Vorbuch Die FIBEL! - StuRa - TU Chemnitz
Vorbuch Die FIBEL! - StuRa - TU Chemnitz
Vorbuch Die FIBEL! - StuRa - TU Chemnitz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
THEHOLYFIBLE DasBuchderFinanzen<br />
KapitelIII<br />
Sozialhilfe<br />
Den Notleidenden wurde Hilfe gesandt. Doch<br />
finstere Mächte ersannen die Bürokratie.<br />
1. <strong>Die</strong> Sozialhilfe kommt zum Zug, wenn weder Ihr<br />
selbst noch unterhaltspflichtige Angehörige für Euch<br />
sorgen können. <strong>Die</strong> Sozialhilfe umfaßt zwei Arten<br />
der Hilfe:<br />
* <strong>Die</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und<br />
* <strong>Die</strong> Hilfe in besonderen Lebenslagen (HBL)<br />
2. Durch die HLU soll ein „kulturelles Existenzminimum“<br />
gesichert werden. Grundsätzlich haben<br />
Studenten, die förderungsfähig sind, keinen Anspruch<br />
auf HLU. Ausnahmen sind bei behinderten<br />
Studenten, wegen einer Schwangerschaft, für Alleinerziehende,<br />
bei Krankheit und unter Umständen<br />
für den Examenszeitraum (wenn eine BAföG-<br />
Förderung nicht mehr möglich ist; allerdings nur für<br />
ein Semester und meist als Darlehen) möglich.<br />
Außerdem kann die HLU als Überbrückung bis zur<br />
Zahlung von BAföG, in Form von zinslosem<br />
Darlehen gewährt werden.<br />
3. <strong>Die</strong> HLU beträgt z. Z. in Sachsen für Leute über<br />
18 Jahren 514,-DM im Monat. Dazu können noch<br />
Beihilfen beantragt werden. Außerdem haben<br />
Kinder einen eigenen Anspruch auf Sozialhilfe<br />
(Regelsatz und anteilige Miete, halbjährliche Bekleidungspauschale,<br />
Weihnachtsbeihilfe). Des weiteren<br />
schließt §26 BSHG den sog. „nicht ausbildungsbedingten<br />
Bedarf“ für Studierende nicht aus. Das<br />
heißt, schwangere Studentinnen können den<br />
Schwangerschaftsmehrbedarf in Höhe von 20%<br />
des maßgebenden Regelsatzes für die Zeit nach der<br />
12. Schwangerschaftswoche ebenso beanspruchen,<br />
wie einmalige Leistungen für Umstandskleidung,<br />
Baby-Erstausstattung und Waschmaschine, ab dem<br />
zweiten Kind. Für Studierende, die sich beurlauben<br />
lassen (max. 2 Semester) ist neuerdings die<br />
Gewährung von Sozialhilfe möglich. Studierende,<br />
die mit einem Kind unter 7 Jahren bzw. mit zwei<br />
oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben<br />
und allein für den Unterhalt und die Erziehung<br />
sorgen, haben Anspruch auf den Alleinerziehenden-<br />
Mehrbedarf in Höhe von 40% des Regelsatzes.<br />
4. Behinderten Studenten wird zusätzlich zum<br />
BAföG der Regelsatzbedarf gewährt, wenn<br />
KapitelIII<br />
Sozialhilfe<br />
erhöhter Regelbedarf nicht auf „ausbildungsbedingte<br />
Umstände“ zurückgeführt werden kann. Behinderten<br />
Studenten, die Eingliederungshilfe nach<br />
dem BSHG beziehen, wird ein Mehrbedarfszuschlag<br />
in Höhe von 40% des maßgeblichen Regelsatzes<br />
gewährt. Individuelle Bedürfnisse werden bei<br />
der Festsetzung der Leistung berücksichtigt. Außerdem<br />
können auch einmalige Leistungen z.B. für<br />
einen Umzug, für Wohnungseinrichtung, Telefon,<br />
Renovierung, Bekleidung usw. beantragt werden.<br />
Einen Mehrbedarf aufgrund kostenaufwendigerer<br />
Ernährung, z.B. wegen Diabetes, können<br />
Studierende auch erhalten. Außerdem können<br />
Unterkunftskosten, die über dem anerkannten<br />
BAföG-Höchstsatz liegen unterstützt werden.<br />
5. <strong>Die</strong> HBL wird nur dann geleistet, wenn man<br />
selbst oder unterhaltsverpflichtete Personen nicht in<br />
der Lage sind, die Kosten zu tragen. Durch § 26<br />
BSHG werden Studierende nur von der HLU<br />
ausgeschlossen, der Bezug von HBL ist hingegen<br />
möglich. <strong>Die</strong> HBL soll Menschen in außergewöhnlichen<br />
Lebenssituationen unterstützen, damit sie<br />
schwerwiegende Notsituationen überbrücken<br />
können. Hierzu zählen z.B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit<br />
oder Familienplanung. Schwangere<br />
Studentinnen und Studierende mit Kindern,<br />
insbesondere Alleinerziehende können die<br />
folgenden Leistungen der Sozialhilfe beanspruchen:<br />
* Hilfe zur Familienplanung als HBL<br />
* HLU in Form von einmaligen Leistungen<br />
* Laufende HLU während der Urlaubssemester<br />
und in besonderen Härtefällen<br />
* Laufende HLU für das Kind und den /die<br />
LebenspartnerIn<br />
Außerdem können Studierende, deren Einkommen<br />
unter dem eineinhalbfachen des Sozialhilfe-<br />
Regelsatzes plus der Kaltmiete liegt, beim Sozialamt<br />
einen Erlaß der Rundfunk- und Fernsehgebühren<br />
beantragen. Studierende, die von den Rundfunkund<br />
Fernsehgebühren befreit sind, können zusätzlich<br />
einen Antrag auf Senkung der Telefon-Grundgebühr<br />
stellen. Der monatliche Grundpreis eines<br />
Sozialanschlusses beträgt 9,-DM.<br />
Sozialamt <strong>Chemnitz</strong><br />
Goethestraße 5; Tel.: 4885001<br />
Ein Vater ernährt eher zehn Kinder, als zehn Kinder einen Vater. Sprichwort