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2008 - SVA-BL

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Ergänzungsleistungen zur AHV / IVEs meldeten sich neu 1681 Person für Ergänzungsleistungenzur AHV/IV (EL) an, was einem Zuwachsvon 196 Anmeldungen bzw. +14% entspricht. Der aktiveBestand von EL-Bezügern/-innen am Jahresendebetrug 6954 Fälle (Einpersonen- oder Mehrpersonenhaushalt).Mit Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs(NFA; per 01.01.<strong>2008</strong>) wurden die Höchstlimiten beiden Ergänzungsleistungen aufgehoben, verbundenmit der Aufhebung der kantonalen Beiträge an EL-Bezügern/-innen in IV-Wohnheimen bzw. Gemeindebeiträgean EL-Bezügern/-innen in Alters- und Pflegeheimen.Demzufolge stieg der finanzielle Aufwanddeutlich an und lag am Jahresende bei 133 Mio. Franken(ohne kantonale Durchschnittsprämie für die obligatorischeKrankenversicherung). Die umfangreichenprogrammtechnischen Anpassungen wegen der Einführungdes Neuen Finanzausgleichs (NFA) funktionierenfehlerlos.Bei der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskostenist ein ungebrochener Anstieg des Belegeingangsauf fast 98’000 Belege (+12’124 Belege bzw.+14%) zu verzeichnen.Die Bearbeitung der Neuanmeldungen und der gesetzlichvorgeschriebenen Revision von laufenden Fällensowie auch die Vergütung der Krankheitskostenbelegekonnten von den Mitarbeitenden fristgerechtvorgenommen werden.Prämienverbilligung in der KrankenversicherungBei der durchgeführten Kundenbefragung erteilen dieanspruchsberechtigten Personen der AusgleichskasseBestnoten für das Verfahren und für die Gesucheum Anpassung der Prämienverbilligung aufgrund veränderterVerhältnisse.Dank weiteren Verbesserungen bei den Antragsformularenund bei der Verständlichkeit der Verfügungenkonnte die Anzahl der telefonischen Anfragen weiterreduziert werden. Ebenso sind die Besucherzahlenweiter zurückgegangen. Im Jahr <strong>2008</strong> stagnierte dieAnzahl der Einsprachen und Beschwerden weiterhinauf einem absoluten Minimum.Das ab Januar 2007 geltende Dekret mit Einkommensgrenzen(EG KVG § 1) hatte <strong>2008</strong> zur Folge,dass weniger Personen Anspruch auf Prämienverbilligunghatten. Es mussten daher mehr Ablehnungenvon Ansprüchen verfügt werden. Seit Januar <strong>2008</strong>melden die Betreibungsämter der AusgleichskassePersonen, welche mit einem Leistungsaufschub beimKrankenversicherer belegt sind. Diesen Personen wirddie Prämienverbilligung mittels Verfügung sistiert, bisder Leistungsaufschub aufgehoben ist. Eine Kopiedieser Verfügung geht an die zuständige Sozialhilfebehörde,damit diese die Personen beraten kann. DieSozialhilfebehörden haben die Möglichkeit, den Leistungsaufschubvon sozialhilferechtlich unterstütztenPersonen, gestützt auf § 6b EG KVG, beim Versichererwegzukaufen, wenn deren Unterstützung nach dem 1.Januar 2006 begonnen hat. Im Jahr <strong>2008</strong> wurden dafürCHF 620’000.– aufgewendet.Mit der Reform der Familienbesteuerung, die seit 1.Januar 2007 in Kraft ist, wurden die Steuerabzugsmöglichkeitenverändert. Dies hatte eine Erhöhungdes steuerbaren Einkommens zur Folge. Damit im Jahr2009 die steuerliche Entlastung von Familien nicht zueiner Reduktion des Anspruchs auf Prämienverbilligungführen wird, wurden mit einer Änderung des Dekretseinerseits die Einkommensgrenzen und andererseitsdie Kinderrichtprämie angepasst, sodass voraussichtlichder Kreis der Bezügerinnen und Bezüger einerPrämienverbilligung (Anzahl Bezugsberechtigte) gleichgross bleiben wird. Die aktuellen Vorgaben sind auf derWebsite der Sozialversicherungsanstalt publiziert.FamilienausgleichskasseDas auf 1. Januar 2009 in Kraft getretene Bundesgesetzüber Familienzulagen hat im vergangenen Jahrdazu geführt, dass viele Mitglieder wieder in ihre Ursprungskassen,die nach dem Bundesgesetz im KantonBasel-Landschaft wieder anerkannt sind, zurückgewechselthaben. Der Wechsel von der kantonalenFamilienausgleichskasse zu einer Familienausgleichskasseeines Verbandes war mit grossem administrativemAufwand verbunden. Der Mitgliederbestand derkantonalen Familienausgleichskasse hat sich so wiederauf ein «normales» Niveau eingependelt. Erfreulichauch die Tatsache, dass der Beitragssatz für dieMitglieder der Familienausgleichskasse Baselland aufdas Jahr 2009 deutlich gesenkt werden konnte.9

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