Vorbuch Die FIBEL! - StuRa - TU Chemnitz
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THEHOLYFIBLE DasBuchderFinanzen KapitelI<br />
BAföG<br />
KapitelI<br />
BAföG<br />
BAföG stand in mannshohen Lettern auf den<br />
Mauern der finster dreinblickenden Festung.<br />
Wie waren nur deren hohe Mauern zu erklimmen?<br />
1. Das BAföG besteht zu 50% aus einem Zuschuß<br />
und zu 50% aus einem zinslosen Darlehen. <strong>Die</strong><br />
Förderungsbeiträge derjenigen, die ihr Studium<br />
nicht in der vorgeschriebenen Regelstudienzeit<br />
beenden, werden verzinst. Außerdem gibt es große<br />
Einschränkungen in der Förderung von<br />
Zweitstudien und nach einem Fachrichtungswechsel<br />
oder einem Abbruch der Ausbildung, sowie in der<br />
Neuordnung der Förderungshöchstdauer.<br />
2. Wer kann BAföG bekommen?<br />
* Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />
* anerkannte Asylberechtigte, aufgenommene<br />
Flüchtlinge und Heimatlose<br />
* ausländische Auszubildende mit mindestens einem<br />
deutschen Elternteil, wenn sie ihren ständigen<br />
Wohnsitz in der BRD haben<br />
* EG-Ausländer mit inländischem Wohnsitz<br />
* wer eine „förderungsfähige“ Ausbildung, seinen<br />
Eignungen und Leistungen entsprechend absolviert<br />
* wer bei Studienbeginn nicht älter als 30 Jahre ist<br />
(mit wenigen Ausnahmeregelungen)<br />
3. Wenn Du zu einem dieser Punkte paßt und<br />
BAföG beantragen willst, dann mußt Du Dir beim<br />
Studentenwerk oder beim Amt für Ausbildungsförderung<br />
die entsprechenden Formblätter abholen.<br />
Hierbei solltest Du unbedingt beachten, daß die<br />
Zahlungen frühestens ab Antragsmonat erfolgen,<br />
und auf keinen Fall rückwirkend! Also bis zum<br />
31.10.98 BAföG beantragen, sonst hast Du den<br />
Oktober verschenkt!<br />
* Formblatt 1: eigentliches Antragsformular<br />
Wichtig sind hier vor allem die Angaben zur<br />
Unterkunft, da diese für die Heizkostenpauschale<br />
und den Mietzuschuß entscheidend sind. Wenn<br />
Deine Eltern Miteigentümer der Wohnung sind,<br />
gibt’s genauso wenig, als ob Du gleich bei ihnen<br />
wohnst. (Was jedoch bei anderen Verwandten wie<br />
z.B. Oma anders ist)<br />
* Anlage A:<br />
Wenn Du keine voraussichtlichen Einnahmen hast<br />
und Dein Vermögen unter 6000,-DM liegt kannst<br />
du Dir diese Anlage schenken. Ansonsten befinden<br />
sich hier die Angaben zu Deinem Vermögen und<br />
Deinem Einkommen (z.B. Nebenjob, Waisenrente..)<br />
für das kommende Jahr; dies wird dann<br />
auf’s BAföG angerechnet.<br />
* Anlage B: schulischer und beruflicher Werdegang<br />
<strong>Die</strong>s brauchst Du nur beim Erstantrag<br />
* Formblatt 2:<br />
<strong>Die</strong>s wird vom Rückmeldeantrag der Uni ersetzt<br />
* Formblatt 3:<br />
Betrifft das Einkommen der Eltern / Ehepartner. Für<br />
die Anrechnung des Einkommens der Eltern/ Ehepartner<br />
sind die Einkommensverhältnisse des<br />
vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes<br />
maßgebend. Also, wenn Du den<br />
Antrag 1998 stellst, dann zählt das Einkommen von<br />
1996.<br />
4. Wenn Du das jetzt alles ausgefüllt hast, mußt Du<br />
den Antrag an das zuständige Amt für Ausbildungs-<br />
Geld macht vielleicht nicht glücklich. Aber reich. (Da können Sie fragen wen Sie wollen.)