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Vorbuch Die FIBEL! - StuRa - TU Chemnitz

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THEHOLYFIBLE DasBuchderFinanzen KapitelI<br />

BAföG<br />

KapitelI<br />

BAföG<br />

BAföG stand in mannshohen Lettern auf den<br />

Mauern der finster dreinblickenden Festung.<br />

Wie waren nur deren hohe Mauern zu erklimmen?<br />

1. Das BAföG besteht zu 50% aus einem Zuschuß<br />

und zu 50% aus einem zinslosen Darlehen. <strong>Die</strong><br />

Förderungsbeiträge derjenigen, die ihr Studium<br />

nicht in der vorgeschriebenen Regelstudienzeit<br />

beenden, werden verzinst. Außerdem gibt es große<br />

Einschränkungen in der Förderung von<br />

Zweitstudien und nach einem Fachrichtungswechsel<br />

oder einem Abbruch der Ausbildung, sowie in der<br />

Neuordnung der Förderungshöchstdauer.<br />

2. Wer kann BAföG bekommen?<br />

* Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />

* anerkannte Asylberechtigte, aufgenommene<br />

Flüchtlinge und Heimatlose<br />

* ausländische Auszubildende mit mindestens einem<br />

deutschen Elternteil, wenn sie ihren ständigen<br />

Wohnsitz in der BRD haben<br />

* EG-Ausländer mit inländischem Wohnsitz<br />

* wer eine „förderungsfähige“ Ausbildung, seinen<br />

Eignungen und Leistungen entsprechend absolviert<br />

* wer bei Studienbeginn nicht älter als 30 Jahre ist<br />

(mit wenigen Ausnahmeregelungen)<br />

3. Wenn Du zu einem dieser Punkte paßt und<br />

BAföG beantragen willst, dann mußt Du Dir beim<br />

Studentenwerk oder beim Amt für Ausbildungsförderung<br />

die entsprechenden Formblätter abholen.<br />

Hierbei solltest Du unbedingt beachten, daß die<br />

Zahlungen frühestens ab Antragsmonat erfolgen,<br />

und auf keinen Fall rückwirkend! Also bis zum<br />

31.10.98 BAföG beantragen, sonst hast Du den<br />

Oktober verschenkt!<br />

* Formblatt 1: eigentliches Antragsformular<br />

Wichtig sind hier vor allem die Angaben zur<br />

Unterkunft, da diese für die Heizkostenpauschale<br />

und den Mietzuschuß entscheidend sind. Wenn<br />

Deine Eltern Miteigentümer der Wohnung sind,<br />

gibt’s genauso wenig, als ob Du gleich bei ihnen<br />

wohnst. (Was jedoch bei anderen Verwandten wie<br />

z.B. Oma anders ist)<br />

* Anlage A:<br />

Wenn Du keine voraussichtlichen Einnahmen hast<br />

und Dein Vermögen unter 6000,-DM liegt kannst<br />

du Dir diese Anlage schenken. Ansonsten befinden<br />

sich hier die Angaben zu Deinem Vermögen und<br />

Deinem Einkommen (z.B. Nebenjob, Waisenrente..)<br />

für das kommende Jahr; dies wird dann<br />

auf’s BAföG angerechnet.<br />

* Anlage B: schulischer und beruflicher Werdegang<br />

<strong>Die</strong>s brauchst Du nur beim Erstantrag<br />

* Formblatt 2:<br />

<strong>Die</strong>s wird vom Rückmeldeantrag der Uni ersetzt<br />

* Formblatt 3:<br />

Betrifft das Einkommen der Eltern / Ehepartner. Für<br />

die Anrechnung des Einkommens der Eltern/ Ehepartner<br />

sind die Einkommensverhältnisse des<br />

vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes<br />

maßgebend. Also, wenn Du den<br />

Antrag 1998 stellst, dann zählt das Einkommen von<br />

1996.<br />

4. Wenn Du das jetzt alles ausgefüllt hast, mußt Du<br />

den Antrag an das zuständige Amt für Ausbildungs-<br />

Geld macht vielleicht nicht glücklich. Aber reich. (Da können Sie fragen wen Sie wollen.)

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