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Studienordnung - Bergische Universität Wuppertal

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- Für Modulprüfungen und -nachweise, die nach den Vorgaben der <strong>Studienordnung</strong> vom17.10.2006 mit Erfolg abgeschlossen wurden, müssen mit Inkrafttreten dieser <strong>Studienordnung</strong>keine zusätzlichen Prüfungen erbracht werden, auch wenn die neue <strong>Studienordnung</strong> anderePrüfungsnachweise verlangt.- Für Modulprüfungen und -nachweise, die nach Inkrafttreten dieser <strong>Studienordnung</strong> abgelegtwerden, gelten die in dieser <strong>Studienordnung</strong> festgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen undLeistungsanforderungen.(3) Die <strong>Studienordnung</strong> vom 17.10.2006 tritt mit Inkrafttreten dieser neuen <strong>Studienordnung</strong> außerKraft.Artikel IIIIn-Kraft-Treten, VeröffentlichungDiese <strong>Studienordnung</strong> tritt mit Wirkung vom 01.10.2013 nach ihrer Veröffentlichung in den AmtlichenMitteilungen als Verkündungsblatt der <strong>Bergische</strong>n Universität <strong>Wuppertal</strong> in Kraft.__________________Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereiches Mathematik undNaturwissenschaften vom 17.04.2013.<strong>Wuppertal</strong>, den 08.07.2013Der Rektorder <strong>Bergische</strong>n Universität <strong>Wuppertal</strong>Universitätsprofessor Dr. Lambert T. Koch8

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