Achtung! Kammerversammlung am 18.04.2012
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KAMMERRUNDSCHREIBEN<br />
M Ä R Z 2 0 1 2 / H E F T 1<br />
<strong>Achtung</strong>! <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>am</strong> <strong>18.04.2012</strong><br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
I. Grußwort des Präsidenten<br />
II. Einladung zur <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>am</strong> <strong>18.04.2012</strong><br />
III. Rechenschafts- und Kassenbericht des Vorstandes für das Jahr 2011<br />
IV. Interview mit Rechtsanwalt Matthias Macht,<br />
geschäftsleitender Vorsitzender des Anwaltsgerichtes M-V<br />
V. Verschiedenes<br />
VI. Veranstaltungshinweise / RA-Fortbildung<br />
VII. Personalien<br />
VIII. Buchbesprechung<br />
IX. Stellenmarkt/Kleinanzeigen<br />
Anlagen:<br />
- Kassenbericht 2011, Haushaltsvoranschlag 2012<br />
- Kanzleiumfrage<br />
- Flyer Seminare RAK M-V<br />
- Anmeldeformular 2. Greifswalder AnwaltsTag<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G – V O R P O M M E R N<br />
Dietrich-Schümann-Haus<br />
Arsenalstraße 9, 19053 Schwerin, Tel.: 0385/5119600
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
jetzt gilt es, Einigkeit zu beweisen.<br />
I.<br />
Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat das Leitbild für das Amtsgericht 2025 – zukunftssichernde<br />
Strukturen für die Justiz – vorgestellt.<br />
Danach wird es Ziel der geplanten Strukturreform sein, Amtsgerichte mit mindestens zehn und höchstens 39 Richterplanstellen<br />
zu schaffen. Dieses Merkmal weisen gegenwärtig nur die Amtsgerichte Güstrow, Neubrandenburg,<br />
Rostock, Schwerin und Stralsund auf.<br />
D<strong>am</strong>it würde allerdings auch die politische Vorgabe, die Zahl der Amtsgerichte von gegenwärtig 21 auf acht zu<br />
reduzieren, überhaupt umsetzbar. Mit der Folge, dass die Amtsgerichte<br />
- Grevesmühlen und Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg),<br />
- Hagenow, Ludwigslust und Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim),<br />
- Demmin, Neustrelitz und Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte),<br />
- Bad Doberan und Rostock (Landkreis Rostock),<br />
- Bergen, Ribnitz-D<strong>am</strong>garten und Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen),<br />
- Ankl<strong>am</strong>, Greifswald, Pasewalk, Ueckermünde sowie Wolgast (Landkreis Vorpommern-Greifswald)<br />
zus<strong>am</strong>mengelegt werden. Die Zahl „Acht“ würde stimmen, aber wo bleibt der Bürger und sein Zugang zum Recht in<br />
Mecklenburg-Vorpommern? Diese Frage stellt sich für alle Anwälte, auch für die, die nicht unmittelbar von der<br />
Schließung eines Amtsgerichtes betroffen sind. Es steht meines Erachtens der Anwaltschaft von jeher gut zu Gesicht<br />
– gerade als Organ der Rechtspflege, sich nicht nur um die eigene Kanzlei und Mandanten zu kümmern, sondern um<br />
den Rechtsstaat insges<strong>am</strong>t.<br />
Aus diesem Grunde hat sich die Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer entschlossen – gemeins<strong>am</strong> mit dem Richterbund, Notark<strong>am</strong>mer<br />
und Notarbund sowie dem Landesverband des DAV – eine Volksinitiative ins Leben zu rufen, die das Ziel<br />
hat, eine bürgernahe Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten.<br />
Für diese Volksinitiative, die von vielen anderen Organisationen und Körperschaften unterstützt wird, benötigen wir<br />
15.000 Unterschriften, im Grunde also nur zehn Unterschriften pro K<strong>am</strong>mermitglied, eigentlich eine lösbare Aufgabe.<br />
Ich rufe bereits jetzt alle K<strong>am</strong>mermitglieder auf, sich an dieser Volksinitiative zu beteiligen und auch die Angestellten<br />
der Kanzleien, Ihre Angehörigen und Mandanten einzubeziehen. Es geht um viel!<br />
In keinem Bundesland gab es je eine den Rechtsstaat in seinen Wurzeln so erschütternde Gerichtsstrukturplanung,<br />
nicht einmal Überlegungen hierzu. Die Effizienz eines Amtsgerichtes kann nicht an Richterstellen gemessen werden.<br />
Deshalb danke ich auch den vielen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Vorschlägen für Initiativen an die K<strong>am</strong>mer<br />
gewandt haben. Wir werden alles, was geeignet ist, uns dem oben genannten Ziel näherzubringen, unterstützen.<br />
Wir fügen deshalb auch die Umfrage einer vorpommerschen Anwaltskanzlei diesem K<strong>am</strong>merrundschreiben bei und<br />
möchten Sie bitten, den Fragebogen ausgefüllt an die angegebene Fax-Nummer zurückzusenden.<br />
Aufrufen möchte ich Sie darüber hinaus, zu unserer diesjährigen <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>am</strong> <strong>18.04.2012</strong> nach<br />
Stralsund zu kommen. Wir haben das Ziel, hier u. a. eine Protestresolution gegen die geplante Schließung von<br />
Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern zu verabschieden.<br />
Kommen sollten Sie allerdings auch wegen des von uns eingeladenen Gastes, Herrn Kollegen Herbert P. Schons,<br />
Vizepräsident des DAV und der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer Düsseldorf, vor allem aber Kenner der Anwaltsvergütung<br />
und der geplanten Kostenrechtsmodernisierung.<br />
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Eigentlich sollte Herr Kollege Schons nur Gutes verkünden, nämlich wann um wie viel in den einzelnen Bereichen<br />
unsere Vergütung angehoben wird. Jetzt droht Ungemach aus den Landesjustizministerien. Sie wollen das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />
im Bundesrat blockieren, wenn sich die Anwaltschaft nicht der dort erhobenen<br />
Forderung anschließt, die Gerichtskosten gleichzeitig anzuheben.<br />
Die Rede ist von einer linearen Anhebung der Wertgebühren des GKG um 20 % und darüber hinaus von einer zusätzlichen<br />
Gerichtsgebühr von 0,5 für das Berufungsverfahren. Dieser Forderung kann man sich nicht nur nicht<br />
anschließen, man muss ihr entgegentreten. Ganz abgesehen davon, dass die geplante Anhebung unserer Vergütung<br />
(wobei von 20 % hier nie die Rede war) in der politischen Diskussion ins Feld geführt wird, um die Verteuerung der<br />
Verfahren zu begründen, werden für nicht PKH und VKH finanzierte Verfahren die Ges<strong>am</strong>tkosten so hoch, das<br />
Prozesse vielfach nicht mehr geführt werden können.<br />
Auch hier geht es also um den Zugang zum Recht, der als Staatsaufgabe im Zweifel aus Steuermitteln zu finanzieren<br />
ist. Es wäre gut, wenn wir <strong>am</strong> <strong>18.04.2012</strong> als <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong> auch insoweit ein klares Zeichen setzen würden.<br />
Ich hoffe deshalb auf Ihre Teilnahme und verbleibe<br />
mit besten Grüßen<br />
Ihr<br />
Dr. Schöwe<br />
Präsident der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer M-V<br />
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II.<br />
Einladung zur <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong> 2012<br />
Hiermit laden ich Sie gem. § 85 BRAO zur diesjährigen <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />
ein.<br />
<strong>am</strong> Mittwoch, dem <strong>18.04.2012</strong>, um 14:00 Uhr<br />
in das Hotel Hafenresidenz, Seestraße 10 – 13, 18439 Stralsund, www.hotel-hafenresidenz.de<br />
Ehrengast ist in diesem Jahr Herr Kollege Herbert Schons, Vizepräsident des DAV und der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer<br />
Düsseldorf, vor allem aber der Spezialist für Fragen der Rechtsanwaltsvergütung und Mitherausgeber von RVG-<br />
Kommentaren und –Zeitschriften.<br />
Neben einer durchzuführenden Nachwahl zum Vorstand soll über den Antrag des Vorstandes abgestimmt werden,<br />
die Zahl seiner Mitglieder zu reduzieren. Im Einzelnen dazu unten.<br />
Im Anschluss an die Vers<strong>am</strong>mlung besteht bei einem Imbiss die Möglichkeit zum Gespräch.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung durch den Präsidenten<br />
2. Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons, Duisburg,<br />
Kostenrechtsmodernisierung und Auswirkungen auf das RVG<br />
3. Vorstandsbericht über die Tätigkeit im Jahre 2011<br />
4. Bericht des Schatzmeisters zum Haushalt 2011 und Haushaltsvoranschlag 2012<br />
5. Bericht der Rechnungsprüfer<br />
6. Diskussion der Berichte des Vorstandes<br />
7. Genehmigung der Haushaltsrechnung 2011<br />
8. Entlastung des Vorstandes<br />
9. Beschlussfassung über Haushaltsvoranschlag 2012<br />
10. Wahl der Rechnungsprüfer für das Jahr 2012<br />
11. Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung zur Reduzierung der Zahl der Vorstandsmitglieder<br />
12. Wahl des Vorstandes<br />
13. Verabschiedung einer Protestresolution gegen die geplante Schließung von Amtsgerichten<br />
14. Anträge<br />
15. Schlusswort<br />
Antrag des Vorstandes zur Änderung des § 10 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer Mecklenburg-<br />
Vorpommern:<br />
Nach § 10 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung<br />
vom 31.03.2004 besteht der Vorstand aus 13 Mitgliedern. Die Regelung lautet wie folgt:<br />
§ 10<br />
Mitglieder<br />
(1) Der Vorstand besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm sollen je 4 Mitglieder aus den Landgerichtsbezirken Rostock und<br />
Schwerin, 3 Mitglieder aus dem Landgerichtsbezirk Stralsund und 2 Mitglieder aus dem Landgerichtsbezirk<br />
Neubrandenburg angehören.<br />
Es wird vorgeschlagen, die Zahl der Vorstandsmitglieder aus den Landgerichtsbezirken Rostock und Schwerin um<br />
je eines von vier auf drei und d<strong>am</strong>it die Zahl der Vorstandsmitglieder insges<strong>am</strong>t auf 11 zu reduzieren. Dazu wird<br />
vorgeschlagen, § 10 Absatz 1 der Geschäftsordnung wie folgt neu zu fassen:<br />
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§ 10<br />
Mitglieder<br />
(1) Der Vorstand besteht aus 11 Mitgliedern. Ihm sollen je drei Mitglieder aus den Landgerichtsbezirken<br />
Rostock, Schwerin und Stralsund und zwei Mitglieder aus dem Landgerichtsbezirk Neubrandenburg angehören.<br />
Nachwahl zum K<strong>am</strong>mervorstand<br />
Gemäß § 69 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. § 89 Absatz 2 Nr. 1 BRAO sind Nachwahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer<br />
durchzuführen.<br />
Im Oktober 2011 haben die Herren Kollegen Glas und Dr. Kantner (beide Rostock) ihr Amt niedergelegt und sind<br />
aus dem Vorstand ausgeschieden.<br />
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist nach § 69 Absatz 3 Satz 1 BRAO für den Rest seiner Amtszeit<br />
in der nächsten Vers<strong>am</strong>mlung der K<strong>am</strong>mer ein neues Mitglied in den Vorstand zu wählen.<br />
Die restliche Amtszeit des Herrn Kollegen Dr. Kantner wäre 2015, die des Herrn Kollegen Glas 2013 abgelaufen.<br />
Derzeit wird der Landgerichtsbezirk Rostock im Vorstand durch Frau Kollegin Fahl und Frau Kollegin Milewski<br />
vertreten; beide Amtszeiten dauern bis zur <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong> 2015 an.<br />
Wahlhinweis:<br />
Gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer Mecklenburg-Vorpommern sind Wahlvorschläge<br />
zwei Wochen vor der <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong> bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer, getrennt nach Landgerichtsbezirken,<br />
schriftlich einzureichen. Jedes K<strong>am</strong>mermitglied kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der<br />
Vorschlag muss von mindestens zehn K<strong>am</strong>mermitgliedern unterschrieben oder von einem Anwaltsverein in Mecklenburg-Vorpommern<br />
eingereicht sein. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens zwei Kandidaten mehr enthalten als<br />
Vorstandsmitglieder zu wählen sind. Jedes Mitglied kann die eingegangen Vorschläge in der Geschäftsstelle der<br />
K<strong>am</strong>mer einsehen. Nach § 65 BRAO ist nur wählbar, wer Mitglied der K<strong>am</strong>mer ist und den Beruf des Rechtsanwaltes<br />
seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt.<br />
Sonstige Anträge zur Tagesordnung sind gem. § 4 Abs. 6 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer ebenfalls<br />
bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong> schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen.<br />
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<strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />
III.<br />
Rechenschafts- und Kassenbericht des Vorstandes für das Jahr 2011<br />
Die Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung fand <strong>am</strong> 13.04.2011 in Schwerin statt.<br />
Als Ehrengast hielt Herr Dr. Wolfgang Schuelper, Prüfungsabteilungsleiter und Mitglied des Senats des Landesrechnungshofes<br />
M-V, einen Vortrag zum Thema „Demografische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern, Konsequenzen<br />
für Justiz und Verwaltung“.<br />
Der Präsident berichtete über die Vorstandstätigkeit im Jahre 2010. In Ergänzung des schriftlichen Berichtes sprach<br />
er insbesondere über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Gebühren- und Insolvenzrecht, über Änderungen von<br />
UWG, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz und § 522 ZPO, über Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und<br />
über den Entwurf eines Mediationsgesetzes. Gegenstand des Berichtes war auch die Tätigkeit der Schlichtungsstelle<br />
der Anwaltschaft sowie die Durchführung von Klimagesprächen zwischen Richtern, Rechtspflegern und Rechtsanwälten.<br />
In der Folge erstattete der Schatzmeister seinen Bericht zum Haushalt 2010 und begründete den Haushaltsvoranschlag<br />
2011. Nach dem Bericht der Rechnungsprüfer wurde die Haushaltsrechnung 2010 genehmigt, dem Vorstand<br />
Entlastung erteilt und der Haushaltsvoranschlag beschlossen. Die Kollegen RA Heuer, RA Dr. Niederste Frielinghaus<br />
und RA Burwitz wurden als Rechnungsprüfer bestätigt.<br />
Sodann begann die Wahl zum Vorstand. Die Kandidatenvorschläge wurden begründet und die Kandidaten stellten<br />
sich persönlich vor.<br />
Für den Landgerichtsbezirk Rostock kandidierten RAin Fahl und RA Dr. Kantner für zwei Vorstandssitze. Für den<br />
Landgerichtsbezirk Schwerin kandidierten RAin Roßmann, RA Grasshoff und RA Borufka für drei Vorstandssitze.<br />
Für den Landgerichtsbezirk Stralsund kandidierten RA Neumeister und RA Schweigert für 2 Vorstandssitze. Alle<br />
Kollegen wurden gewählt und nahmen die Wahl an.<br />
Der Präsident dankte den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern RA Schüler, RA Barklage und RA von Zech für<br />
ihre langjährige Vorstandstätigkeit und wünschte ihnen für die Zukunft alles Gute.<br />
Schon während der Stimmauszählung begann die Diskussion und Beschlussfassung zum Antrag des Vorstandes zur<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung. Der Antrag wurde durch den Schatzmeister RA Glas erläutert und<br />
in Folge in der Vers<strong>am</strong>mlung diskutiert. Die Erhöhung des K<strong>am</strong>merbeitrages wurde mehrheitlich beschlossen.<br />
Nach Schluss der <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong> nutzten zahlreiche Kollegen bei einem Imbiss die Gelegenheit zum fachlichen<br />
und persönlichen Austausch.<br />
Wahl zur Satzungsvers<strong>am</strong>mlung<br />
Im Jahr 2011 ist nach § 191 b BRAO die Wahl zur 5. Satzungsvers<strong>am</strong>mlung durchgeführt worden. Für den Bezirk<br />
unserer K<strong>am</strong>mer war ein stimmberichtigtes Mitglied zu wählen. Zwei Kandidaten hatten sich zur Wahl gestellt. Es<br />
sind 651 gültige Stimmen abgegeben worden.<br />
Gewählt wurde d<strong>am</strong>it Herr Kollege Rechtsanwalt Wolfgang Matussek, Neubrandenburg, mit 350 Stimmen. Er hat<br />
die Wahl angenommen.<br />
Entwicklung des Mitgliederbestandes<br />
Am 31.12.2011 waren 1.604 Rechtsanwälte sowie sechs Rechtsanwalts-GmbHs in unserem Bezirk zugelassen. Im<br />
Vorjahr waren es 1.588 Rechtsanwälte und sieben Rechtsanwalts-GmbHs.<br />
37 Kolleginnen und Kollegen wurden neu zugelassen. Fünf Kollegen wurden wiederzugelassen und 13 k<strong>am</strong>en aus<br />
anderen K<strong>am</strong>merbezirken. Ein Mitglied wurde gem. § 205 BRAO in unsere K<strong>am</strong>mer aufgenommen.<br />
Diesen insges<strong>am</strong>t 56 Zugängen standen 49 Löschungen gegenüber. (Vorjahr: 56 Zugänge, 71 Löschungen).<br />
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Die K<strong>am</strong>mer hatte im vergangenen Jahr drei Todesfälle zu beklagen. 32 Kolleginnen und Kollegen verzichteten<br />
(davon vier aus Altersgründen) auf Ihre Zulassung, und 11 wechselten den K<strong>am</strong>merbezirk. In drei Fällen musste die<br />
K<strong>am</strong>mer die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft widerrufen, zweimal wegen Vermögensverfalls und einmal aus<br />
gesundheitlichen Gründen. Eine Rechtsanwalts-GmbH wurde nach Auflösung gelöscht.<br />
Die Anwaltsdichte lag zum 30.06.2011 bei 1.018 Einwohner pro Anwalt (zum 30.06.2010 waren es 1.067 Einwohner<br />
pro Anwalt), hat also leicht zugenommen. Für die kreisfreien Städte ergab sich zum 30.06.2011 folgendes Bild:<br />
Kreisfreie Städte zugelassene Bevölkerung Anwaltsdichte Anwaltsdichte<br />
RAe<br />
30.06.2011 30.06.2010<br />
Rostock 436 202.674 465 468<br />
Schwerin 221 95.212 431 399<br />
Stralsund 96 57.636 600 524<br />
Neubrandenburg 120 65.028 542 543<br />
Greifswald 108 54.477 504 497<br />
Wismar 53 44.200 834 751<br />
Vorstandstätigkeit<br />
1.) Vorstands- und Präsidiumssitzungen<br />
Vorstand und Präsidium waren nach der Wahl in der Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung vom April 2011 wie folgt besetzt:<br />
RA Schöwe Dr., Axel Präsident<br />
RA Kantner Dr., Gerold Vizepräsident und Schriftführer<br />
RA Glas, Ingo Schatzmeister<br />
RA Neumeister, René Präsidiumsmitglied<br />
RA’in Fahl, Sabine<br />
RA‘in Milewski, Katja<br />
RA‘in Roßmann, Tanja<br />
RA Borufka, Jörg<br />
RA Grasshoff, Stefan<br />
RA Matussek, Wolfgang<br />
RA Richter, Rupert<br />
RA Schweigert, Ulrich<br />
RA Stefanski Dr., Reiner.<br />
Im Berichtszeitraum fanden 14 Vorstandssitzungen und sieben Präsidiumssitzungen statt.<br />
Am 13.10.2011 sind die Herren Kollegen Glas und Dr. Kantner durch Niederlegung ihrer Ämter aus dem Vorstand<br />
ausgeschieden. Der Vorstand führte daraufhin <strong>am</strong> 26.10.2011 eine Nachwahl durch.<br />
Seitdem ist das Präsidium wie folgt besetzt:<br />
RA Schöwe Dr., Axel Präsident<br />
RA Neumeister, René Vizepräsident<br />
RA Matussek, Wolfgang Schatzmeister<br />
RA Grasshoff, Stefan Schriftführer<br />
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Neben den regelmäßig wiederkehrenden Verwaltungsentscheidungen in Zulassungs- und Beschwerdeangelegenheiten<br />
befassten sich Vorstand und Präsidium schwerpunktmäßig mit folgenden Themen:<br />
- Schließung von Amtsgerichtsstandorten in M-V<br />
- Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />
- Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz<br />
- Handhabung Pflichtverteidigerlisten<br />
- Fachtagung Steuern - Recht - Wirtschaft<br />
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezuges im Gerichtsvollzieherkostenrecht<br />
- Anwaltliche Fortbildung<br />
- Beratungshilfe, hierzu auch Klimagespräche <strong>am</strong> AG Bad Doberan und LG / AG Schwerin<br />
- Umsetzung EU-Mediationsrichtlinie/ Entwurf Mediationsgesetz<br />
- Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten; Berufsschulstandorte und Beschulungsform<br />
2.) Zur Arbeit der Abteilungen<br />
Die Abteilungen des Vorstandes waren bis zur Wahl im April 2011 personell wie im Vorjahr besetzt. Danach haben<br />
die neugewählten Vorstandsmitglieder die Ausgeschiedenen ersetzt und es waren die Abteilungen wie folgt besetzt:<br />
Beschwerdeabteilung I:<br />
RA Schöwe Dr., Axel Vorsitzender<br />
RAin Roßmann, Tanja<br />
RA Borufka, Jörg<br />
RA Grasshoff, Stefan<br />
Die Beschwerdeabteilung I ist örtlich für die LG-Bezirke Rostock und Stralsund zuständig.<br />
Beschwerdeabteilung II:<br />
RA Kantner Dr., Gerold Vorsitzender (bis Oktober 2011)<br />
RA’in Fahl, Sabine<br />
RA Neumeister, René<br />
RA Schweigert, Ulrich<br />
Die Beschwerdeabteilung II ist örtlich für die LG-Bezirke Neubrandenburg und Schwerin zuständig.<br />
Gebührenabteilung:<br />
RA Richter, Rupert Vorsitzender<br />
RA’in Milewski, Katja<br />
RA Stefanski Dr., Reiner<br />
Zulassungsabteilung:<br />
Präsidium<br />
RA Hofer, Franz-Joachim (Protokollführer)<br />
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit/Internet:<br />
RA von Zech, Martin (bis April 2011)<br />
RA Grasshoff, Stefan<br />
RA Hofer, Franz-Joachim<br />
Abteilung für Abwicklungsangelegenheiten:<br />
RA Matussek, Wolfgang Vorsitzender<br />
RA Glas, Ingo (bis Oktober 2011)<br />
RA Schöwe Dr., Axel<br />
RA Hofer, Franz-Joachim (Protokollführer)<br />
Für die Bearbeitung von Widersprüchen nach der BRAO i. d. F. des Modernisierungsgesetzes vom 30.07.2009 ist<br />
der Ges<strong>am</strong>tvorstand zuständig.<br />
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Mit Vorstandsbeschluss vom Dezember 2011 wurden die Beschwerdeabteilungen wie folgt neu besetzt:<br />
Beschwerdeabteilung I: RA‘in Rossmann, RA Borufka, RA Dr. Schöwe,<br />
Beschwerdeabteilung II: RA Neumeister, RA Schweigert, RA‘in Fahl, RA Richter<br />
ad hoc Abteilungen:<br />
Ab November 2011 bildete der Vorstand aus seiner Mitte zeitweilige Abteilungen und betraute sie mit folgenden<br />
Aufgaben:<br />
- Änderungen und Aktualisierung der Satzungen der K<strong>am</strong>mer;<br />
- Haushalt und Finanzen;<br />
- Personal<br />
Die Abteilungen tagten mehrfach und erstatteten dem Vorstand Bericht. Dabei wurden sowohl Vorschläge für Satzungsänderungen,<br />
Einsparmöglichkeiten sowie personelle Veränderungen in der Geschäftsstelle unterbreitet. Den<br />
Mitgliedern der Personalabteilung gebührt dabei besonderer Dank für die in jeder Hinsicht sehr aufwendigen Personalgespräche.<br />
a) Beschwerdeabteilungen<br />
Die Zahl der im Berichtszeitraum eingegangenen Beschwerden blieb mit 335 hinter den Zahlen von 2009 (399 Beschwerden)<br />
und 2010 (389) zurück.<br />
Hiervon wurden 180 Berufsrechtsverfahren eingeleitet. In 155 Fällen waren die Eingaben in berufsrechtlicher Hinsicht<br />
von vornherein unbegründet. Dazu k<strong>am</strong>en 76 noch offene Verfahren aus den Vorjahren. Im Berichtszeitraum<br />
wurden durch die Beschwerdeabteilungen insges<strong>am</strong>t 162 Beschwerdeverfahren abgeschlossen, in der übergroßen<br />
Zahl (136) ohne Verhängung einer berufsrechtlichen Sanktion. Von den übrigen 26 Verfahren wurden zwei an die<br />
Generalstaatsanwaltschaft abgegeben, zur Prüfung, ob ein anwaltsgerichtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.<br />
In sieben Fällen wurde eine Belehrung/ein Hinweis ausgesprochen. In 17 Verfahren verhängten die Vorstandsabteilungen<br />
eine Rüge. Diese Entscheidungen sind bestandskräftig.<br />
Zum 31.12.2011 waren mit den genannten Altverfahren noch 186 Verfahren anhängig und nicht abgeschlossen. Von<br />
diesen sind<br />
- ausgesetzt wegen vorrangiger Zivil- und Strafverfahren 20<br />
- an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben 45<br />
- im Einspruchsverfahren gegen Rügebescheid 5<br />
- beim Anwaltsgericht anhängig 15<br />
- in den Abteilungen bzw. der Geschäftsstelle zur Bearbeitung 101<br />
(aus Vorjahren 15, aus 2011 86)<br />
Die von den Abteilungen (bestandskräftig) verhängten Rügen wurden ausgesprochen wegen<br />
- Verstoß gegen § 12 a Abs. 1 BORA, Umgehung des Gegenanwaltes<br />
- Verstoß gegen § 11 Abs. 1 BORA, fehlende Unterrichtung des Mandanten<br />
- Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO, Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit<br />
- Verstoß gegen § 16 BORA, fehlender Hinweis auf Prozesskosten- und Beratungshilfe.<br />
Die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die sich entgegen ihrer berufsrechtlichen Verpflichtung gem. § 56a BRAO<br />
weigerten, <strong>am</strong> Beschwerdeverfahren mitzuwirken, hat sich verringert von 35 im Vorjahr auf nunmehr 27. Es musste<br />
in 14 Verfahren ein 1. Zwangsgeld von 500 € und in 13 Verfahren ein 2. Zwangsgeld von 1.000 € verhängt werden.<br />
Daneben wurden im Berichtszeitraum 47 schriftliche berufsrechtliche und sechs gebührenrechtliche Anfragen von<br />
K<strong>am</strong>mermitgliedern beantwortet, sowie eine nicht erfasste Anzahl fernmündlich.<br />
Im Jahre 2011 wurden insges<strong>am</strong>t 16 Vermittlungsanträge gestellt (im Jahre 2010 waren es 18).<br />
In zwei Fällen ist eine Vermittlung nicht zustande gekommen; in zwei Fällen scheiterte die Vermittlung. In sechs<br />
Verfahren wurde eine Einigung erzielt, sechs weitere Verfahren sind noch in Bearbeitung.<br />
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In drei Fällen hatten sich die Beschwerdeabteilungen bzw. der Vorstand mit unerlaubter Rechtsberatung zu befassen.<br />
b) Gebührenabteilungen:<br />
Wie stets besteht die Arbeit der Gebührenabteilung unserer K<strong>am</strong>mer nicht zuletzt in der Erstellung von Gebührengutachten<br />
gem. § 14 Abs. 2 RVG. Die Gebührenabteilung äußert sich darüber hinaus auch zu weitergehende Fragen,<br />
beispielsweise der Bestimmung des Gegenstandswertes und den einzelnen Gegenständen des Auftrages.<br />
Für über § 14 RVG hinausgehende Tätigkeiten erhebt die K<strong>am</strong>mer Gebühren. Die Gebührenabteilung erstellte von<br />
insges<strong>am</strong>t sechs angeforderten Gebührengutachten fünf, während eines noch in Bearbeitung ist.<br />
c) Abwicklungsabteilung:<br />
Im Berichtszeitraum wurden durch die Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer 4 weitere Abwickler für aus der Anwaltschaft ausgeschiedene<br />
Kolleginnen und Kollegen bestellt, 1 Abwicklung wurde abgeschlossen. Zum Jahresende 2011 waren<br />
insges<strong>am</strong>t noch 10 Abwicklungen anhängig.<br />
In sämtlichen Fällen wurde einer Beschränkung der Bürgenhaftung der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer gem. § 53 Abs. 10<br />
BRAO auf 15,00 € pro Akte zzgl. Mehrwertsteuer zugestimmt.<br />
Die K<strong>am</strong>mer hatte im Jahr 2011 keine Ausgaben für entstandene Abwicklerkosten.<br />
Haushalt<br />
Wie auf der Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung <strong>am</strong> 13.04.2011 angekündigt, schließt der Haushalt 2011 mit einem Fehlbetrag.<br />
Dieser beträgt mit 43.813,21 € allerdings deutlich weniger als im Voranschlag mit 50.950,00 € angenommen. Einnahmen<br />
von insges<strong>am</strong>t 569.423,04 € standen Ausgaben in Höhe von 613.236,25 € gegenüber.<br />
Zwar wurden knapp 20.000,00 € weniger Einnahmen als kalkuliert erzielt. Dafür konnte der Voranschlag für die<br />
Ausgaben um knapp 27.000,00 € unterschritten werden.<br />
Während die angekündigten Kosten für die neue EDV-Anlage von rund 35.000,00 € tatsächlich anfielen, konnten<br />
der Ansatz für Reisekosten erneut unterschritten und Einsparungen in verschiedenen Bereichen, z. B. der Miete für<br />
Bürotechnik und der Versicherungen erreicht werden.<br />
Bereinigt man die Ausgaben 2011 um die besonderen Aufwendungen für die EDV- Neuanschaffung, verbliebe ein<br />
strukturelles Defizit von knapp 9.000,00 €. Die Einsparungen allein hätten also nicht zu einem ausgeglichenen<br />
Haushalt geführt.<br />
In diesem Jahr wirkt sich die im vergangenen Jahr beschlossene Erhöhung des K<strong>am</strong>merbeitrages um 30 € aus und es<br />
wird ein ausgeglichener Haushalt 2012 erreicht werden können. Der Haushaltsplan 2012 weist einen Überschuss<br />
von 11.450,00 € aus.<br />
Der Kassenbericht für das Jahr 2011 und der Haushaltsvoranschlag für 2012 liegen diesem K<strong>am</strong>merrundschreiben<br />
als Anlagen bei.<br />
Fachanwaltschaften<br />
Die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern per 31.12.2011 verliehenen Fachanwaltschaften hat sich von 550 im<br />
Vorjahr auf 581 erhöht. Wir haben 336 Anwälte mit einer Fachanwaltsbezeichnung, 112 Anwälte mit zwei Fachanwaltsbezeichnungen<br />
und 7 Anwälte mit drei Fachanwaltsbezeichnungen. Etwa 21 % unserer K<strong>am</strong>mermitglieder sind<br />
Fachanwälte, womit Mecklenburg-Vorpommern leicht über dem Bundesdurchschnitt liegt.<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 10
Die Entwicklung der Fachanwaltschaften in den vergangenen fünf Jahren spiegelt sich wie folgt wider:<br />
2007 2008 2009 2010 2011 Ges<strong>am</strong>t<br />
Agrarrecht - - 3 - 2 5<br />
Arbeitsrecht 8 5 4 3 7 113<br />
Bank- und Kapitalmarktrecht - - - - 2 2<br />
Bau- und Architektenrecht 7 2 1 3 - 43<br />
Erbrecht 3 3 3 - 2 12<br />
F<strong>am</strong>ilienrecht 5 8 5 4 4 108<br />
Gewerblicher Rechtschutz - 1 - - - 1<br />
Handels- und Gesellschaftsrecht 4 2 2 1 1 8<br />
Insolvenzrecht 3 2 1 - 1 30<br />
Informationstechnologierecht - 1 - - - 1<br />
Medizinrecht 1 2 1 7 2 17<br />
Miet- und Wohnungseigentumsrecht 2 6 2 2 4 22<br />
Sozialrecht 4 2 5 8 3 36<br />
Steuerrecht 6 1 - - 1 33<br />
Strafrecht 3 1 5 5 3 44<br />
Transport- und Speditionsrecht - - - - - -<br />
Urheber- und Medienrecht - 1 1 - - 2<br />
Verkehrsrecht 6 7 11 5 3 50<br />
Versicherungsrecht 1 1 1 1 - 16<br />
Verwaltungsrecht 2 2 2 - - 31<br />
Zum 31.12.2011 waren insges<strong>am</strong>t 30 laufende Fachanwaltsanträge noch nicht abschließend beschieden.<br />
Auch in diesem Jahr dankt der Vorstand ausdrücklich für die mitunter mühs<strong>am</strong>e Arbeit der Mitglieder der Fachausschüsse.<br />
Ausbildungswesen<br />
Die Zahl der im Jahr 2011 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist weiter rückläufig. Waren es im Jahr 2010<br />
noch 84 Verträge, konnten 2011 nur noch insges<strong>am</strong>t 68 Verträge für unseren K<strong>am</strong>merbezirk in die Ausbildungsrolle<br />
eingetragen werden.<br />
Die Entwicklung in den einzelnen Berufsschulstandorten sah im Berichtszeitraum 2011 wie folgt aus:<br />
Greifswald 25 geschlossene Ausbildungsverträge (Vorjahr: 31 Auszubildende)<br />
Rostock 20 geschlossene Ausbildungsverträge (Vorjahr: 25 Auszubildende)<br />
Schwerin 23 geschlossene Ausbildungsverträge (Vorjahr: 28 Auszubildende)<br />
Der Zwischenprüfung unterzogen sich <strong>am</strong> 29.01.2011 insges<strong>am</strong>t 84 Kandidaten.<br />
94 Kandidaten nahmen an der Abschlussprüfung schriftlicher Teil im Mai 2011 teil. Hiervon bestanden sieben die<br />
Prüfung nicht. Die zur mündlichen Abschlussprüfung zugelassenen Kandidaten bestanden die Abschlussprüfung;<br />
ebenso wie fünf von sieben Kandidaten, die sich der Wiederholungsprüfung stellen mussten sowie vier vorzeitig<br />
Auslernende.<br />
D<strong>am</strong>it haben insges<strong>am</strong>t 96 Auszubildende im Jahre 2011 ihre Ausbildung erfolgreich beendet. Die Prüfungsleistungen<br />
lagen mit 2,8 im Durchschnitt der Vorjahre, was folgende Statistik belegt:<br />
Ges<strong>am</strong>tprüfungsauswertung:<br />
2003 137 Auszubildende Durchschnitt: 3,4<br />
2004 147 Auszubildende Durchschnitt: 3,1<br />
2005 141 Auszubildende Durchschnitt: 2,9<br />
2006 151 Auszubildende Durchschnitt: 3,1<br />
2007 119 Auszubildende Durchschnitt: 2,9<br />
2008 128 Auszubildende Durchschnitt: 3,0<br />
2009 112 Auszubildende Durchschnitt: 2,9<br />
2010 90 Auszubildende Durchschnitt: 3,0<br />
2011 94 Auszubildende Durchschnitt: 2,8<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 11
Fortbildung zum/zur „Geprüften Rechtsfachwirt/-in“<br />
Im September 2011 begann der 8. Fortbildungslehrgang in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem Institut für Personalentwicklung<br />
„Steeger & Groß“ mit 21 Teilnehmerinnen. Die Abschlussprüfung ist für Dezember 2012 geplant. D<strong>am</strong>it wären<br />
seit 1998 203 Rechtsfachwirte ausgebildet worden.<br />
Um den Rechtsfachwirten spezielle Fortbildungen anzubieten, ist der Rechtsfachwirtetag, im zweijährigen Rhythmus,<br />
ins Leben gerufen worden. Am 3. Rechtsfachwirtetag (04./05.11.2011) nahmen 46 Rechtsfachwirtinnen teil.<br />
Veranstaltungen<br />
Veranstaltungen der K<strong>am</strong>mer bzw. unter Mitwirkung der K<strong>am</strong>mer:<br />
13.05.2011 Mediationstag „Die Mediation M-V e. V“, Stralsund, Oceaneum<br />
27.10.2011 19. Warnemünder Fachtagung „Steuern – Recht – Wirtschaft“, Rostock<br />
10.11.2011 8. Mediationstag des Landgerichts Rostock, IHK Rostock<br />
Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer M-V:<br />
Die Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer MV hat im vergangenen Jahr ihr Fortbildungsangebot verstärkt. Verantwortlich für diesen<br />
Bereich ist Herr Assessor Ludat. Wir haben 32 Veranstaltungen mit insges<strong>am</strong>t 412 Teilnehmern durchgeführt.<br />
Hier ein Auszug aus dem Progr<strong>am</strong>m:<br />
26.01.2011 Bilanzen verstehen und interpretieren<br />
08.04.2011 Prüfungsvorbereitung Rechnungswesen<br />
15.04.2011 Die Gebührenabrechnung des strafrechtlichen Mandats<br />
29.04.2011 Taktik im Zivilprozess<br />
06.05.2011 Einführung in das Sozialrecht<br />
13.05.2011 Prüfungsvorbereitung Rechnungswesen<br />
10.06.2011 Taktik im Strafprozess<br />
17.06.2011 Verfahrensbeistandschaft in F<strong>am</strong>iliensachen inkl. Abrechnung und aktuelle Rechtsprechung<br />
24.06.2011 Der „Opferanwalt<br />
29.06.2011 Kinder im Einkommensteuerrecht Elterngeld und Elternzeit<br />
26.08.2011 Kompaktkurs F<strong>am</strong>ilienrecht<br />
12.09.2011 Der Versorgungsausgleich<br />
07.09.2011 Neuere Rechtsprechung zum Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsrecht<br />
07.10.2011 Glaubwürdigkeitsbegutachtung von Zeugen<br />
12.10.2011 Taktik im Bauprozess<br />
28.10.2011 Der Versorgungsausgleich<br />
05.11.2011 3. Rechtsfachwirtetag der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer Mecklenburg-Vorpommern<br />
08.11.2011 Forensische Alkohologie und Toxikologie<br />
10.11.2011 Der telefonische Kontakt- die Visitenkarte Ihrer Kanzlei<br />
18.11.2011 Untersuchungshaft<br />
25.11.2011 Das Rügeverfahren und die anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen<br />
Anwaltsgerichtliche Verfahren<br />
Im Berichtszeitraum sind im Anwaltsgericht 16 neue Verfahren anhängig geworden; im Vorjahr waren es 17.<br />
Von letzteren waren zum 01.01.2011 noch 13 Verfahren anhängig. Zwei davon sind nach bestandskräftig gewordenen<br />
Widerrufen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eingestellt worden. Drei Verfahren wurden abgeschlossen<br />
durch Ausspruch von Geldbußen, eines durch Verhängung eines Tätigkeitsverbotes. Sieben Verfahren, nämlich<br />
Anträge auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gegen Rügen wegen monierter Briefkopfgestaltung, sind ausgesetzt.<br />
Zum entscheidungserheblichen § 10 BORA wird aus einem Verfahren aus einem anderen K<strong>am</strong>merbezirk eine baldige<br />
Entscheidung des BGH erwartet.<br />
Von den 16 neuen Verfahren sind neun erledigt: In drei Fällen wurden Geldbußen verhängt; wobei gegen ein Urteil<br />
Berufung eingelegt wurde zum Anwaltsgerichtshof. In zwei Fällen wurden Verweise ausgesprochen. Zwei Verfah-<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 12
en betrafen Anträge auf anwaltsgerichtliche Entscheidungen; diese wurden zurückgewiesen. In zwei Fällen wurden<br />
Verfahren auf Anregung der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt.<br />
IV.<br />
Interview mit Rechtsanwalt Matthias Macht, geschäftsleitender Vorsitzender<br />
des Anwaltsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern<br />
Herr Kollege Macht hat im vergangenen Jahr <strong>am</strong> 25.06.2011 den Vorsitz im Anwaltsgericht Mecklenburg-<br />
Vorpommern übernommen. Er ist geschäftsleitender Vorsitzender und Vorsitzender der ersten K<strong>am</strong>mer des Anwaltsgerichtes.<br />
Ein bereits im vergangenen Jahr geführtes Interview drucken wir an dieser Stelle ab:<br />
Was sind die Aufgaben des Anwaltsgerichts?<br />
Das Anwaltsgericht hat die Aufgabe zu überprüfen, ob ein Rechtsanwalt eine berufsrechtliche Verfehlung begangen<br />
hat, die, um es ganz allgemein zu formulieren, über das hinausgeht, was von der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer eigenständig<br />
zum Beispiel durch eine Rüge geahndet werden kann. Das Anwaltsgericht wird tätig, wenn entweder die Generalstaatsanwaltschaft<br />
eine Anschuldigungsschrift gegen einen Rechtsanwalt bei Gericht einreicht oder wenn ein Anwalt<br />
eine Rüge, die er von der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens erteilt bekommen hat,<br />
gerichtlich überprüfen lassen möchte.<br />
Welche verfahrensrechtlichen Grundlagen muss das Gericht beachten?<br />
Das anwaltsgerichtliche Verfahren folgt im Wesentlichen den Vorgaben der Strafprozessordnung. Nach Eingang<br />
einer Anschuldigungsschrift ist zunächst über die Frage der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen betroffenen<br />
Rechtsanwalt zu befinden. Beschließt die K<strong>am</strong>mer, das Verfahren zu eröffnen, hat sie Termin zur Hauptverhandlung<br />
anzuberaumen, in dem sie in K<strong>am</strong>merbesetzung, d. h. mit allen drei Anwaltsrichtern, über die Anschuldigungsschrift<br />
der Generalstaatsanwaltschaft verhandelt. Ein Sitzungsvertreter der Generalstaatsanwaltschaft ist in der<br />
Hauptverhandlung als Anklagevertreter anwesend, ebenso ein Protokollführer aus dem Kreise der im Landgerichtsbezirk<br />
zugelassenen Anwälte. Der betroffene Anwalt kann zum Termin erscheinen, er muss es aber nicht. Er ist in<br />
der Ladung darauf hinzuweisen, dass auch in Abwesenheit gegen ihn verhandelt und entschieden werden kann.<br />
Wie ist das Verhältnis zwischen straf- und berufsrechtlicher Ahndung?<br />
Mitunter sind Betroffene bereits strafrechtlich verfolgt worden, zum Beispiel wegen Untreue oder Parteiverrats. Zu<br />
prüfen ist dann, ob ein berufsrechtlicher Überhang besteht, also ein Bedürfnis, den Rechtsanwalt zusätzlich berufsrechtlich<br />
zu sanktionieren.<br />
Welche Fälle behandeln Sie im Anwaltsgericht überwiegend?<br />
Ich selbst gehöre dem Anwaltsgericht seit dem Jahr 2004 an. Seither hatten wir es mit Fällen zu tun, in denen<br />
Rechtsanwälte Fremdgelder nicht oder nicht rechtzeitig an die Mandantschaft ausgekehrt haben. Jeder Rechtsanwalt<br />
sollte wissen, dass er Fremdgeld unverzüglich an den Berechtigten weiterzuleiten hat und dass eine Verschleppung<br />
in diesem Zus<strong>am</strong>menhang auch berufsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen kann. Auch mit Fällen des Parteiverrats<br />
hatten wir uns auseinander zu setzen, dann mit Verfahren, in denen Berufskollegen das Umgehungsverbot mutwillig<br />
verletzt oder Empfangsbekenntnisse nicht zurückgesandt hatten. Und es k<strong>am</strong> auch vor, dass Anwälte zum<br />
Beispiel durch den Tonfall, den sie gegenüber dem Gericht oder der Gegenseite angeschlagen hatten, ihre berufsrechtlichen<br />
Pflichten verletzten und sich vor Gericht verantworten mussten.<br />
Am häufigsten haben wir aber mit Kollegen zu tun, die in einem Beschwerdeverfahren auf Anfragen der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer<br />
nicht reagiert haben, obwohl sie darüber belehrt worden sind, dass sie zu einer Reaktion verpflichtet<br />
sind. Möglicherweise ist es manchen Kollegen nicht klar, dass ihr Aussageverweigerungsrecht, das ihnen selbstverständlich<br />
zusteht, nicht die Verpflichtung entfallen lässt, der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer jedenfalls mitzuteilen, dass sie<br />
von diesem Recht Gebrauch machen. Das schlichte Ignorieren von K<strong>am</strong>meranfragen im Rahmen von Beschwerdevorgängen<br />
ist ein berufsrechtlicher Verstoß, der von der Generalstaatsanwaltschaft in aller Regel zum Anlass genommen<br />
wird, eine Anschuldigungsschrift bei Gericht einzureichen.<br />
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Wie ist das Anwaltsgericht aufgebaut?<br />
Das Anwaltsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat zwei K<strong>am</strong>mern, die jeweils mit drei Anwaltsrichtern besetzt<br />
sind, von denen einer jeweils den K<strong>am</strong>mervorsitz führt. Darüber hinaus gibt es noch das Amt des geschäftsleitenden<br />
Vorsitzenden des Anwaltsgerichts, das ich im Sommer von Frau Kollegin Susana Hischer übernommen habe.<br />
Können Sie einschätzen, welchen Wandel das Berufsrecht genommen hat, seit das Bundesverfassungsgericht<br />
seine „Bastille-Beschlüsse“ gefasst hat?<br />
Nicht jedem wird der Begriff „Bastille-Beschlüsse“ etwas sagen. Ihre N<strong>am</strong>en haben diese Beschlüsse letztlich durch<br />
ihr Datum erhalten, denn die Entscheidungen ergingen <strong>am</strong> 14. Juli 1987 und d<strong>am</strong>it genau 198 Jahre nach dem<br />
„Sturm auf Bastille“, in dem viele den Ausbruch der französischen Revolution sehen. In diesen Entscheidungen hat<br />
das Bundesverfassungsgericht die Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts aufgehoben, die seinerzeit von der<br />
Bundesrechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer festgesetzt worden waren und bis dahin die anwaltlichen Berufspflichten konkretisierten.<br />
Im Anschluss an die Bastille-Beschlüsse hat sich das anwaltliche Berufsrecht nachhaltig verändert: Die Satzungsvers<strong>am</strong>mlung<br />
wurde eingeführt, ein frei gewähltes Anwaltsparl<strong>am</strong>ent, das nunmehr die Berufspflichten festlegt,<br />
und es haben sich eine Reihe von berufsrechtlichen Liberalisierungen eingestellt. Ich will an dieser Stelle nur<br />
erinnern an die Lockerung des anwaltlichen Werberechts, die Überarbeitung von Berufs- und Fachanwaltsordnung,<br />
die Zulassung von überörtlichen Sozietäten, der Rechtsanwalts-GmbH und der Rechtsanwalts-AG, die Abschaffung<br />
der lokalisierten Postulationsfähigkeit für die Oberlandes-, Land- und F<strong>am</strong>iliengerichte. Man sieht also, dass die<br />
verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, die sich mit und seit den Bastille-Beschlüssen entwickelt hat, das anwaltliche<br />
Berufsrecht sehr grundlegend beeinflusst hat.<br />
Wäre es denkbar, die frühere Bezeichnung „Ehrengericht“ und „Ehrengerichtshof“ wieder einzuführen,<br />
oder was spricht gegen die neuen Bezeichnungen?<br />
Aus meiner Sicht kann es bei der gegenwärtigen Bezeichnung bleiben. Der Begriff „Ehrengericht“ würde doch eher<br />
vermuten lassen, dass die Gerichte sich mit Fragen der Ehrbarkeit anwaltlichen Handels unter moralischen Gesichtspunkten<br />
zu befassen hätten und nicht, wie es tatsächlich der Fall ist, mit Normverstößen.<br />
Bestimmte Pflichten, die die früheren Standesrichtlinien vorsahen, wie zum Beispiel die Pflicht zu kollegialem<br />
Verhalten, gibt es nicht mehr, jedenfalls nicht mehr als sanktionsbewährte Verpflichtung. Welche Regelung<br />
würden Sie sich von der neuen Satzungsvers<strong>am</strong>mlung wünschen?<br />
Ich bin mit den bestehenden Regelungen zufrieden. Man wird es ohnehin nicht schaffen, jede denkbare Verfehlung<br />
von vornherein unter die Androhung einer berufsrechtlichen Sanktion zu stellen. Von daher sollte man aus meiner<br />
Sicht von Überregulierungen Abstand nehmen.<br />
Wie kann sich ein betroffener Kollege gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts wehren?<br />
Wenn es sich um einen Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung durch den Rechtsanwalt selbst handelt, den das<br />
Gericht als unbegründet zurückgewiesen hat, ist der Beschluss nicht anfechtbar. Gegen Urteile des Anwaltsgerichts<br />
ist die Berufung zum Anwaltsgerichtshof zulässig, gegen dessen Urteile unter bestimmten Voraussetzungen die<br />
Revision zum Bundesgerichtshof.<br />
Wie oft kommt es dazu, dass Ihre Entscheidungen aufgehoben werden?<br />
Von 2004 bis 2011 bin ich Vorsitzender der zweiten K<strong>am</strong>mer des Anwaltsgerichts gewesen. In dieser Zeit hat der<br />
Anwaltsgerichtshof eine Entscheidung von uns modifiziert und die erteilte Geldauflage reduziert. Die übrigen Entscheidungen<br />
der zweiten K<strong>am</strong>mer sind rechtskräftig geworden. Bei der ersten K<strong>am</strong>mer verhielt es sich ähnlich; auch<br />
hier sind nur wenige Entscheidungen überhaupt dem Anwaltsgerichtshof vorgelegt und durch diesen in der Regel<br />
bestätigt worden. Nach meiner Kenntnis liegt der Schwerpunkt der Arbeit des Anwaltsgerichtshofs jedenfalls derzeit<br />
auch nicht in der Verhandlung von Berufungen gegen anwaltsgerichtliche Urteile, sondern in der Bearbeitung von<br />
Rechtsmitteln gegen Zulassungswiderrufe.<br />
Das Anwaltsgericht kann auch existenzvernichtende Entscheidungen treffen (Verbot, auf bestimmten Gebieten<br />
tätig zu werden oder gar Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft). Wie gehen Sie und die Richter des<br />
Anwaltsgerichtes mit dieser hohen Verantwortung um?<br />
Wir sind uns unserer Verantwortung immer bewusst und verstehen uns nicht als Tribunal. Das anwaltliche Berufsrecht<br />
ist ein hohes Gut, das es mit Leidenschaft, aber immer auch mit Augenmaß zu verteidigen gilt. Die von Ihnen<br />
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zitierten Sanktionsmöglichkeiten haben für uns deshalb immer einen ultima-ratio-Charakter. In den vergangenen<br />
sieben Jahren ist nur in einem – gravierenden - Fall die Ausschließung ausgeurteilt worden.<br />
Wie hoch sind die Belastungen, die das Ehren<strong>am</strong>t des Anwaltsrichters mit sich bringt? Welche Aufgaben hat<br />
ein geschäftsleitender Vorsitzender?<br />
Die Arbeitsbelastung ist von Jahr zu Jahr verschieden: In manchen Jahren haben wir 20 Verfahren zu bearbeiten, in<br />
anderen nur 10. Da wir regelmäßig als K<strong>am</strong>mer arbeiten, sind die Belastungen überschaubar. Als geschäftsleitender<br />
Vorsitzender habe ich zusätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß abläuft und die<br />
Geschäftsstelle funktioniert. Ich entwerfe zudem jährlich den Geschäftsverteilungsplan, der dann per Präsidiumsbeschluss<br />
erlassen wird.<br />
Spielt Ihre Tätigkeit als Anwaltsrichter im Umgang mit Kollegen und Richtern eine Rolle?<br />
Im Grunde nicht. Natürlich kommt es vor, dass Kollegen oder Richter, die um meine Aufgabe wissen, mich ansprechen<br />
und sich nach der Arbeit des Anwaltsgerichts erkundigen. Für meine tägliche berufliche Arbeit ziehe ich aber<br />
weder Vor- noch Nachteile aus dieser zusätzlichen Tätigkeit.<br />
Wie wird eine einheitliche Rechtsprechung der K<strong>am</strong>mern des Anwaltsgerichts gewährleistet? Wie ist der<br />
Austausch unter den Anwaltsrichter gewährleistet?<br />
Ich betrachte es nicht als Aufgabe eines geschäftsleitenden Vorsitzenden, die Rechtsprechung der K<strong>am</strong>mern des<br />
Anwaltsgerichts zu vereinheitlichen. Dass die beiden K<strong>am</strong>mern des Anwaltsgerichts in ähnlich gelagerten Sachverhalten<br />
in der Regel auch ähnliche Entscheidungen treffen, liegt jedenfalls nach meiner Wertung darin begründet,<br />
dass <strong>am</strong> Anwaltsgericht Berufskollegen als ehren<strong>am</strong>tliche Richter tätig sind, die eine ähnliche berufsrechtliche Philosophie<br />
vertreten. Natürlich tauscht man sich untereinander auch einmal aus, wie es auch in anderen Gerichten der<br />
Fall ist. Vorgaben, welche Sachverhalte in aller Regel wie zu entscheiden sind, gibt es nicht; nur die höchstrichterliche<br />
berufsrechtliche Rechtsprechung muss man natürlich beachten.<br />
Wie bewerten Sie das Verhältnis zwischen Anwaltsgericht und Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer? Sehen Sie eine Gefahr<br />
zu enger Verflechtung aufgrund des Umstandes, dass in § 98 II BRAO die K<strong>am</strong>mer verpflichtet wird, die<br />
tatsächlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit des Anwaltsgerichts zu schaffen?<br />
Nein. Inhaltliche Berührungspunkte mit der Arbeit der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer gibt es in anwaltsgerichtlichen Verfahren<br />
im Grunde nur dann, wenn sich ein Anwalt gegen eine Rüge der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer mit einem Antrag auf<br />
anwaltsgerichtliche Entscheidung wehrt. Soweit ich es beurteilen kann, sind in der Vergangenheit solche Anträge in<br />
ungefähr gleichem Verhältnis für begründet oder unbegründet erachtet worden. Die Gerichte entscheiden frei und<br />
unabhängig über die Sachverhalte, die ihnen vorgelegt werden, und daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die<br />
Geschäftsstelle und der Verhandlungssaal sich im selben Gebäude befinden wie die Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer. Das<br />
Gericht hat übrigens einen eigenen Büroraum in der K<strong>am</strong>mer, und die Akten werden dort in einem Schrank verwahrt,<br />
zu dem nur die Geschäftsstellenmitarbeiterinnen des Gerichts Zugang haben.<br />
Die Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Geschäftsstelle funktioniert seit Jahren reibungslos. Ich nenne hier im besonderen Frau<br />
Dehl, Frau Figas und Frau Schlichting, die in der Vergangenheit in der Geschäftsstelle des Anwaltsgerichts tätig<br />
gewesen sind. Zu Ihnen wie auch zu allen Mitarbeitern und Funktionsträgern der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer besteht ein<br />
menschlich angenehmes und vertrauensvolles Verhältnis.<br />
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1. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />
V.<br />
Verschiedenes<br />
Das BMJ hat <strong>am</strong> 21.11.2011 einen Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts<br />
(2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG), vorgestellt. Im Dezember 2010 hatten sich Bundesrechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer<br />
und Deutscher AnwaltVerein mit einem gemeins<strong>am</strong>en Vorschlagskatalog zur strukturellen Änderung<br />
bzw. Ergänzung des RVG an das Bundesministerium der Justiz gewandt.<br />
BRAK und DAV erarbeiten nun eine gemeins<strong>am</strong>e Stellungnahme zur vorgelegten Gesetzesentwurf. Weitere Informationen<br />
finden Sie z. B. unter www.brak.de/zur-rechtpolitik/national/aktuelles.<br />
2. Mediationsgesetz<br />
Am 15.12.2011 wurde im Bundestag das Mediationsgesetz (Gesetz zur Förderung der Mediation und andere Formen<br />
der außergerichtlichen Konfliktbeilegung) beschlossen.<br />
Es sieht im Gegensatz zum bis dahin vorliegenden Entwurf vor, die gerichtsinterne Mediation durch ein bereits in<br />
Bayern praktiziertes Modell eines „erweiterten“ Güterichters zu ersetzen. Der Bundesrat hat deswegen den Vermittlungsausschuss<br />
angerufen. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.<br />
Das neue Gesetz wird auch Schwerpunktthema des Mediationstages des Vereines „Die Mediation M-V e. V.“ sein.<br />
Er wird <strong>am</strong> 31.05.2012 um 16:00 Uhr in Rostock, im Gebäude der Handwerksk<strong>am</strong>mer Mecklenburg-Vorpommern<br />
stattfinden. Weitere Informationen finden Sie in Kürze unter www.die-mediation-mv.de.<br />
3. Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren<br />
Dieses Gesetz (BGBl. 2011 I, 2302) ist <strong>am</strong> 03.12.2011 in Kraft getreten. Nachdem der Europäische Gerichtshof für<br />
Menschenrechte (EGMR) die Bundesrepublik seit Jahren gemahnt hat, einen innerstaatlichen Rechtsbehelf zu schaffen,<br />
mit dem Rechtsuchende gegen gravierende gerichtliche Verfahrensverzögerungen vorgehen können, sieht das<br />
neue Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren eine „Verzögerungsrüge“ und einen Entschädigungsanspruch vor.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:<br />
http://www.bmj.de/DE/Buerger/buergerMenschrechte/ueberlangeVerfahren/menschenrechte_ueberlange_verfahren_<br />
node.html.<br />
4. Aufsatzwettbewerb der RAK Frankfurt <strong>am</strong> Main<br />
Die RAK Frankfurt <strong>am</strong> Main hat zu einem Aufsatzwettbewerb mit dem Thema „Im N<strong>am</strong>en der Medien ergeht folgendes<br />
Urteil – Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrecht“ aufgerufen. Ausgelobt sind 3 Geldpreise bis zu 5.000,00 €.<br />
Fristablauf für die Einreichung der Beiträge ist der 30.06.2012. Bei Interesse erhalten Sie nähere Informationen<br />
direkt bei der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer Frankfurt <strong>am</strong> Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt/Main.<br />
5. Deutsches Juristenorchester<br />
Das Deutsche Juristenorchester ist ein im September 2008 gegründetes überregionales Liebhaberorchester, welches<br />
sich vorwiegend aus Juristinnen und Juristen aller Berufsgruppen zus<strong>am</strong>mensetzt und sich zwei Mal im Jahr zu<br />
Probewochenenden an unterschiedlichen Orten in ganz Deutschland trifft.<br />
Herzlich willkommen sind interessierte Mitspielerinnen und Mitspieler, z. Zt. vor allem Geigen, aber natürlich auch<br />
alle anderen Streicher, Bläser und Schlagwerker (www.deutsches-juristenorchester.de). Weitere Informationen über<br />
Frau Rechtsanwältin Kristina Gelissen, Tel.: 06232/29 21 60 oder per E-Mail: vorstand@deutschesjuristenorchester.de.<br />
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6. Geburtstage<br />
Mit Beginn des Jahres 2012 konnten folgende Kolleginnen und Kollegen „runde“ Geburtstage feiern:<br />
RA‘in Sylvia Kruschke-Schacht RA Franz-Joachim Hofer<br />
RA Hans-Georg Quaas RA Sven Diedering<br />
RA Jörg Hauschild RA Jürgen Fischer<br />
RA Roland Streit RA Prof. Dr. Rupert Eilsberger<br />
RA Thomas Löcker RA Ulrich Thomas Herkt<br />
RA Franz Miedeck RA’in Angela Tost<br />
Wir gratulieren allen Jubilaren und wünschen Glück und Gesundheit!<br />
1. Veranstaltungen der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer<br />
VI.<br />
Veranstaltungshinweise / RA-Fortbildung<br />
Bitte beachten Sie den beiliegenden Flyer und das ständig aktualisierte Angebot auf unserer Homepage www.rakmv.de<br />
unter der Rubrik Veranstaltungen/Seminare/Workshops und unsere monatlichen Rundmails. Für Rückfragen<br />
steht Ihnen Herr Assessor Werner Ludat unter der Tel.: 0385/511960-0 gerne zur Verfügung.<br />
2. Veranstaltung des Stralsunder AnwaltVereins<br />
„4. Stralsunder Arbeitsrechtstage“<br />
Termin: 30.03. - 31.03.2012<br />
Referenten: Alfried K<strong>am</strong>pen, Präsident LArbG M-V<br />
Dr. Gerhard Binkert, Präsident LArbG Berlin/Brandenburg<br />
Seminarleitung: RA Michael Hayens, Stralsund<br />
Veranstaltungsort: Hotel Hafenresident, Seestraße 10 - 13, 18439 Stralsund<br />
Nähere Informationen zu den Veranstaltungen/zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der RAK M-V,<br />
bzw. wenden Sie sich direkt an den Stralsunder AnwaltVerein, Tel.: 03831/30 39 3, Fax: 03831/30 39 44.<br />
3. Veranstaltungshinweis der AG-F<strong>am</strong>ilienrecht<br />
� Prozesstaktik im f<strong>am</strong>ilienrechtlichen Mandat<br />
Termin: 16.03.2012 14:00 - 20:00 Uhr<br />
Referentin: Rechtsanwältin Gisela Kühner (Fachanwältin F<strong>am</strong>ilienrecht), H<strong>am</strong>m<br />
Veranstaltungsort: Rostock, Hotel Radisson Blu<br />
� Versorgungsausgleich - Intensiv<br />
Termin: 11.05.2012 09:30 - 17:30 Uhr<br />
12.05.2012 09:00 - 13:30 Uhr<br />
Referenten: RA Klaus Weil, FA F<strong>am</strong>ilienrecht, Marburg<br />
Dipl.-Vw. Arndt Voucko-Glockner, Rentenberater f. Versorgungsausgleich, Karlsruhe<br />
Veranstaltungsort: Rostock, Strandhotel Hübner<br />
Für beide Seminare erfolgt die Anmeldung über ConventionPartners GmbH, Reichenberger Straße 38 a, 53604 Bad<br />
Honnef, Tel.: 0224/98 85 00, Fax: 0224/988 50 50.<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 17
4. Mediationstag des Vereines „Die Mediation M-V e. V.“<br />
Termin: 31.05.2012, 16:00 Uhr<br />
Veranstaltungsort: Rostock, Handwerksk<strong>am</strong>mer<br />
Weitere Informationen unter www.die-mediation-mv.de.<br />
5. Veranstaltung des Mecklenburgisch-Vorpommerschen AnwaltVereines – 2. Greifswalder Anwaltstag<br />
Termin: 11.05.2012<br />
Referenten: RA Rolf-Michael Eggert: Juris-Nutzung in anwaltlichen Beratungsstellen<br />
RA Arnt Kotulla: Die Sicherheit im Internet und der elektronische Rechtsverkehr<br />
RAuN Wolfgang Schwackenberg: Schnittmengen zwischen F<strong>am</strong>ilienrecht und Erbrecht<br />
Gebühr: für DAV-Mitglieder: 130,00 €<br />
für Nichtmitglieder: 150,00 €<br />
Veranstaltungsort: Greifswald<br />
Bitte benutzen Sie den dem K<strong>am</strong>merrundschreiben beiliegenden Anmeldebogen.<br />
Zeitraum<br />
VII.<br />
Personalien<br />
Neue Mitglieder Löschungen<br />
9/2011 Krien, Stephan Rostock Geyer Dr., Diethard Stralsund<br />
Rauch, Doreen Börgerende Gräfin von Bernstorff, Rostock-<br />
Skrypek, Nadine Rostock- Barbara Bentwisch<br />
Bentwisch Ruge, Hans-Joachim Loitz<br />
Tempelhahn, Eva-Maria Schwerin Weber, René Ostseebad<br />
Nienhagen<br />
Zeller, Johannes Ostseebad<br />
Kühlungsborn<br />
10/2011 - Gaßner, Lisa Demmin<br />
Gubankov, Vyacheslav Rostock<br />
Päsler, Hans-Michael Schwerin<br />
11/2011 Gottschall, Karel Neubrandenburg Bäumler, Susanne Neu Thulendorf<br />
Krawolitzki, Heidulf Altefähr Boog Dr., Annette Rostock<br />
Roloff, Sabine Rostock- Boog, Harry Rostock<br />
Bentwisch Brentrup, Harry Schwerin<br />
M<strong>am</strong>erow, Anja Fünfseen<br />
12/2011 Brandes, Sabrina Schwerin Dr. Burchard., Ann-K. Rostock<br />
Rieger, Andreas Stralsund Grundl, Roland Rövershagen<br />
Mehl, Knut Schwerin<br />
Mursch, Wolfgang Schwerin<br />
Wilmsen, Ulrich Dierhagen<br />
01/2012 Lange, Kathrin Wittenförden Böhm, Reiner Wismar<br />
Lehmköster, Rona Sternberg Guschke, Roberto Stralsund<br />
Träder, Rico Güstrow Keubke, Markus Rostock<br />
von Plessen, Constanze Schwerin Schmiedek, Klaus Warnemünde<br />
Westburg, Mathias Ludwigslust Sowa, Gerhard Hagenow<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 18
Herr Rechtsanwalt Knut Mehl, Schwerin, und Herr Rechtsanwalt Roland Grundl, Rövershagen, sind zum Jahresende<br />
2011 aus Altersgründen aus der Anwaltschaft ausgeschieden. Für ihre langjährige anwaltliche Tätigkeit wird<br />
ihnen eine Ehrenurkunde verliehen, verbunden mit der Erlaubnis, gem. § 17 Abs. 2 BRAO den Rechtsanwaltstitel<br />
weiterzuführen. Wir wünschen den Kollegen Mehl und Grundl für ihren weiteren Lebensweg alles Gute!<br />
Wir trauern um unsere verstorbenen Kollegen:<br />
Rechtsanwalt Dr. Diethard Geyer, Stralsund,<br />
verstorben <strong>am</strong> 07.09.2011 im Alter von 76 Jahren<br />
Rechtsanwältin Dr. Barbara Gräfin von Bernstorff, Rostock,<br />
verstorben <strong>am</strong> 14.09.2011 im Alter von 39 Jahren<br />
Rechtsanwalt Volker Weyel, Putbus,<br />
verstorben <strong>am</strong> 17.12.2011 im Alter von 76 Jahren<br />
Verstorben ist auch Herr Rolf Zschoche, Ing. oec., Repräsentant der Bähr & Haase Versicherungsmakler GmbH,<br />
vormals Rainer Bähr Versicherungen. Er verstarb <strong>am</strong> 3. Januar 2012 im Alter von 63 Jahren. Er war uns ein stets<br />
zuverlässiger und hilfsbereiter, kompetenter und angenehmer Geschäftspartner.<br />
Wir gedenken der Verstorbenen. Den Verbliebenen gilt unser Mitgefühl.<br />
Im Verlag C. H. Beck ist erschienen:<br />
VIII.<br />
Buchbesprechungen<br />
„Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung“<br />
ISBN: 978-3-406-62847-4, 4. Auflage, VRi <strong>am</strong> OLG Celle Dieter Büte, 421 Seiten, gebunden, 49,80 €<br />
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft steht im Mittelpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzungen,<br />
die neben dem Unterhaltsrecht ein zweiter großer Streitpunkt vieler Ehescheidungsverfahren sind.<br />
Das Handbuch bietet eine umfassende systematische Darstellung aller mit dieser Thematik zus<strong>am</strong>menhängenden<br />
Fragen. Prozessuale Fragen und Fragen des internationalen Privatrechts werden ebenso abgehandelt wie Ansprüche,<br />
die neben dem Zugewinnausgleich geltend gemacht werden können. Rechtsprechung und Literatur sind eingehend<br />
dargestellt, zahlreiche Beispiele und Praxishinweise fördern das Verständnis und erleichtern die Problemlösung.<br />
Im Carl Heymanns Verlag ist erschienen:<br />
„Anwaltliche Berufsorganisationen“ (Buchreihe ANWALTSSTART)<br />
ISBN: 978-3-452-27621-6, RA Dr. Dieter Finzel, 176 Seiten, broschiert, 39,00 €<br />
Die vorliegende Abhandlung unternimmt den Versuch, einen Überblick über die wichtigsten anwaltlichen Berufsorganisationen<br />
zu verschaffen. Das Buch richtet sich an alle „Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, denen nahe gebracht<br />
werden soll, dass anwaltliche Selbstverwaltung keine Selbstverständlichkeit ist und nur funktioniert, wenn sie<br />
vom Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen getragen wird und diese auch bereit sind, sich in die im Rahmen der<br />
Selbstverwaltung anfallenden ehren<strong>am</strong>tlichen Arbeit einzubringen.<br />
Im Nomos-Verlag sind erschienen:<br />
„Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ mit Streitwertkommentaren und Tabellen“<br />
ISBN: 978-3-8329-6908-0, 5. Auflage, RA Dr. H.-Joachim Mayer (FA ArbR und VerwR), Dr. Ludwig Kroiß<br />
(DirAG), 1.700 Seiten, gebunden, ca. 98,00 €<br />
Der Mayer/Kroiß macht das RVG transparent und erleichtert die Erstellung von Kostennoten. Der Kommentar unterstützt<br />
auch bei vergütungsrechtlichen Streitigkeiten. Die Neuauflage berücksichtigt den neusten Stand von Gesetzgebung<br />
und Rechtsprechung. Daneben ist sie u. a. erweitert um eine Darstellung zur richtigen Taktik bei den<br />
Verhandlungen über eine Gebührenvereinbarung im Rahmen des § 34 RVG.<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 19
„Kündigungsschutzrecht“ - Handkommentar<br />
ISBN: 978-3-8329-4226-7, 4. Auflage, Fiebig/Gallner/Mestwerdt/Nägele, 1.920 Seiten, gebunden, 118,00 €<br />
Herausgeber und Autoren stellen sich erneut der Herausforderung, die dyn<strong>am</strong>ische Rechtsentwicklung nachzuvollziehen<br />
und für die Praxis und die wissenschaftliche Diskussion aufzubereiten. Gesetzliche Neuregelungen standen<br />
für diese Auflage weniger im Vordergrund als die Fortentwicklung des Rechts, insbesondere durch den Europäischen<br />
Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht.<br />
1. Stellenangebote<br />
IX.<br />
Stellenmarkt/Kleinanzeigen<br />
� Wir suchen einen selbständigen Rechtsanwalt/in für Kanzlei in Rostock Stadt-Mitte, für Bürogemeinschaft und<br />
spätere Übernahme der Kanzlei, da ich aus Altersgründen die Kanzlei aufgeben werde. Kanzleipersonal ist vorhanden.<br />
Bitte melden unter 0381/49 03 363, Ansprechpartner Rechtsanwalt Hartmut Stoll<br />
� Wir suchen ab sofort für unsere Kanzlei in Grimmen eine/n Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten<br />
F<strong>am</strong>ilien- und Erbrecht. Zumindest 2-jährige Berufserfahrung erwünscht, jedoch nicht zwingend erforderlich.<br />
Kontakt über Herrn Rechtsanwalt Timo Schulz, Kanzlei Schulz & Partner, Lange Straße 41, 18507<br />
Grimmen, Tel.: 038326/86141; Fax: 038326/86143, E-Mail: ra_schulz_u_partner@t-online.de<br />
� Gut positionierte Kanzlei in Waren/Müritz bietet Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Zus<strong>am</strong>menarbeit in Bürogemeinschaft,<br />
auch als Zweigstelle, an. Repräsentatives Büro mit Vollausstattung steht zur Verfügung. Fachanwaltstitel<br />
(oder auf dem Weg dorthin) ist erwünscht. Zuschriften bitte an mail@kanzlei-dr-schreiter.de<br />
� Die Kanzlei Nicolai & Partner – Neustrelitz/Neubrandenburg – sucht die feste Zus<strong>am</strong>menarbeit mit einem interessierten<br />
Kollegen, einer interessierten Kollegin in Form einer Bürogemeinschaft in Neubrandenburg zum<br />
Zwecke einer späteren Partnerschaft. Alle Voraussetzungen zum unmittelbaren Einstieg sind gegeben. Weiteren<br />
Informationen unter www.nicolai-pp.de. Bewerbungen sind zu richten an info@nicolai-pp.de.<br />
2. Kanzleiveräußerungen<br />
Seit 1992 bestehende, eingeführte Anwaltskanzlei in verkehrsgünstiger Lage in Schwerin, mit eigenen Parkplätzen,<br />
aus Altersgründen zu verkaufen. Das Mietverhältnis kann übernommen werden; Abstimmung mit dem Vermieter ist<br />
erfolgt. Es besteht die Möglichkeit einer Einarbeitung und geordneten Übergabe. Zuschriften bitte an die Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer<br />
M-V unter Angabe der Chiffre-Nr. 01-04.01.2012<br />
3. Kleinanzeige<br />
� Vertretung und/oder Abwicklung. Unfall, Krankheit, Urlaub, sonstige Verhinderung, als Rechtsanwalt tätig zu<br />
sein? Ich springe -auch kurzfristig- für Sie ein. Biete kompetente, seriöse, qualitativ hochwertige Tätigkeit sowie<br />
Mandatsschutz. Habe Erfahrung als Verhinderungsvertreter sowie als Kanzleiabwickler in Todes- und Insolvenzfällen:<br />
Rechtsanwalt Dr. Peter Zeitler, 01445 Radebeul, Augustusweg 38, Tel.: 0351/89 56 210,<br />
Fax:0351/89 56 211, E-Mail: dr.zeitler@yahoo.de.<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 20
Geschäftsführung<br />
Rechtsanwalt Franz-Joachim Hofer<br />
Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Dietrich-Schümann-Haus<br />
Arsenalstraße 9, 19053 Schwerin<br />
Tel.: 0385/511 96 00, Fax: 0385/511 960 99<br />
E-Mail: info@rak-mv.de, Internet: www.rak-mv.de<br />
Geschäftsstellenmitarbeiter: Aufgabenbereiche:<br />
Frau Katja Figas - Mitgliederverwaltung<br />
Tel.: 0385/511 960 17 - Zulassungsangelegenheiten<br />
- Abwicklung/Vertretung<br />
- Rechtsanwaltsgesellschaften<br />
Frau Susann Schlichting - Beschwerden<br />
Tel.: 0385/511 960 12 - Schlichtungen<br />
- Anwaltsgericht<br />
Frau Veronika L<strong>am</strong>pert - Buchhaltung<br />
Tel.: 0385/511 960 13 - Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte<br />
- Ausbildung Rechtsfachwirte<br />
- Fachanwaltschaften<br />
Assessor Werner Ludat - Fortbildung<br />
Tel.: 0385/511 960 14 - Veranstaltungen/Seminare<br />
- Begabtenförderung<br />
- Ausbildung Rechtsfachwirte<br />
- Berufsrechtsreferent<br />
Allgemeines Sekretariat - Internet/Homepage<br />
- K<strong>am</strong>merrundschreiben<br />
- RA-Ausweise<br />
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