Achtung! Kammerversammlung am 18.04.2012
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
jetzt gilt es, Einigkeit zu beweisen.<br />
I.<br />
Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat das Leitbild für das Amtsgericht 2025 – zukunftssichernde<br />
Strukturen für die Justiz – vorgestellt.<br />
Danach wird es Ziel der geplanten Strukturreform sein, Amtsgerichte mit mindestens zehn und höchstens 39 Richterplanstellen<br />
zu schaffen. Dieses Merkmal weisen gegenwärtig nur die Amtsgerichte Güstrow, Neubrandenburg,<br />
Rostock, Schwerin und Stralsund auf.<br />
D<strong>am</strong>it würde allerdings auch die politische Vorgabe, die Zahl der Amtsgerichte von gegenwärtig 21 auf acht zu<br />
reduzieren, überhaupt umsetzbar. Mit der Folge, dass die Amtsgerichte<br />
- Grevesmühlen und Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg),<br />
- Hagenow, Ludwigslust und Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim),<br />
- Demmin, Neustrelitz und Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte),<br />
- Bad Doberan und Rostock (Landkreis Rostock),<br />
- Bergen, Ribnitz-D<strong>am</strong>garten und Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen),<br />
- Ankl<strong>am</strong>, Greifswald, Pasewalk, Ueckermünde sowie Wolgast (Landkreis Vorpommern-Greifswald)<br />
zus<strong>am</strong>mengelegt werden. Die Zahl „Acht“ würde stimmen, aber wo bleibt der Bürger und sein Zugang zum Recht in<br />
Mecklenburg-Vorpommern? Diese Frage stellt sich für alle Anwälte, auch für die, die nicht unmittelbar von der<br />
Schließung eines Amtsgerichtes betroffen sind. Es steht meines Erachtens der Anwaltschaft von jeher gut zu Gesicht<br />
– gerade als Organ der Rechtspflege, sich nicht nur um die eigene Kanzlei und Mandanten zu kümmern, sondern um<br />
den Rechtsstaat insges<strong>am</strong>t.<br />
Aus diesem Grunde hat sich die Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer entschlossen – gemeins<strong>am</strong> mit dem Richterbund, Notark<strong>am</strong>mer<br />
und Notarbund sowie dem Landesverband des DAV – eine Volksinitiative ins Leben zu rufen, die das Ziel<br />
hat, eine bürgernahe Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten.<br />
Für diese Volksinitiative, die von vielen anderen Organisationen und Körperschaften unterstützt wird, benötigen wir<br />
15.000 Unterschriften, im Grunde also nur zehn Unterschriften pro K<strong>am</strong>mermitglied, eigentlich eine lösbare Aufgabe.<br />
Ich rufe bereits jetzt alle K<strong>am</strong>mermitglieder auf, sich an dieser Volksinitiative zu beteiligen und auch die Angestellten<br />
der Kanzleien, Ihre Angehörigen und Mandanten einzubeziehen. Es geht um viel!<br />
In keinem Bundesland gab es je eine den Rechtsstaat in seinen Wurzeln so erschütternde Gerichtsstrukturplanung,<br />
nicht einmal Überlegungen hierzu. Die Effizienz eines Amtsgerichtes kann nicht an Richterstellen gemessen werden.<br />
Deshalb danke ich auch den vielen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Vorschlägen für Initiativen an die K<strong>am</strong>mer<br />
gewandt haben. Wir werden alles, was geeignet ist, uns dem oben genannten Ziel näherzubringen, unterstützen.<br />
Wir fügen deshalb auch die Umfrage einer vorpommerschen Anwaltskanzlei diesem K<strong>am</strong>merrundschreiben bei und<br />
möchten Sie bitten, den Fragebogen ausgefüllt an die angegebene Fax-Nummer zurückzusenden.<br />
Aufrufen möchte ich Sie darüber hinaus, zu unserer diesjährigen <strong>K<strong>am</strong>mervers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>am</strong> <strong>18.04.2012</strong> nach<br />
Stralsund zu kommen. Wir haben das Ziel, hier u. a. eine Protestresolution gegen die geplante Schließung von<br />
Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern zu verabschieden.<br />
Kommen sollten Sie allerdings auch wegen des von uns eingeladenen Gastes, Herrn Kollegen Herbert P. Schons,<br />
Vizepräsident des DAV und der Rechtsanwaltsk<strong>am</strong>mer Düsseldorf, vor allem aber Kenner der Anwaltsvergütung<br />
und der geplanten Kostenrechtsmodernisierung.<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 2