Heft 3/Dezember 2012 - Rechtsanwaltskammer Mecklenburg ...
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5. Formulare für Zwangsvollstreckung<br />
Die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung wurde am 31.08.<strong>2012</strong> im Bundesgesetzblatt verkündet<br />
und ist am 01.09.<strong>2012</strong> in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Formulare für den Antrag auf Erlass<br />
einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter:<br />
www.bmj.de/DE/Buerger/verbraucher/ZwangsvollstreckungPfaendungsschutz/_doc<br />
6. Durchsuchung in der Rechtsanwaltskanzlei - Verhaltensweise<br />
Das Merkblatt „Durchsuchung in der Rechtsanwaltskanzlei - Verhaltensweise“ sind von Herrn Rechtsanwalt<br />
Prof. Dr. Müller, ehemals VP der RAK München und Mitglied im BRAK-Ausschuss Strafrecht, überarbeitet und<br />
aktualisiert worden (Stand: 09.05.12). Bei Bedarf kann das Merkblatt bei der Geschäftsstelle der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong><br />
angefordert werden.<br />
7. Untergang einer Fachanwaltsbezeichnung bei Widerruf der Zulassung<br />
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 02.07.<strong>2012</strong> (AnwZ (Brfg) 57/11) entschieden, dass eine erteilte Fachanwaltserlaubnis<br />
in dem Fall des Widerrufes der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft untergeht, ohne dass es eines<br />
gesonderten Widerrufes der Fachanwaltserlaubnis bedarf. Im Falle einer späteren Wiederzulassung ist danach<br />
erneut unter Nachweis der praktischen Erfahrungen die Erlaubnis zur Führung des Titels nach der FAO zu beantragen.<br />
8. Kennzeichnungspflicht von Zweigstellen<br />
Mit Urteil vom 16.05.<strong>2012</strong> (Az. I ZR 74/11) hat der BGH entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der eine Kanzlei<br />
und eine oder mehrere Zweigstellen unterhält, nicht nach § 10 Abs. 1 BORA verpflichtet ist, auf den für seine<br />
anwaltliche Tätigkeit in den verschiedenen Niederlassungen verwendeten Briefbögen sämtliche Standorte zu<br />
benennen. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 BORA müsse ein Rechtsanwalt "seine Kanzleianschrift" und damit nur eine<br />
Anschrift angeben. Dies gelte auch für Sozietäten. Eine Verpflichtung zur Benennung sämtlicher Standorte ergebe<br />
sich auch nicht aus § 37 a Abs. 1 HGB sowie § 5 a Abs. 2 UWG. § 10 Abs. 1 BORA verpflichte auch nicht<br />
dazu, durch Verwendung der Begriffe "Kanzlei" und "Zweigstelle" kenntlich zu machen, wo die (Haupt-) Kanzlei<br />
i.S.v. § 27 Abs. 1 BRAO und wo Zweigstellen unterhalten werden.<br />
Der Begriff "Kanzleianschrift" i.S.v. § 10 Abs. 1 S. 1 BORA umfasse nicht nur die Anschrift der Kanzlei i.S.v.<br />
§ 27 Abs. 1 BRAO, sondern auch die von Zweigstellen. Da ein Rechtsanwalt nach § 10 Abs. 1 S. 1 BORA auf<br />
Briefbögen nur eine Kanzleianschrift anzugeben habe, genüge auch die alleinige Benennung der Anschrift der<br />
Zweigstelle. Sinn des § 10 Abs. 1 S. 1 BORA sei es, dass der Adressat die Anschrift der Niederlassung erfahre,<br />
von der aus der Rechtsanwalt tätig geworden ist und unter der er mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen<br />
kann. Werde der Rechtsanwalt für eine Zweigstelle seiner Kanzlei tätig, sei das die Anschrift der Zweigstelle.<br />
9. IHK-Umweltfirmen-Informationssystem, www.umfis.de<br />
Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock informiert über das Umweltfirmen-Informationssystem (UMFIS)<br />
der Industrie- und Handelskammer in Deutschland. Hierin können alle Unternehmen und Institutionen, die Produkte<br />
oder Dienstleistungen im Umweltbereich anbieten, ihr individuelles Leistungsprofil kostenfrei datenbankgestützt<br />
präsentieren. Das UMFIS soll sich einer stetig steigenden Zugriffszahl erfreuen. Neu ist ein Fragebogen<br />
für Anwälte mit dem Spezialgebiet Umweltrecht. Wenn Sie sich im UMFIS kostenfrei registrieren lassen möchten,<br />
können Sie dies mit dem Online-Fragebogen im Internet unter www.umfis.de vornehmen oder Sie sich direkt<br />
an Frau Kristin Schütte, IHK zu Rostock, Tel. 0381 338101, schuette@rostock.ihk.de, wenden.<br />
R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 6