STAdTgeMeINde RoTTeNMANN, Ausgabe <strong>März</strong> <strong>2010</strong> Kurzvorstellung Bürgermeister LAbg. ewald Persch Ewald Persch Details: 45 Jahre alt Lebt mit Partnerin Kerstin, Kind André und Hund Eshe in Büschendorf Schulbildung: Grundschule Lehre als Betriebselektriker Meisterprüfung Ausbildung als Systemmanager Ausbildung im Marketing Managementausbildung Beruflicher Werdegang: Betriebselektriker bei den Veitscher Magnesit Werken Elektroplanungsabteilung bei den Veitscher Magnesit Werken Bezirksgeschäftsführer der SPÖ Bezirk Liezen Marketingchef bei Team Styria GmbH. Gesamtkonzern Betriebsleiter bei Team Styria GmbH. (Seit Jänner <strong>2010</strong> auf unbezahlten Urlaub) Politische Funktionen: Bürgermeister der Stadt <strong>Rottenmann</strong> Landtagsabgeordneter Vorsitzender der Regionalversammlung Großregion Bezirk Liezen Sportsprecher im Landtag Steiermark gemeinderatswahlen 21. <strong>März</strong> <strong>2010</strong> Informationen für die Bürger Wahlrecht Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (= 4. Jänner <strong>2010</strong>) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde <strong>Rottenmann</strong>den Hauptwohnsitz haben. Wahlkarte Wie schon bei der letzten Nationalrats- und EU-Wahl besteht auch bei der kommenden Gemeinderatswahl wieder die Möglichkeit, sich Briefkarten ausstellen zu lassen. Besonders für Wähler, die am Wahltag nicht vor Ort sein können oder bettlägerig sind, ist diese Option der Stimmabgabe interessant. Wahlkarten bekommen sie im Meldeamt der Stadtgemeinde. Die Ausstellung bzw. Ausfolgung einer Wahlkarte erfolgt während der Amtsstunden (Montag - Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich Dienstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr) im Meldeamt der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong>. ACHTUNG: Duplikate für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten können keinesfalls ausgefolgt werden. Durch die Einführung der Briefwahl wurde auch die Wahlkarte neu gestaltet. Wahl- karten, die für die Briefwahl verwendet werden, sind vom Wähler an die Gemeindewahlbehörde (Rathaus, Hauptstraße 56, 8786 <strong>Rottenmann</strong>) zu übermitteln. Wurde einer wahlberechtigten Person eine Wahlkarte ausgestellt, so stehen für die Stimmabgabe folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Mittels Briefwahl kann vom Inland oder vom Ausland aus, sofort nach Erhalt der Wahlkarte gewählt werden. Die Wahlkarte kann unfrankiert in einen Briefkasten geworfen, auf einem Postamt aufgegeben, persönlich oder durch Boten bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde abgegeben werden. Die Portokosten trägt die Gemeinde. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals (in <strong>Rottenmann</strong> 14.00 Uhr) in der Gemeinde einlangen. 2. Es kann vor einer örtlichen Wahlbehörde oder der „fliegenden Wahlbehörde“ (= Hausbesuche) gewählt werden. Ist die Stimmabgabe in der unter Punkt 1 beschriebenen Form noch nicht erfolgt, kann die Stimmabgabe auch am Tag der vorgezogenen Stimmabgabe (Freitag, 12. <strong>März</strong> <strong>2010</strong>, von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses), oder am Wahltag erfolgen. Die Wahlkarte ist in diesem Fall UNAUSGE- FÜLLT dem Wahlleiter zu übergeben. Wenn der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen oder wegen Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, kann mittels Wahlkarte vor der besonderen Wahlbehörde (auch „fliegende Wahlkommission“ genannt) gewählt werden. Wir ersuchen Sie, uns im Falle der oben genannten Hinde- rungsgründe rechtzeitig (19. <strong>März</strong> <strong>2010</strong>, 12.00 Uhr) darüber zu informieren, ob der Besuch der „fliegenden Wahlkommission“ gewünscht wird. Ein Anruf im Meldeamt genügt: Tel. 03614/2411-16 Ausstellungsfrist für Wahlkarten Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten sind spätestens am 17. <strong>März</strong> <strong>2010</strong> bei der Gemeinde schriftlich oder spätestens am 19. <strong>März</strong> <strong>2010</strong>, 12.00 Uhr, mündlich zu beantragen. Wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr möglich ist, so darf der schriftliche Antrag auch nach dem erstgenannten Zeitpunkt gestellt werden. Beim mündlichen Antrag ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität, sofern der Antragsteller nicht amtsbekannt ist oder der Antrag im Fall einer elektronischen Einbringung (Fax, E-Mail) nicht digital signiert ist, auch auf andere Weise, insbesondere durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde glaubhaft gemacht werden. Vorgezogene Die vorgezogene Stimmabgabe ist am 9. Tag vor dem Wahltag, das ist Freitag, 12. <strong>März</strong> <strong>2010</strong> Ausgabe <strong>März</strong> <strong>2010</strong>, STAdTgeMeINde RoTTeNMANN Wahlsprengel Bezeichnung Adresse I Rathaus - 1. Stock Sitzungszimmer II Seniorenwohnhaus/ Kultursaal in der Zeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses möglich. Eine Wahlkarte ist für die vorgezogene Stimmabgabe nicht erforderlich, wurde jedoch bereits eine Wahlkarte ausgestellt, so ist diese auch zwingend der Wahlbehörde vorzulegen. Die Stimmenauszählung jener abgegebenen Stimmzettel erfolgt erst nach Ende der Wahlzeit am Wahlsonntag. 4 <strong>Rottenmann</strong>er <strong>Stadtkurier</strong> <strong>Rottenmann</strong>er <strong>Stadtkurier</strong> 5 Wahltag Am Wahltag, Sonntag, 21. Hauptstraße 56 Hauptstraße 83 III Volkshaus - Foyer Hauptstraße 88 IV Rathaus - 1. Stock Hauptstraße 56 V Hauptschule/PolytechnischeZentralschule Schulallee 147 b VI GH Karner Strechau 17 VII GH Pitscheider Edlach 29 VIII VS Bärndorf Bärndorf 86 IX Büro Bmst. Thor Boder 54 X Besondere Wahlbehörde und LKH = „Fliegende Wahlbehörde“ LKH, St. Georgen 2-4 XI GH Schaupensteiner Villmannsdorf 65 Sprechtage: Bürgermeister Ewald Persch <strong>März</strong> <strong>2010</strong>, sind die Wahllokale von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Wir ersuchen Sie, die Verständigungskarten, die Ihnen Anfang <strong>März</strong> zugeschickt werden, in das für Sie bestimmte Wahllokal mitzubringen. Somit erleichtern Sie nicht nur den Sprengelwahlbehörden ihre Arbeit, sondern beschleunigen auch den gesamten Wahlvorgang. In welchem Sprengel Sie stimmberechtigt sind, ist aus den zugeschickten Wählerverständigungskarten ersichtlich. Sowohl Sprengelnummer, Adresse und Bezeichnung des Wahllokals sind aufgedruckt. jeden Montag von 08.00 - 10.00 Uhr und jeden Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr im Stadtamt jeden 1. Freitag im Monat in Bärndorf, Büro Kindergarten Bärndorf, von 17.00 - 19.00 Uhr jeden 2. Freitag im Monat in Singsdorf, Feuerwehrheim, von 17.00 - 19.00 Uhr jeden 3. Freitag im Monat in Strechau, Gasthaus Karner, von 17.00 - 19.00 Uhr
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