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Heft 3/Dezember 2012 - Rechtsanwaltskammer Mecklenburg ...

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

I.<br />

der Jahreswechsel steht bevor, die Zeit beginnt, gute Vorsätze zu fassen und zu fragen, was die Zukunft bringen<br />

wird.<br />

Gestatten Sie einen Blick weit voraus, nämlich auf die Kammerversammlung 2020:<br />

Wie immer mittwochs, diesmal allerdings nicht wie planmäßig vorgesehen in Stralsund, sondern auf Wunsch des<br />

Ehrengastes findet am 22.04.2020 die Kammerversammlung in Schwerin statt. Der Saal ist außerordentlich gut<br />

gefüllt, mehr als 10% der 1400 Kammermitglieder sind erschienen. Sie schauen neugierig auf die freundlich<br />

lächelnde neue Ministerpräsidentin, die im vergangenen Jahr vom Landtag gewählt wurde. Der frühere Regierungschef<br />

hatte im vergangenen Jahr - 70jährig - die Amtsgeschäfte in jüngere, weibliche Hände gelegt.<br />

Man hört zunächst Vertrautes über den demografischen Wandel und das Auslaufen der Solidarpaktmittel und die<br />

Unverzagtheit der Regierung, die damit verbundenen Probleme zu lösen. Die Ministerpräsidentin lächelt charmant,<br />

wirkt jedoch energisch. Sie ist nicht als Fragende oder Diskussionsthemen Anstoßende gekommen, sondern<br />

hat auch die Justiz des Landes betreffend, fertige Pläne. Schließlich hat sie nicht umsonst auch das Justizressort<br />

übernommen, aus Gründen höherer Effizienz, wie es heißt.<br />

Sechs Jahre nach der letzten Gerichtsstrukturreform, deren Zeitfenster schon 2025 schließt, wird eine neue Reform<br />

auf den Weg gebracht.<br />

Im Land gibt es noch zehn Amtsgerichte. Die vor sieben Jahren noch vorgesehenen fünf Zweigstellen sind nach<br />

und nach geschlossen worden. Die wackeren Kämpfer von damals hatten es vorausgesagt, gleichwohl den Prozess<br />

nicht aufhalten können.<br />

Die Ministerpräsidentin weist darauf hin, dass im Landesdurchschnitt ein Landgericht nur noch für etwa zwei<br />

Amtsgerichte zuständig sei, was im Verhältnis zu anderen Bundesländern Luxus wäre, den sich <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern schlicht nicht leisten könne. Die Landesregierung wird daher die Landgerichtsstandorte Rostock<br />

und Stralsund aufgeben und die Amtsgerichte Wismar, Schwerin, Ludwigslust, Güstrow und Rostock dem<br />

Landgericht Schwerin zuordnen und die Amtsgerichte Waren, Neubrandenburg, Pasewalk, Greifswald und<br />

Stralsund dem Landgericht Neubrandenburg.<br />

Zum Ausgleich werden die Verwaltungsgerichte Schwerin und Greifswald zusammenge- und nach Rostock<br />

verlegt sowie das Landessozialgericht nach Stralsund. Dies wäre ein erster Schritt für eine effektive, der Bevölkerungssituation<br />

und den Eingangszahlen gerecht werdende Struktur. Damit würde man auch gute Voraussetzungen<br />

für die Bildung eines Nordstaates schaffen, in dessen Ergebnis unser Oberlandesgericht in Hamburg<br />

seinen Sitz haben wird.<br />

Auch die Arbeit der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> könnte über eine entsprechende Fusion am Sitz des dann gemeinsamen<br />

Oberlandesgerichtes in Hamburg effizienter werden, jedenfalls würden die Kammerbeiträge sinken.<br />

Die Ministerpräsidentin wird sich auch im Bundesrat dafür stark machen, dass die Verpflichtung der Anwälte,<br />

Prozesskosten- und Beratungshilfemandate zu übernehmen, abgeschafft wird. Die Erfahrung in <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern lehrt, dass Anwälte hier bereitwillig derartige Mandate übernehmen, daher hat sich eine entsprechende<br />

Verpflichtung der Anwaltschaft überholt. Zum Schutz Schwächerer werden im Land flächendeckende<br />

öffentliche Beratungsstellen eingerichtet, in denen eine kostenlose Rechtsberatung stattfindet. Die Anwaltschaft<br />

sei eingeladen, sich hieran zu beteiligen. Die Ministerpräsidentin wird sich auch dafür einsetzen, das Prozesskostenhilferecht<br />

grundlegend zu reformieren, und zwar so, dass Personen, die sich einen Anwalt oder Prozess nicht<br />

leisten können bei entsprechender Erfolgsaussicht von der Zahlung von Gerichtskosten befreit werden und im<br />

Übrigen einen einmaligen Zuschuss für die Kosten der Vertretung von maximal € 500,00 pro Jahr erhalten. Eine<br />

weitere Vergütung könne mit dem Anwalt frei vereinbart werden.<br />

Die Ministerpräsidentin wirbt mit diesem Projekt, wird damit doch wieder ein Stück Berufsfreiheit zurückgewonnen.<br />

Wir alle seien schließlich aufgerufen, die Sympathisanten undemokratischer Gruppierungen die sich<br />

schon seit längerem, vor allem im ländlichen Raum um kostenlose Rechts- und Lebenshilfe kümmern, zurückzudrängen.<br />

Es gelte, den Rechtsstaat auch in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern zu erhalten und zu stärken.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 2

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