskonzepts Bank- und Kapitalmarktrecht durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft<br />

im DAV wurde das Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht mit Herausgebern<br />

konzipiert, die zu dieser Zeit im geschäftsführenden Ausschuss mitgearbeitet haben. Die Themen des Handbuchs<br />

entsprechen den Vorgaben der Fachanwaltsordnung und in einigen gehen Bereiche darüber hinaus.<br />

Die dritte Auflage des erfolgreichen Werks berücksichtigt sämtliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

im Bank- und Kapitalmarktrecht nebst umfangreicher Rechtsprechung. Aber auch Praxiserfahrung mit<br />

dem neuen Verbraucherkreditrecht, dem neuen Zahlungsverkehrsrecht etc. sind eingeflossen.<br />

Autoren des Handbuchs sind auch in dieser Auflage Rechtsanwälte, die Banken und Verbraucher beraten und<br />

Syndikusanwälte, die Abläufe in Banken und Sparkassen und die Funktionsweise des komplizierten Bankgeschäfts<br />

anschaulich und verständlich erörtern.<br />

Im Luchterhand Verlag sind erschienen:<br />

„Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht“<br />

ISBN: 978-3-472-08312-2, Dornbusch/Fischermeier/Löwisch, 2040 Seiten, gebunden, ca. € 159,00<br />

Das Werk richtet sich nicht nur an Fachanwälte für Arbeitsrecht, sondern ebenso an Richter, Personalverantwortliche<br />

und Verbände. Es liefert eine übersichtliche Kommentierung aller relevanten Vorschriften des Arbeitsrechts<br />

in einem Band. Die Gesetze sind je nach ihrer Bedeutung vollständig oder auszugsweise kommentiert.<br />

Das erfahrene Autorenteam aus Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft steht für eine angenehm lesbare<br />

prägnante Kommentierung, die durch die durchgängige Darstellung von Rechtsprechungsnachweisen sowohl mit<br />

Aktenzeichen als auch mit Fundstellen hervorsticht.<br />

„Handbuch des Fachanwalts Agrarrecht“<br />

ISBN: 978-3-472-08011-4, Ines Härtel, 2076 Seiten, gebunden, ca. € 159,00<br />

Angesichts der wachsenden Bedeutung und Dynamik des multifunktionalen Agrarsektors unterstützt das Handbuch<br />

für Agrarrecht die tägliche mandatsbezogene Arbeit des Agrarrechtsanwalts und bildet eine Grundlage für<br />

die Ausbildung in diesem komplexen Berufsfeld.<br />

Als Arbeitshilfe und weiterführendes Nachschlagewerk dient es auch allen, die mit dem Agrarbereich samt seiner<br />

angrenzenden Felder (wie Lebensmittel, Energie, Umwelt oder Verbraucher) zu tun haben: Agrarwissenschaftler,<br />

Richter, Notare, Rechtspfleger, Experten und Mitarbeiter in Ministerien, Instituten und weiteren Verbänden,<br />

Einrichtungen und Unternehmen sowie praktizierende Landwirte und alle am Agrarrecht Interessierte.<br />

Das Handbuch behandelt in 48 Kapiteln alle nach der Fachanwaltsordnung relevanten Themen und nimmt aktuelle<br />

Entwicklungen auf. In wichtigen Bereichen geht es über den erforderlichen Fächerkanon hinaus. Ausgesuchte,<br />

renommierte Rechtswissenschaftler verschiedener Universitäten, Richter, Rechtsanwälte, Ministerialbeamte<br />

und andere Experten des Agrarrechts haben an dem Handbuch mitgewirkt.<br />

Im Verlag C.H. Beck sind erschienen:<br />

„Anwaltsmarketing“<br />

ISBN: 978-3-406-62645-6, Pepels/Steckler, 379 Seiten, kartoniert, ca. € 59,00<br />

Eine professionelle Vermarktung wird für den Anwalt angesichts des zunehmenden Verdrängungswettbewerbs<br />

immer bedeutsamer. Gerade junge Rechtsanwälte, die sich gegen anwaltliche Konkurrenz, aber auch gegen die<br />

Beratungstätigkeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken, Versicherungen, Gewerkschaften etc. auf<br />

dem Markt etablieren möchten, sind auf ein maßgeschneidertes Marketing-Konzept angewiesen.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 11


Dieses Werk zeigt Lösungen für die Entwicklung eines individuellen Marketing-Profils auf. An der Schnittstelle<br />

von Recht und Betriebswirtschaft geben erfahrene Autorinnen und Autoren zahlreiche Tipps und Hinweise für<br />

ein erfolgreiches Anwalts-Marketing.<br />

Die Neuauflage behandelt schwerpunktmäßig die Möglichkeiten und rechtlichen Anforderungen für die Vermarktung,<br />

Vernetzung und allgemein die Kommunikation von elektronische Medien, namentlich über das Internet<br />

und (soziale) Netzwerke. In einzelnen Kapiteln spielt die Ausweitung der Fachanwaltsbezeichnungen eine<br />

wichtige Rolle und schließlich auch die durch die Einführung des RVG veränderten Möglichkeiten der Honorargestaltung.<br />

„Zivilrichter-Leitfaden“<br />

ISBN: 978-3-406-64122-0, Schober, 1. Auflage, 272 Seiten, kartoniert, € 29,80<br />

Als Zivilrichter benötigt man in der täglichen Büropraxis mehr als das, was man im Jura-Studium und im Referendariat<br />

gelernt hat. Dieses Werk gibt mit Mustern und Checklisten, konkrete Tipps für den Alltag, den Aktenanfall<br />

effektiv auf wesentliche Punkte konzentriert zu bearbeiten. Neben organisatorischen Hinweisen enthält das<br />

Buch auch konkrete Tipps für die rechtliche Arbeit, d.h. Vergleichsvorschläge, Anregungen zu Tenorierung und<br />

zu Verfügungen und Beschlüssen. Ein Merkblatt für die Verhandlung sowie ein Berechnungsmuster für unübersichtliche<br />

Verfahren wie Bausachen runden das Werk ab.<br />

Der Band wendet sich an Richter, die in der Zivilgerichtsbarkeit anfangen, sowie Referendare.<br />

Die Autorin, Frau Dr. Katharina Schober, war Richterin in der baden-württembergischen Justiz. Derzeit ist sie<br />

als Rechtsanwältin in Freiburg tätig.<br />

1. Stellenangebote<br />

IX.<br />

Stellenmarkt/Kleinanzeigen<br />

Allgemeinkanzlei im Herzen Rostocks sucht Rechtsanwaltsfachangestellte/n. Zuschriften bitte an die <strong>Rechtsanwaltskammer</strong><br />

M-V unter Angabe der Chiffre-Nr. 01-24.09.<strong>2012</strong>.<br />

2. Bürogemeinschaft<br />

Kollege/Kollegin -gern auch Berufsanfänger- zur Erweiterung einer aus zwei Rechtsanwälten bestehenden,<br />

allgemein ausgerichteten Bürogemeinschaft mit sehr kostengünstiger Struktur in Rostock (Doberaner Platz)<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesucht. Zuschriften bitte an die <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern unter Angabe der Chiffre-Nr. 01-29.08.<strong>2012</strong>.<br />

Wir sind eine mittelgroße Kanzlei in Schwerin und suchen ab sofort eine/n zuverlässige/n, kompetente/n<br />

und teamfähige/n Kollegen/in mit möglichst eigenem Mandantenstamm für eine „Probezeit“-<br />

Bürogemeinschaft, die zur Partnerschaft ausgebaut werden soll. Wir stellen einen Raum zur Untermiete einschließlich<br />

der Mitbenutzung der sonstigen Gemeinschaftsflächen sowie der Technik wie Telefon, Fax, Kopierer<br />

zur Verfügung. Über eine erste Kontaktaufnahme, gerne auch per E-Mail an info_sn@kanzleiheinsen.de,<br />

bzw. RA‘e. Heinsen pp., Richard-Wagner-Straße 31, 19059 Schwerin (Tel. 0385/711210), würden<br />

wir uns freuen.<br />

Kollege/Kollegin -gern auch Berufsanfänger- zur Gründung einer Bürogemeinschaft mit kostengünstiger<br />

Struktur in Grevesmühlen zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesucht. Zuschriften bitte an die <strong>Rechtsanwaltskammer</strong><br />

M-V unter Angabe der Chiffre-Nr. 01-12.11.<strong>2012</strong>.<br />

Kollege/Kollegin zwecks Neugründung einer Bürogemeinschaft zur Erweiterung einer vornehmlich zivilrechtlich<br />

ausgerichteten Einzelkanzlei zum 01.01.2013 in bester Lage in der Kröpeliner Str. in Rostock gesucht.<br />

Zuschriften bitte an die <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> M-V unter Angabe der Chiffre-Nr. 01-23.11.<strong>2012</strong>.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 12


3. Kanzleiveräußerung<br />

Gelegenheit zum Aufbau einer eigenen Praxis bietet sich jüngerem, tüchtigem Kollegen - Interesse und Liebe<br />

zum Beruf vorausgesetzt - nach dem Motto: unterstützter Aufbau bei gleichzeitigem „Ausschleichen“. Zuschriften<br />

bitte an die <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> M-V unter Angabe der Chiffre-Nr. 01-07.12.<strong>2012</strong>.<br />

4. Kleinanzeigen<br />

Unser Schwerpunkt liegt in der umfassenden Beratung und Betreuung kleinerer und mittlerer Unternehmen. Für<br />

ausgewählte Standorte bundesweit suchen wir engagierte und unternehmerisch denkende Rechtsanwälte/-innen<br />

mit überdurchschnittlicher Qualifikation. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage per E-Mail an<br />

v.anschuetz@schumacherundpartner.de<br />

Geschäftsführung<br />

Rechtsanwalt Franz-Joachim Hofer<br />

Die Geschäftsstelle der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern,<br />

Dietrich-Schümann-Haus<br />

Arsenalstraße 9, 19053 Schwerin<br />

Tel.: 0385/511 96 00, Fax: 0385/511 960 99<br />

E-Mail: info@rak-mv.de, Internet: www.rak-mv.de<br />

Geschäftsstellenmitarbeiter: Aufgabenbereiche:<br />

Frau Katja Figas - Mitgliederverwaltung<br />

Tel.: 0385/511 960 17 - Zulassungsangelegenheiten<br />

- Abwicklung/Vertretung<br />

- Rechtsanwaltsgesellschaften<br />

Frau Susann Schlichting - Beschwerden<br />

Tel.: 0385/511 960 12 - Schlichtungen<br />

- Anwaltsgericht<br />

Frau Veronika Lampert - Buchhaltung<br />

Tel.: 0385/511 960 13 - Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

- Ausbildung Rechtsfachwirte<br />

- Fachanwaltschaften<br />

Assessor Werner Ludat - Fortbildung<br />

Tel.: 0385/511 960 14 - Veranstaltungen/Seminare<br />

- Begabtenförderung<br />

- Ausbildung Rechtsfachwirte<br />

- Berufsrechtsreferent<br />

Frau Marlen Schönwälder - Allgemeines Sekretariat<br />

Tel.: 0385/511 960 10 - Internet/Homepage<br />

- Kammerrundschreiben<br />

- RA-Ausweise<br />

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