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DIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG für den Studiengang Physik - ZSB ...

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(2) In dem Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung sind das gewählte Wahlpflichtfach Igemäß § 17 Abs. 4, das gewählte Wahlpflichtfach II gemäß § 17 Abs. 5 und das gewählteSchwerpunktfach gemäß § 17 Abs. 3 zu bezeichnen. Im übrigen gelten die § 9 und 10entsprechend.§ 17 Umfang und Art der Diplomprüfung(1) Die Diplomprüfung besteht aus <strong>den</strong> Fachprüfungen und der Diplomarbeit.(2) Die Fachprüfungen bestehen aus je einer mündlichen Prüfung in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Fächern:• 1. Experimentalphysik• 2. Theoretische <strong>Physik</strong>• 3. Wahlpflichtfach I (Fach aus dem Fachbereich <strong>Physik</strong> gemäß Abs. 4)• 4. Wahlpflichtfach II (Fach aus dem Fachbereich <strong>Physik</strong> oder aus dem FachbereichMathematik oder aus dem Fachbereich Chemie gemäß Abs. 5)(3) Eines der Fächer gem. Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1, 2 oder 3 wird zum Schwerpunktfach desKandidaten. Der Kandidat bestimmt das Schwerpunktfach, indem er aus <strong>den</strong> Fächerngem. Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1, 2 oder 3 eines wählt, worin er die Diplomarbeit anfertigt. In<strong>den</strong> Fällen des § 18 Abs. 2 Satz 3 wählt der Kandidat hiervon abweichend eines der Fächergem. Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1, 2 oder 3 zum Schwerpunktfach.(4) Als Wahlpflichtfach I kann der Kandidat nach Maßgabe des Angebotes des Fachbereichs<strong>Physik</strong> eines der folgen<strong>den</strong> Fächer mit experimentellem oder theoretischemSchwerpunkt wählen:• a) Angewandte <strong>Physik</strong>• b) Atom- und Elektronenphysik• c) Festkörper- und Oberflächenphysik• d) Geophysik• e) Kern- und Teilchenphysik• f) Materialphysik• g) Nichtlineare <strong>Physik</strong>(5) Als Wahlpflichtfach II kann nach Maßgabe des Angebotes der Fachbereiche <strong>Physik</strong>,Mathematik und Chemie eines der folgen<strong>den</strong> Fächer gewählt wer<strong>den</strong>:• a) nach Wahl des Kandidaten ein Fach nach Abs. 4 (außer dem als WahlpflichtfachI gewählten Fach)• b) Reine Mathematik• c) Angewandte Mathematik• d) Informatik• e) Anorganische Chemie• f) <strong>Physik</strong>alische ChemieAuf Antrag kann der Prüfungsausschuß als Wahlpflichtfach II ein anderes an der UniversitätMünster vertretenes Fach zulassen, das in einer sinnvollen Beziehung zum Studiumder <strong>Physik</strong> steht.11

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