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Vorbuch Die FIBEL! - StuRa - TU Chemnitz

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THEHOLYFIBLE DasBuchderFinanzen<br />

KapitelIII<br />

Sozialhilfe<br />

Den Notleidenden wurde Hilfe gesandt. Doch<br />

finstere Mächte ersannen die Bürokratie.<br />

1. <strong>Die</strong> Sozialhilfe kommt zum Zug, wenn weder Ihr<br />

selbst noch unterhaltspflichtige Angehörige für Euch<br />

sorgen können. <strong>Die</strong> Sozialhilfe umfaßt zwei Arten<br />

der Hilfe:<br />

* <strong>Die</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und<br />

* <strong>Die</strong> Hilfe in besonderen Lebenslagen (HBL)<br />

2. Durch die HLU soll ein „kulturelles Existenzminimum“<br />

gesichert werden. Grundsätzlich haben<br />

Studenten, die förderungsfähig sind, keinen Anspruch<br />

auf HLU. Ausnahmen sind bei behinderten<br />

Studenten, wegen einer Schwangerschaft, für Alleinerziehende,<br />

bei Krankheit und unter Umständen<br />

für den Examenszeitraum (wenn eine BAföG-<br />

Förderung nicht mehr möglich ist; allerdings nur für<br />

ein Semester und meist als Darlehen) möglich.<br />

Außerdem kann die HLU als Überbrückung bis zur<br />

Zahlung von BAföG, in Form von zinslosem<br />

Darlehen gewährt werden.<br />

3. <strong>Die</strong> HLU beträgt z. Z. in Sachsen für Leute über<br />

18 Jahren 514,-DM im Monat. Dazu können noch<br />

Beihilfen beantragt werden. Außerdem haben<br />

Kinder einen eigenen Anspruch auf Sozialhilfe<br />

(Regelsatz und anteilige Miete, halbjährliche Bekleidungspauschale,<br />

Weihnachtsbeihilfe). Des weiteren<br />

schließt §26 BSHG den sog. „nicht ausbildungsbedingten<br />

Bedarf“ für Studierende nicht aus. Das<br />

heißt, schwangere Studentinnen können den<br />

Schwangerschaftsmehrbedarf in Höhe von 20%<br />

des maßgebenden Regelsatzes für die Zeit nach der<br />

12. Schwangerschaftswoche ebenso beanspruchen,<br />

wie einmalige Leistungen für Umstandskleidung,<br />

Baby-Erstausstattung und Waschmaschine, ab dem<br />

zweiten Kind. Für Studierende, die sich beurlauben<br />

lassen (max. 2 Semester) ist neuerdings die<br />

Gewährung von Sozialhilfe möglich. Studierende,<br />

die mit einem Kind unter 7 Jahren bzw. mit zwei<br />

oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben<br />

und allein für den Unterhalt und die Erziehung<br />

sorgen, haben Anspruch auf den Alleinerziehenden-<br />

Mehrbedarf in Höhe von 40% des Regelsatzes.<br />

4. Behinderten Studenten wird zusätzlich zum<br />

BAföG der Regelsatzbedarf gewährt, wenn<br />

KapitelIII<br />

Sozialhilfe<br />

erhöhter Regelbedarf nicht auf „ausbildungsbedingte<br />

Umstände“ zurückgeführt werden kann. Behinderten<br />

Studenten, die Eingliederungshilfe nach<br />

dem BSHG beziehen, wird ein Mehrbedarfszuschlag<br />

in Höhe von 40% des maßgeblichen Regelsatzes<br />

gewährt. Individuelle Bedürfnisse werden bei<br />

der Festsetzung der Leistung berücksichtigt. Außerdem<br />

können auch einmalige Leistungen z.B. für<br />

einen Umzug, für Wohnungseinrichtung, Telefon,<br />

Renovierung, Bekleidung usw. beantragt werden.<br />

Einen Mehrbedarf aufgrund kostenaufwendigerer<br />

Ernährung, z.B. wegen Diabetes, können<br />

Studierende auch erhalten. Außerdem können<br />

Unterkunftskosten, die über dem anerkannten<br />

BAföG-Höchstsatz liegen unterstützt werden.<br />

5. <strong>Die</strong> HBL wird nur dann geleistet, wenn man<br />

selbst oder unterhaltsverpflichtete Personen nicht in<br />

der Lage sind, die Kosten zu tragen. Durch § 26<br />

BSHG werden Studierende nur von der HLU<br />

ausgeschlossen, der Bezug von HBL ist hingegen<br />

möglich. <strong>Die</strong> HBL soll Menschen in außergewöhnlichen<br />

Lebenssituationen unterstützen, damit sie<br />

schwerwiegende Notsituationen überbrücken<br />

können. Hierzu zählen z.B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit<br />

oder Familienplanung. Schwangere<br />

Studentinnen und Studierende mit Kindern,<br />

insbesondere Alleinerziehende können die<br />

folgenden Leistungen der Sozialhilfe beanspruchen:<br />

* Hilfe zur Familienplanung als HBL<br />

* HLU in Form von einmaligen Leistungen<br />

* Laufende HLU während der Urlaubssemester<br />

und in besonderen Härtefällen<br />

* Laufende HLU für das Kind und den /die<br />

LebenspartnerIn<br />

Außerdem können Studierende, deren Einkommen<br />

unter dem eineinhalbfachen des Sozialhilfe-<br />

Regelsatzes plus der Kaltmiete liegt, beim Sozialamt<br />

einen Erlaß der Rundfunk- und Fernsehgebühren<br />

beantragen. Studierende, die von den Rundfunkund<br />

Fernsehgebühren befreit sind, können zusätzlich<br />

einen Antrag auf Senkung der Telefon-Grundgebühr<br />

stellen. Der monatliche Grundpreis eines<br />

Sozialanschlusses beträgt 9,-DM.<br />

Sozialamt <strong>Chemnitz</strong><br />

Goethestraße 5; Tel.: 4885001<br />

Ein Vater ernährt eher zehn Kinder, als zehn Kinder einen Vater. Sprichwort

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